Ordnungsrechtliche Fragen
Überwachung der Verkehrssicherheit, Plakatordnung oder Überwachung von Gewerbe – und Gaststättenangelegenheiten. Unsere städtischen Aufgaben sind hier sehr vielseitig.
Sie haben ein ordnungsrechtliches Anliegen? Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern.
Unser Serviceangebot beinhaltet u.a.:
Fühlen Sie sich durch Immissionen gestört oder haben Sie ein Fundtier abzugeben? Wir sind Ihnen gern bei den folgenden Themen behilflich:
Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten
Schädlinges / Ungeziefer-/ Rattenbekämpfung
Sie möchten ein Gewerbe an- oder ummelden? Sie möchten eine Gaststätte eröffnen? Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen, Ansprechpersonen und Formulare.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Stellvertretungserlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz (GastG)
Sie möchten eine öffentliche Veranstaltung durchführen?
Informationen zu Veranstaltungen
Genehmigung zur Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Befreiungen zu erhalten. Hierzu zählen beispielsweise:
Sondernutzungsgenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum
Ausnahmegenehmigungen für Straßensperrungen (z.B. aufgrund von Bauarbeiten)
Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und nach der Ferienreiseverordnung
Lager - und Abbrenngenehmigung für pyrotechnische Gegenstände
Für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs in Bad Oeynhausen ist das Ordnungsamt der Stadt zuständig. Die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt der Polizei.
Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone
Ausstellung von Handwerkerparkausweisen für die Region OWL
Parkberechtigungen für Bewohner
Parkberechtigungen für Schwerbehinderte
Hinweis
Die Kontaktdaten der einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter entnehmen Sie bitte den jeweiligen Dienstleistungsbeschreibungen.