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Stadt Bad Oeynhausen
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Die Stadt Bad Oeynhausen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Lars Bökenkröger.
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Streitbeilegung
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Elektronische Kommunikation mit der Stadt Bad Oeynhausen
1. Formlose elektronische Kommunikation
Alle Mitarbeiter/innen und Organisationseinheiten der Stadt Bad Oeynhausen können per einfacher E-Mail erreicht werden. Die formlose elektronische Kommunikation per E-Mail kann jedoch Sicherheitslücken aufweisen. Unverschlüsselte E-Mails und Inhalte können auf ihrem Weg durch das Internet mitgelesen und verändert werden.
2. Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Stadt Bad Oeynhausen
Zugangseröffnung der Stadt Bad Oeynhausen
Nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, § 36a Erstes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 87a Abgabenordnung ist eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren möglich, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Mit der Einrichtung einer virtuellen Poststelle (VPS) und einer zentralen De-Mail-Eingangsadresse eröffnet die Stadt Bad Oeynhausen den Zugang zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation nach Maßgabe der folgenden Rahmenbedingungen.
Virtuelle Poststelle
Wenn Sie mit der Stadt Bad Oeynhausen sicher und rechtsverbindlich auf elektronischem Wege kommunizieren möchten, nutzen Sie bitte die zentrale E-Mail-Adresse der virtuellen Poststelle:
poststelle@vps.badoeynhausen.de
Andere E-Mail-Anschriften der Stadt Bad Oeynhausen stehen für rechtsverbindliche Erklärungen oder Dokumente ausdrücklich nicht zur Verfügung. Nachrichten an einfache E-Mail-Adressen besitzen keine Rechtsverbindlichkeit, d.h., dass sie im Zweifel keine Beweiskraft haben. Rechtsverbindlichkeit liegt vor, wenn durch Gesetz die Schriftform (= mit eigenhändiger Unterschrift) vorgeschrieben ist.
Eine gesetzlich vorgesehene Schriftform kann in vielen Fällen durch die elektronische Form (= qualifizierte elektronische Signatur) ersetzt werden. Eine Nachricht, die eine qualifizierte elektronische Signatur enthält, entfaltet die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform. Dies bedeutet, dass Sie nur über die zentrale E-Mail-Adresse poststelle@vps.badoeynhausen.de verbindliche Anträge stellen oder Fristen wahren können.
Sie können E-Mails und Dokumente (z.B. pdf- oder Word-Dokumente, aber auch Bilder, Excel-Tabellen etc.) qualifiziert elektronisch signieren. Anhand einer qualifizierten elektronischen Signatur kann der Empfänger erkennen, dass das signierte Dokument tatsächlich von derjenigen Person signiert (unterschrieben) wurde, die für die verwendete Signatur registriert ist.
Schritt 1
Besorgen Sie sich bzw. installieren Sie …
· Signaturkarte (Chipkarte oder neuer Personalausweis)
· Signaturkartenlesegerät
· Signaturanwendungs-Software
Anbieter von Signaturkarten und Zertifikaten finden Sie unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/ElektronischeVertrauensdienste/QualifizierteVD/QualifizierteSignatur/QualZertifikateSignatur_node.html
Schritt 2
Installieren Sie den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bad Oeynhausen.
Schritt 3
Signieren Sie Ihre E-Mails.
Nähere Informationen zur elektronischen Signatur finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie
Verschlüsselung
Des Weiteren können Sie E-Mails, die Sie an poststelle@vps.badoeynhausen.de senden, verschlüsseln. Dadurch ist ausgeschlossen, dass E-Mails mit schutzwürdigem Inhalt von Unbefugten mitgelesen oder unbemerkt manipuliert werden können. Verschlüsselt bedeutet, dass nur der Empfänger den Inhalt der E-Mail lesen kann. Für jeden anderen, der Zugriff auf die E-Mail hat (z.B. Mitarbeiter/innen beim E-Mail-Provider), ist der Inhalt unleserlich (= verschlüsselt).
Um eine E-Mail zu verschlüsseln benötigen Sie vor allem ein E-Mail-Programm, das über die Möglichkeit verfügt, sog. Zertifikate zu verwalten. Ein Zertifikat ist im Wesentlichen nichts anderes als ein Schlüssel, mit dem die zu sendende E-Mail verschlüsselt wird. Die meisten E-Mail-Programme verfügen über diese Möglichkeit.
Schritt 1
Stellen Sie sicher, dass Ihr E-Mail-Programm über die Möglichkeit verfügt Zertifikate zu verwalten bzw. installieren Sie ein geeignetes E-Mail-Programm.
Verschlüsselung (auf der Senderseite) und Entschlüsselung (auf der Empfängerseite) benötigen immer zwei Schlüssel – einen öffentlichen und einen privaten Schlüssel. Die Stadt Bad Oeynhausen verfügt über solch ein Schlüsselpaar.
Schritt 2
Laden Sie sich hier den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bad Oeynhausen herunter und installieren ihn in Ihrem E-Mail-Programm. Hier erhalten Sie das Zwischenzertifikat und das Wurzelzertifikat.
Schritt 3
Senden Sie Ihre E-Mail verschlüsselt an poststelle@vps.badoeynhausen.de.
Auch Anhänge werden dabei mitverschlüsselt – beachten Sie dabei ggf. die Anleitung zu Ihrem E-Mail-Programm. Wir entschlüsseln dann Ihre E-Mail mit dem – nur uns vorliegenden –privaten Schlüssel, der exakt zu unserem öffentlichen Schlüssel passt, mit dem Sie Ihre E-Mail verschlüsselt haben. So können Sie sicher sein, dass nur wir Ihre E-Mail lesen können. Denn niemand sonst verfügt über den privaten Schlüssel der Stadt Bad Oeynhausen. Und nur mit diesem privaten Schlüssel kann man eine mit dem entsprechenden öffentlichen Schlüssel verschlüsselte E-Mail lesen.
Sofern Sie zum öffentlichen Schlüssel der Stadt Bad Oeynhausen auch ein eigenes Schlüsselpaar installiert haben, wird Ihr öffentlicher Schlüssel mit der an die Stadt Bad Oeynhausen versandte E-Mail mitgeliefert. Mit dessen Hilfe ist es wiederum uns möglich, Ihnen eine E-Mail in verschlüsselter Form zukommen zu lassen. Wir verschlüsseln mit Ihrem öffentlichen Schlüssel, Sie entschlüsseln mit Ihrem privaten Schlüssel.
Sie können aber auch nur die E-Mail-Anhänge (z.B. pdf-, Word- oder Excel-Dokumente) verschlüsseln. Dazu benötigen Sie zum einen den öffentlichen Schlüssel der Stadt Bad Oeynhausen und zum anderen ein Programm, das mit Hilfe dieses Schlüssels die zu versendende Datei verschlüsseln kann. Diese Datei senden Sie anschließend als E-Mail-Anhang an poststelle@vps.badoeynhausen.de.
De-Mail
Die zentrale De-Mail-Adresse für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Stadt Bad Oeynhausen lautet:
poststelle@badoeynhausen.de-mail.de
Voraussetzung für die Nutzung von De-Mail ist die Einrichtung eines entsprechenden De-Mail-Kontos. Dieses ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von elektronischen Nachrichten und Dateianhängen. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Informationsportal De-Mail unter www.de-mail.info oder auf der Homepage des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.
Ersatz der gesetzlich angeordneten Schriftform
Die Übermittlung von De-Mails an die Stadt Bad Oeynhausen ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Eine gesetzlich angeordnete Schriftform (= mit eigenhändiger Unterschrift) kann nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen, § 36a Erstes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 87a Abgabenordnung durch eine De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz ersetzt werden. Absenderbestätigung bedeutet, dass der Empfänger eine signierte Nachricht darüber erhält, dass der Absender beim Versand der De-Mail mit dem Authentisierungsniveau „hoch“ angemeldet war. Nur die Versandoption „absenderbestätigt“ ermöglicht die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Stadt Bad Oeynhausen.
Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation
Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg, es sei denn Sie wünschen die Antwort ausdrücklich in Papierform. Sollten Sie Ihr Postfach für eine Angelegenheit wieder schließen, bitten wir um Mitteilung.