Obdachlosenunterbringung

Die Vermeidung von Obdachlosigkeit bzw. die Unterbingung von Obdachlosen ist zunächst eine ordnungsrechtliche Aufgabe. Das Ordnungsamt arbeitet jedoch eng mit dem Bereich Soziales und Wohnen zusammen, um Obdachlosigkeit zu verhindern.

Droht Ihnen - aufgrund welcher Umstände auch immer - Obdachlosgkeit, sollten Sie sich daher rechtzeitig mit dem Bereich Soziales und Wohnen in Verbindung setzen. Dort werden Sie fachlich beraten und es kann geprüft werden, welche konkreten Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Sie in Betracht kommen.

Entsprechendes gilt, wenn Sie auf Grund eines plötzlichen Ereignisses, z.B. eines Wohnungsbrandes, bereits obdachlos geworden sind.

Sollte sich keine andere Möglichkeit bieten als die Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft, möchte wir Sie auf folgendes hinweisen:

Die Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft ist nur als vorübergehende Notlösung gedacht. Nach ständiger Rechtsprechung muss die Notunterkunft daher lediglich den Mindestanforderungen einer menschenwürdigen Unterbringung entsprechen. Einschränkungen in den Wohnansprüchen müssen daher in diesem Rahmen hingenommen werden.

Kontakt

Frau Figurska-Gerke

m.figurska-gerke@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-3314