Das Abrennen von Feuerwerken kann, wenn nicht sachgemäß durchgeführt, sehr gefährlich sein. Es bestehen erhebliche Gesundheitsrisiken und erhöhtes Risiko für die Entstehung von Sachschäden. Unter anderem darum braucht für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen außerhalb Silvesters eine Sondergenehmigung. Diese kann beim Ordnungsamt beantragt werden.
Auch für das Lagern von Kleinstmengen von pyrotechnischen Gegenständen und Munition z.B. für Jäger und Sportschützen braucht es eine solche Sondergenehmigung.
Bei größeren Mengen von Sprengstoff ist die Bezirksregierung zuständig.
Bei Nachfragen zu den Regelungen des Kreises Regelungen des Kreises wenden sie sich gerne an uns.
Das Abrennen von Feuerwerken kann, wenn nicht sachgemäß durchgeführt, sehr gefährlich sein. Es bestehen erhebliche Gesundheitsrisiken und erhöhtes Risiko für die Entstehung von Sachschäden. Unter anderem darum braucht für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen außerhalb Silvesters eine Sondergenehmigung. Diese kann beim Ordnungsamt beantragt werden.
Auch für das Lagern von Kleinstmengen von pyrotechnischen Gegenständen und Munition z.B. für Jäger und Sportschützen braucht es eine solche Sondergenehmigung.
Bei größeren Mengen von Sprengstoff ist die Bezirksregierung zuständig.
Bei Nachfragen zu den Regelungen des Kreises Regelungen des Kreises wenden sie sich gerne an uns.
- Anschrift
- 001Ostkorso 532545Bad Oeynhausen
Marcus
Pohlmann
- m.pohlmann@badoeynhausen.de
Lager - und Abbrenngenehmigung für pyrotechnische Gegenstände
Das Abrennen von Feuerwerken kann, wenn nicht sachgemäß durchgeführt, sehr gefährlich sein. Es bestehen erhebliche Gesundheitsrisiken und erhöhtes Risiko für die Entstehung von Sachschäden. Unter anderem darum braucht für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen außerhalb Silvesters eine Sondergenehmigung. Diese kann beim Ordnungsamt beantragt werden.
Auch für das Lagern von Kleinstmengen von pyrotechnischen Gegenständen und Munition z.B. für Jäger und Sportschützen braucht es eine solche Sondergenehmigung.
Bei größeren Mengen von Sprengstoff ist die Bezirksregierung zuständig.
Bei Nachfragen zu den Regelungen des Kreises Regelungen des Kreises wenden sie sich gerne an uns.