Veranstaltungen

Sie möchten eine öffentliche Veranstaltung durchführen?

Genehmigungen bzw. Erlaubnisse, die für die Durchführung erforderlich sind, richten sich nach Art und Umfang der jeweiligen Veranstaltung. Der Bereich Sicherheit und Ordnung prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen Ihre Veranstaltung stattfinden kann.
 

Die Anträge einschließlich aller erforderlichen Unterlagen sind bei größeren Veranstaltungen mindestens acht Wochen, für alle anderen Veranstaltungen mindestens vier Wochen im Voraus einzureichen!
 

 

  • Veranstaltungen mit alkoholischem Ausschank

    Für den Ausschank von alkoholischen Getränken ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz (Gestattung) erforderlich.
  • Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Märkten, Volksfesten

    Sofern keine Gründe des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können Messen, Märkte, Ausstellungen oder Volksfeste festgesetzt werden. Hierfür ist eine Erlaubnis nach § 69 Gewerbeordnung (Marktfestsetzung) erforderlich.  

 

Aufführen von Musikdarbietungen

Eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz ist erforderlich

  • bei der Benutzung von Geräten, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen und/oder
  • wenn die musikalische Darbietung auch nach 22.00 Uhr erfolgen soll.


Mit einer Ausnahmegenehmigung kann die Erlaubnis zum Aufführen von Musikdarbietungen bis 24.00 Uhr verlängert werden.

 

  • Veranstaltungen mit Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsraum

    Eine Sondernutzung liegt vor, wenn eine Gemeindestraße (einschließlich Wegen und Plätzen) über den Gemeingebrauch hinaus benutzt wird. Das gleiche gilt für Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen.

    Sofern Aufbauten im öffentlichen Verkehrsraum vorgesehen sind, ist eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich.

    Bei verkehrsorganisatorischen Maßnahmen wie z. B. Straßensperrungen, Halteverboten, Umleitungen etc. wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt- und Verkehrsplanung.
  • Versammlungen unter freiem Himmel

    Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes (Kundgebungen, Mahnwachen u.a.) sind 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke anzumelden.

Aufgrund des unterschiedlichen Verwaltungsaufwandes je nach Veranstaltung fallen die Gebühren unterschiedlich aus. Fragen Sie Ihren Ansprechpartner zu näheren Informationen.

Die vorzulegenden Unterlagen sind unterschiedlich. In jedem Fall ist vorher ein persönliches Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner erforderlich.

Kontakt

Herr Blase

c.blase@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-3305

Herr Pohlmann

m.pohlmann@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-3309