Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben möchte, benötigt hierfür eine Schankerlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz.
Die Gebühren bestimmen sich nach Tarifnummer 3 in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Oeynhausen. Für detailliertere Auskünfte fragen Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter.
- Anschrift
- 001Ostkorso 532545Bad Oeynhausen
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- Telefon
- Telefon: +49(0)5731 14-3300
- Fax
- Fax: +49(0)5731 14-1901
- mi.brune@badoeynhausen.de
- Bemerkung
Herr
Leon
Petersen
Email:
l.petersen@badoeynhausen.de
Schankerlaubnis
Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben möchte, benötigt hierfür eine Schankerlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz.
Die Gebühren bestimmen sich nach Tarifnummer 3 in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Oeynhausen. Für detailliertere Auskünfte fragen Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter.
- Sicherheit und Ordnung