Nach § 14 Absatz 6 der Gewerbeordnung darf der Name, die betriebliche Anschrift sowie die angezeigte Tätigkeit allgemein zugänglich gemacht werden.
Weitere Daten können erteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (zum Beispiel: zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen).
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister kann schriftlich formlos und ggf. unter der Angabe von Gründen gestellt werden. Der Antrag soll die bekannten Angaben zu dem Gewerbebetrieb (zum Beispiel: Namen der Firma beziehungsweise des Gewerbetreibenden sowie die letzte bekannte Anschrift) enthalten.
§ 14 Gewerbeordnung
- formloser Antrag
- eventuell Nachweis des rechtlichen Interesses (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen)
Die Festlegung der Gebühr erfolgt durch die örtliche Ordnungsbehörde.
Der Gebührenrahmen gemäß Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung liegt zwischen 5,00 und 40,00 €.
- Anschrift
- 001Ostkorso 532545Bad Oeynhausen
Bürgerbüro
Bürgerbüro Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 bis 16:00
Dienstag
08:00 - 16:00 (nur nach Terminvereinbarung)
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 18:00 (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Terminvereinbarung Online oder per Telefon unter 05731/14-11 11.
- buergerbuero@badoeynhausen.de
Auskünfte aus dem Gewerberegister
Nach § 14 Absatz 6 der Gewerbeordnung darf der Name, die betriebliche Anschrift sowie die angezeigte Tätigkeit allgemein zugänglich gemacht werden.
Weitere Daten können erteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (zum Beispiel: zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen).
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister kann schriftlich formlos und ggf. unter der Angabe von Gründen gestellt werden. Der Antrag soll die bekannten Angaben zu dem Gewerbebetrieb (zum Beispiel: Namen der Firma beziehungsweise des Gewerbetreibenden sowie die letzte bekannte Anschrift) enthalten.
Die Festlegung der Gebühr erfolgt durch die örtliche Ordnungsbehörde.
Der Gebührenrahmen gemäß Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung liegt zwischen 5,00 und 40,00 €.
- formloser Antrag
- eventuell Nachweis des rechtlichen Interesses (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen)
§ 14 Gewerbeordnung
- Sicherheit und Ordnung