Gewerbesteuerfestsetzung

Jeder Betrieb in Deutschland unterliegt auch der Gewerbesteuer. Die Höhe der Steuer wird von jeder einzelnen Stadt für jeweils ein Jahr festgesetzt.

Anhand der Meldung des Finanzamtes über die Gewerbean- oder abmeldung und des Messbetrages wird die Gewerbesteuer festgesetzt. In der Folge wird ein Bescheid erstellt und an den / die Abgabepflichtigen geschickt.

Es entstehen für die Festsetzung der Steuer keine Kosten.

Die Steuerfestsetzung erfolgt ohne Antrag aufgrund der Meldung des Finanzamtes.

Kontakt

Frau Pretzer

steuern@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1215