Das Verbrennen von Kleingartenabfällen ist auf dem Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen - außer bei genehmigten Brauchtumsfeuern (siehe Osterfeuer) - nicht gestattet.
Alternative Möglichkeiten für die Entsorgung Ihrer Gartenabfälle finden Sie hier.
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- 001Ostkorso 532545Bad Oeynhausen
Christian
Blase
- c.blase@badoeynhausen.de
Verbrennen von Kleingartenabfällen
Das Verbrennen von Kleingartenabfällen ist auf dem Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen - außer bei genehmigten Brauchtumsfeuern (siehe Osterfeuer) - nicht gestattet.
Alternative Möglichkeiten für die Entsorgung Ihrer Gartenabfälle finden Sie hier.
- Sicherheit und Ordnung