Fall sie im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz in Bad Oeynhausen tätig werden wollen brauchen sie dafür eine Gewerbelegitimationskarte. In der Regel entfällt diese Pflicht innerhalb der EU sowie in der Schweiz und Norwegen. Erkundigen sie sich jedoch bitte diesbezüglich beim Ansprechpartner des Landes, indem das betreffende Unternehmen gewerblich tätig werden möchte
Für Informationen zur Beantragung der Karte wenden sie sich bitte an den untenstehenden Ansprechpartner.
Fall sie im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz in Bad Oeynhausen tätig werden wollen brauchen sie dafür eine Gewerbelegitimationskarte. In der Regel entfällt diese Pflicht innerhalb der EU sowie in der Schweiz und Norwegen. Erkundigen sie sich jedoch bitte diesbezüglich beim Ansprechpartner des Landes, indem das betreffende Unternehmen gewerblich tätig werden möchte
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- Anschrift
- 001Ostkorso 532545Bad Oeynhausen
Bürgerbüro
Bürgerbüro Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 bis 16:00
Dienstag
08:00 - 16:00 (nur nach Terminvereinbarung)
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 18:00 (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Terminvereinbarung Online oder per Telefon unter 05731/14-11 11.
- buergerbuero@badoeynhausen.de
Gewerbelegitimationskarte
Fall sie im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz in Bad Oeynhausen tätig werden wollen brauchen sie dafür eine Gewerbelegitimationskarte. In der Regel entfällt diese Pflicht innerhalb der EU sowie in der Schweiz und Norwegen. Erkundigen sie sich jedoch bitte diesbezüglich beim Ansprechpartner des Landes, indem das betreffende Unternehmen gewerblich tätig werden möchte
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