Die Durchführung von Pokerveranstaltungen bzw. Pokerturnieren ist regelmäßig als Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag und § 284 Strafgesetzbuch zu qualifizieren. Diese Veranstaltungen sind damit grundsätzlich gem. § 4 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages erlaubnispflichtig, aber nach § 10 Abs. 6 Glücksspielstaatsvertrag nicht erlaubnisfähig und erfüllen bei unerlaubter öffentlicher Durchführung den Straftatbestand des § 285 Strafgesetzbuch.
Nur in besonderen Ausnahmefällen ist es denkbar, dass besondere Veranstaltungsbedingungen nachgewiesen werden, die eine abweichende Beurteilung zulassen können.
Diese Voraussetzungen können nur dann vorliegen, wenn entweder keine Gewinnmöglichkeit besteht oder kein Spieleinsatz erfolgt, sondern maximal lediglich eine Teilnahmegebühr, die die Veranstaltungskosten deckt, erhoben wird.
Eine beabsichtigte Pokerveranstaltung zeigen Sie bitte mindestens 2 Wochen vor Beginn der Stadt Bad Oeynhausen, Ordnungsamt, an. Hierbei ist nachzuweisen, dass es sich bei der geplanten Veranstaltung nicht um ein unerlaubtes Glücksspiel handelt. Die Anzeige nehmen Sie bitte formlos schriftlich vor. Sie können sich auch gern an den u. g. Ansprechpartner wenden.
Die Rahmenbedingungen hierfür ergeben sich aus dem sog. Pokererlass des Ministeriums des Inneren und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 10.08.2018:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=82720180817104138487
Die Durchführung von Pokerveranstaltungen bzw. Pokerturnieren ist regelmäßig als Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag und § 284 Strafgesetzbuch zu qualifizieren. Diese Veranstaltungen sind damit grundsätzlich gem. § 4 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages erlaubnispflichtig, aber nach § 10 Abs. 6 Glücksspielstaatsvertrag nicht erlaubnisfähig und erfüllen bei unerlaubter öffentlicher Durchführung den Straftatbestand des § 285 Strafgesetzbuch.
Nur in besonderen Ausnahmefällen ist es denkbar, dass besondere Veranstaltungsbedingungen nachgewiesen werden, die eine abweichende Beurteilung zulassen können.
Diese Voraussetzungen können nur dann vorliegen, wenn entweder keine Gewinnmöglichkeit besteht oder kein Spieleinsatz erfolgt, sondern maximal lediglich eine Teilnahmegebühr, die die Veranstaltungskosten deckt, erhoben wird.
Eine beabsichtigte Pokerveranstaltung zeigen Sie bitte mindestens 2 Wochen vor Beginn der Stadt Bad Oeynhausen, Ordnungsamt, an. Hierbei ist nachzuweisen, dass es sich bei der geplanten Veranstaltung nicht um ein unerlaubtes Glücksspiel handelt. Die Anzeige nehmen Sie bitte formlos schriftlich vor. Sie können sich auch gern an den u. g. Ansprechpartner wenden.
Die Rahmenbedingungen hierfür ergeben sich aus dem sog. Pokererlass des Ministeriums des Inneren und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 10.08.2018:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=82720180817104138487
- Anschrift
- 001Ostkorso 532545Bad Oeynhausen
Holger
Meyer
- h.meyer@badoeynhausen.de
Joann
Studholme
- j.studholme@badoeynhausen.de
Tanja
Peper
- t.peper@badoeynhausen.de
Susann
Kempe
- s.kempe@badoeynhausen.de
Monika
Figurska-Gerke
- m.figurska-gerke@badoeynhausen.de
Marcus
Pohlmann
- m.pohlmann@badoeynhausen.de
Nathalie
Müller
- n.mueller@badoeynhausen.de
Bernd
Wehmeier
- b.wehmeier@badoeynhausen.de
Igor
Treit
- i.treit@badoeynhausen.de
Stefan
Hagemeier
- s.hagemeier@badoeynhausen.de
Claudia
Meise
- c.meise@badoeynhausen.de
Barbara
Marks
- b.marks@badoeynhausen.de
Rona
Körtner
- r.koertner@badoeynhausen.de
Ulrike
Janz
Bürgerbüro Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag
08:00 - 12:30 & 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
Terminvereinbarung Online oder per Telefon unter 05731 14-1111.
- u.janz@badoeynhausen.de
Simone
Breuer
Bürgerbüro Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag
08:00 - 12:30 & 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
Terminvereinbarung Online oder per Telefon unter 05731 14-1111.
- s.breuer@badoeynhausen.de
Christian
Blase
- c.blase@badoeynhausen.de
Sebastian
Beyer
- s.beyer@badoeynhausen.de
Pokerturniere
Die Durchführung von Pokerveranstaltungen bzw. Pokerturnieren ist regelmäßig als Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag und § 284 Strafgesetzbuch zu qualifizieren. Diese Veranstaltungen sind damit grundsätzlich gem. § 4 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages erlaubnispflichtig, aber nach § 10 Abs. 6 Glücksspielstaatsvertrag nicht erlaubnisfähig und erfüllen bei unerlaubter öffentlicher Durchführung den Straftatbestand des § 285 Strafgesetzbuch.
Nur in besonderen Ausnahmefällen ist es denkbar, dass besondere Veranstaltungsbedingungen nachgewiesen werden, die eine abweichende Beurteilung zulassen können.
Diese Voraussetzungen können nur dann vorliegen, wenn entweder keine Gewinnmöglichkeit besteht oder kein Spieleinsatz erfolgt, sondern maximal lediglich eine Teilnahmegebühr, die die Veranstaltungskosten deckt, erhoben wird.
Eine beabsichtigte Pokerveranstaltung zeigen Sie bitte mindestens 2 Wochen vor Beginn der Stadt Bad Oeynhausen, Ordnungsamt, an. Hierbei ist nachzuweisen, dass es sich bei der geplanten Veranstaltung nicht um ein unerlaubtes Glücksspiel handelt. Die Anzeige nehmen Sie bitte formlos schriftlich vor. Sie können sich auch gern an den u. g. Ansprechpartner wenden.
Die Rahmenbedingungen hierfür ergeben sich aus dem sog. Pokererlass des Ministeriums des Inneren und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 10.08.2018:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=82720180817104138487