Kontakt
Stadt Bad Oeynhausen
Standesamt
Ostkorso 8
32545 Bad Oeynhausen
Telefon: +49 (0) 5731 14 - 1299
Öffnungszeiten
Standesamt | ||
---|---|---|
Montag | 08:00 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:00 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr | |
Freitag | 08:00 - 12:30 Uhr |
Sterbefall
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Der Tod muss auf jeden Fall durch einen Arzt festgestellt werden. Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.
In der Regel werden alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Sterbefalles von einem Bestatter erledigt. Der von Ihnen beauftragte Bestatter wird Sie um die für die Beurkundung notwendigen Unterlagen bitten, auf jeden Fall sollten Sie das Stammbuch der Familie (sofern vorhanden), ansonsten Geburtsurkunde, Ehekurkunde, ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil, die Sterbeurkunde des ggf. vorverstorbenen Ehegatten und den Ausweis der oder des Verstorbenen bereithalten. Wenn der/die Verstorbene nicht in Bad Oeynhausen wohnhaft bzw. gemeldet ist, ist zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde beizubringen, sofern kein gültiger Personalausweis beigebracht werden kann. Der Bestatter wird dann beim Standesamt die erforderlichen Sterbeurkunden ausstellen lassen.