Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen

Bei der Veranstaltung von Straßenfesten, Sport-, Radsport- und Motorsportveranstaltung müssen Sie folgendes beachten - sofern in den öffentlichen Verkehr eingegriffen wird:

  • Sie müssen eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Die Antragstellung muss nicht persönlich erfolgen. Es genügt ein schriftlicher Antrag, der frühzeitig gestellt werden sollte.
  • Für die Veranstaltung müssen Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
  • Als Veranstalter müssen Sie je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- beziehungsweise einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst sichergestellt werden muss.
  • Für den Ordnungsdienst haben Sie als Veranstalter auf eigene Kosten zu sorgen.

Bitte überzeugen Sie sich im Vorfeld Ihrer Veranstaltung, ob die Strecke tatsächlich frei ist.

Für die Erteilung einer Erlaubnis fallen je nach Art und Umfang der Genehmigung Gebühren in Höhe von 10,20 Euro bis 767,00 Euro an. Bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand fallen Gebühren bis zu 2.301,00 Euro an.

Es sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • schriftlicher Antrag
  • Freistellungserklärung
  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft
  • Angaben zur Wegstrecke/Lageplan

§§ 29 Abs. 2, 44 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung, § 21 Straßen- und Wegegesetz in Nordrhein-Westfalen

Kontakt

Herr Körtner

o.koertner@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-2115

Frau Koch

s.koch@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-2108