Straßensperrungen

Bei der Durchführung von Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (dazu gehören - neben dem Straßenraum - auch Rad- und Gehwege) wird auf den Straßenverkehr eingewirkt.

In aller Regel werden hierdurch veränderte Verkehrsregelungen, mindestens jedoch Gefahrenzeichen und Absperrungen erforderlich. Diese dürfen nicht von Dritten (zum Beispiel der ausführenden Baufirma) eigenmächtig angebracht werden, sondern sie sind in jedem Fall zuvor von der Straßenverkehrsbehörde anzuordnen. Zu diesem Zweck muss die Maßnahme von der Baufirma eindeutig bezeichnet werden, es ist auch ein brauchbarer Vorschlag für die Beschilderung (Regelplan benennen, Verkehrszeichenplan) beizufügen.

Der Antrag ist rechtzeitig, in der Regel 2 Wochen zuvor, bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen.

 

Verkehrsanordnungen und Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§ 45,46 Straßenverkehrsordnung die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde. Grundsätzlich ist nur die Straßenverkehrsbehörde für Verkehrsregelungen zuständig.

 

Zuständige Stellen können jedoch hiervon abweichend auch die verschiedenen Baulastträger sein (zum Beispiel Landesbetrieb Strassen NW), nämlich dann, wenn sie Baumaßnahmen an eigenen Straßen durchführen.

Die Kosten belaufen sich auf 10,20 bis 767,00 Euro.

Im Einzelfall fallen höhere Gebühren an, wenn Unterlagen unklar oder unvollständig sind, der Antrag kurzfristig gestellt wird, oder der Beschilderungsvorschlag untauglich ist und dadurch ein Ortstermin durch die Behörde erforderlich wird.

Es ist ein Antrag zu stellen.

Beizufügen sind

  • ggf. Vorschlag des/der anzuwendenden Regelplans /- pläne
  • angepasste Verkehrszeichenpläne
  • eine Stellungnahme des betroffenen Baulastträgers (Gemeinde, Stadt, Kreis oder Straßen.NRW und die Polizei)
  • ein Lageplan
  • Stellungnahmen von Linienverkehrsträgern und Bahnunternehmen (falls betroffen).
  • Zertifikat über die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters an einem ZTV-SA Lehrgang.

Kontakt

Frau Koch

s.koch@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-2108

Herr Körtner

o.koertner@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-2115