Parkberechtigungen für Bewohner

Aufgrund der Verkehrssituation wurden in bestimmten Bereichen der Stadt Bad Oeynhausen Bewohnerparkzonen eingerichtet. In diesen ist - außer auf den gekennzeichneten Besucherparkplätzen - das Parken nur für Bewohner mit entsprechenden Parkausweisen gestattet.

Bewohner sind nur die Personen, die im betroffenen Gebiet tatsächlich wohnen und dort amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Das Fahrzeug, für das ein Bewohnerparkausweis erteilt werden soll, muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich von diesem dauernd genutzt werden.

Zur Bewohnerparkzone in Bad Oeynhausen gehören folgende Straßen:

  • Am Osterbach
  • Brunnenstraße (Hausnummer 4, 6, 8) 
  • Dr.-Braun-Straße
  • Dr.-Wüstenfeld-Straße, Eduard-Sabirowsky-Straße
  • Elisabethstraße( zwischen Hermannstraße und Brunnenstraße)
  • Herforder Straße (Hausnummer 1 – 39 sowie 2 – 54)
  • Hermannstraße
  • Hindenburgstraße
  • Kaiser-Wilhelm-Platz
  • Dr.-Hopmann-Straße
  • Luisenstraße
  • Marienstraße
  • Schützenstraße (Hausnummer 1 und 3)
  • Walderseestraße
  • Westkorso
  • Weststraße
  • Wiesenstraße
  • Wilhelmstraße
  • Zeppelinstraße.

Der Bewohnerparkausweis ist jeweils bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
Bitte bis zum 15.12. des laufenden Jahres neue Anträge für das Folgejahr einreichen. 

  • 30 € pro Kalenderjahr
  • Ausgefültes Antragsformular
  • Personalausweis und Fahrzeugschein
  • ggf. alten Parkausweis bei Verlängerung der Erlaubnis
  • ggf. Nachweis des Kfz-Halters über Nutzung des Kfzs durch den Antragsteller
  • Bewohnerparkausweis

    Beantragung eines Bewohnerparkausweises für die Bewohnerparkzone in Bad Oeynhausen

Kontakt

Frau Peper

t.peper@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-3311

Herr Wehmeier

b.wehmeier@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-3331