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Stadt Bad Oeynhausen
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Allgemeine Öffnungszeiten | ||
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Montag | 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr | |
Dienstag | 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:00 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr | |
Freitag | 08:00 - 12:30 Uhr |
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.badoeynhausen.de veröffentlichte Webpräsenz der Stadt Bad Oeynhausen.
Die Stadt Bad Oeynhausen ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung kommt den Vorgaben des § 4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) nach.
Methodik
Die Erklärung wurde am 8. Februar 2022 erstellt auf Grundlage einer internen Selbstbewertung im Rahmen des unter bitvtest.de angebotenen Prüfverfahrens zur BITV. Sie folgt damit Artikel 3 Absatz 1 a Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Stand dieser Erklärung: Februar 2022
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Im Rahmen des Relaunches 2021 wurde für unseren Internettauftritt eine Barrierefreiheit angestrebt. Im Rahmen der Selbstbewertung entsprechend des unter bitvtest.de angebotenen Prüfverfahrens zur BITV sind die Seite www.badoeynhausen.de und ihre Unterseiten mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) konform.
Nicht anwendbare Prüfschritte sind im Folgenden angeführt:
- Alternativen für CAPTCHAs
CAPTCHAs sind nicht vorhanden. - Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
Weder Audiodateien noch stumme Videodateien sind vorhanden. - Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
Es sind keine aufgezeichneten Videos vorhanden. - Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
Videos sind nicht vorhanden. - Videos (live) mit Untertiteln
Es sind keine LiveÜbertragungen vorhanden. - Audiodeskription für Videos
Videos sind nicht vorhanden. - Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
Tabellen werden nicht für Layoutfunktionen verwendet. - Ton abschaltbar
Die Seite hat keine Tonelemente, die automatisch abgespielt werden. - Aktuelle Position des Fokus deutlich
Es gibt keine interaktiven Elemente auf der Seite. - Statusmeldungen programmatisch verfügbar
Statusmeldungen von Inhalten werden nicht genutzt.
Anmerkungen und Kontakt
Sie sind auf www.badoeynhausen.de auf Inhalte gestoßen,
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die schwer zugänglich sind
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die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
-
oder die inhaltlich unklar sind.
Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, uns nicht barrierefreie Inhalte zu melden.
Durchsetzungsverfahren
Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.
Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail:
ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de