Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben möchte, benötigt hierfür eine Schankerlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz.
Die Gebühren bestimmen sich nach Tarifnummer 3 in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Oeynhausen. Für detailliertere Auskünfte fragen Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter.
- Anschrift
- 001Ostkorso 532545Bad Oeynhausen
Marcus
Pohlmann
- m.pohlmann@badoeynhausen.de
Schankerlaubnis
Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben möchte, benötigt hierfür eine Schankerlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz.
Die Gebühren bestimmen sich nach Tarifnummer 3 in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Oeynhausen. Für detailliertere Auskünfte fragen Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter.