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Stadt Bad Oeynhausen

Standesamt

Ostkorso 8
32545 Bad Oeynhausen

Telefon: +49 (0) 5731 14 - 1299

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Öffnungszeiten

Standesamt
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Namensführung in der Ehe

Sie können "nach deutschem Recht" bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein sowie der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Familienname. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.

Derjenige Partner, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu, es sei denn, ein Partner führt bereits einen Doppelnamen. Dann kann dieser auch zum Ehenamen bestimmt werden. Wie es sich dann mit einer Hinzufügung verhält, kann im Standesamt erfragt werden.

Wenn Sie keinen Ehenamen führen möchten, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingehen der Ehe getragen haben.

Grundsätzlich bestimmt sich der Name nach dem Recht des Staates, dem eine Person angehört. Ausländische Staatsangehörige sollten sich entsprechend über ihre Möglichkeiten bei ihrem Heimatkonsulat informieren.