Grundstückszufahrten

Grundstückszufahrten stellen unter bestimmten Voraussetzungen eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes dar. Bei Neubauten und bei der Veränderung bestehender Zufahrten ist daher vorher die Zustimmung des Straßenbaulastträgers einzuholen.   

Kontakt

Frau Kuhlo

f.kuhlo@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-2109

Herr Domeyer

j.domeyer@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-2113