Verbrennen von Kleingartenabfällen

Das Verbrennen von Kleingartenabfällen ist auf dem Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen - außer bei genehmigten Brauchtumsfeuern (siehe Osterfeuer) - nicht gestattet.

Alternative Möglichkeiten für die Entsorgung Ihrer Gartenabfälle finden Sie hier.

Kontakt

Herr Blase

c.blase@​badoeynhausen.de +49 (0) 5731 14 - 3305