Auskünfte aus dem Gewerberegister

Nach § 14 Absatz 6 der Gewerbeordnung darf der Name, die betriebliche Anschrift sowie die angezeigte Tätigkeit allgemein zugänglich gemacht werden.

Weitere Daten können erteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (zum Beispiel: zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen).

Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister kann schriftlich formlos und ggf. unter der Angabe von Gründen gestellt werden. Der Antrag soll die bekannten Angaben zu dem Gewerbebetrieb (zum Beispiel: Namen der Firma beziehungsweise des Gewerbetreibenden sowie die letzte bekannte Anschrift) enthalten.

Die Festlegung der Gebühr erfolgt durch die örtliche Ordnungsbehörde.


Der Gebührenrahmen gemäß Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung liegt zwischen 5,00 und 40,00 €.

  • formloser Antrag
  • eventuell Nachweis des rechtlichen Interesses (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen)

§ 14 Gewerbeordnung

Kontakt

Bürgerbüro

buergerbuero@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1111