Schankerlaubnis

Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben möchte, benötigt hierfür eine Schankerlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz.

Die Gebühren bestimmen sich nach Tarifnummer 3 in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Oeynhausen. Für detailliertere Auskünfte fragen Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter.

Verwaltungsgebührenordnung

  • Sicherheit und Ordnung

Kontakt

Herr Petersen

l.petersen@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-3309