Kontakt

Stadt Bad Oeynhausen

Standesamt

Ostkorso 8
32545 Bad Oeynhausen

Telefon: +49 (0) 5731 14 - 1299

E-Mail   |  Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Anmeldung zur Eheschließung

Das früher allgemein als "Aufgebot bestellen" bekannte Anmeldeverfahren wurde vor ein paar Jahren durch die formelle Anmeldung zur Eheschließung ersetzt. Doch wie läuft diese Anmeldung tatsächlich ab? Unsere Standesbeamtinnen und -beamten versuchen Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Unterlagen & Beratungsgespräch

Die formelle Anmeldung ist Voraussetzung für die Eheschließung und kann rechtlich frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung verbindlich erfolgen. Im Rahmen der Anmeldung wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes geprüft, ob evtl. gesetzliche oder persönliche Ehehindernisse bestehen. So dürfen z.B. keine andere Ehe oder Lebenspartnerschaft Bestand haben, die zukünftigen Eheleute dürfen nicht verwandt und müssen beide über 18 Jahre alt sein.

Die Anmeldung zur Ehe erfolgt entsprechend der jeweiligen Wohnsitze (Haupt- oder Nebenwohnsitz) der Eheschließenden. Sollten verschiedene Wohnsitze bestehen, so kann zwischen den relevanten Standesämtern frei gewählt werden. In dem Fall, dass beide nicht in Bad Oeynhausen wohnhaft sind, aber hier die Ehe geschlossen werden soll, erfolgt die formale Anmeldung bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Der Austausch der relevanten Unterlagen findet zwischen den Standesämtern direkt statt, so dass für die Eheschließenden kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

Welche Unterlagen und Urkunden für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt werden, orientiert sich nach den persönlichen Verhältnissen der Eheschließenden wie z.B. Familienstand, Staatsangehörigkeit oder Vorehen. Beispielhaft für zwei ledige volljährige deutsche Staatsangehörige, die keine Kinder haben, werden folgende Dokumente benötigt:
 

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Haupts – und Nebenwohnsitzes, wenn eine Partnerin oder ein Partner nicht in Bad Oeynhausen gemeldet ist (erhältlich bei der Meldebehörde des Wohnortes)
  • aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch (erhältlich beim Standesamt des jeweiligen Geburtsortes)
     

Bitte erkundigen Sie sich vor der Anmeldung der Eheschließung, welche Unterlagen Sie benötigen. Im Rahmen der Anmeldung empfehlen wir generell ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Neben der Prüfung relevanter Unterlagen besteht hier auch die Gelegenheit zur Absprache und verbindlichen Reservierung eines Wunschtrautermines. Das Beratungsgespräch im Standesamt ist allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.