Plakatierungen jedweder Art sind auf dem Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen nicht gestattet.
Dieses Verbot gilt nicht für von der Stadt genehmigte Nutzungen, für von der Stadt konzessionierte Werbeträger sowie für bauaufsichtsrechtlich genehmigte Werbeanlagen.
Eine Nutzungserlaubnis können Sie beim Bereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Bad Oeynhausen beantragen bzw. die dort konzessionierten Werbepartner erfragen.
Allgemein:
- Anschrift
- 001Ostkorso 532545Bad Oeynhausen
Christian
Blase
- c.blase@badoeynhausen.de
Plakatierungen
Plakatierungen jedweder Art sind auf dem Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen nicht gestattet.
Dieses Verbot gilt nicht für von der Stadt genehmigte Nutzungen, für von der Stadt konzessionierte Werbeträger sowie für bauaufsichtsrechtlich genehmigte Werbeanlagen.
Eine Nutzungserlaubnis können Sie beim Bereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Bad Oeynhausen beantragen bzw. die dort konzessionierten Werbepartner erfragen.