Grundstückszufahrten stellen unter bestimmten Voraussetzungen eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes dar. Bei Neubauten und bei der Veränderung bestehender Zufahrten ist daher vorher die Zustimmung des Straßenbaulastträgers einzuholen.
Grundstückszufahrten stellen unter bestimmten Voraussetzungen eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes dar. Bei Neubauten und bei der Veränderung bestehender Zufahrten ist daher vorher die Zustimmung des Straßenbaulastträgers einzuholen.
- Anschrift
- 001Schwarzer Weg 632549Bad Oeynhausen
Friederike
Kuhlo
- f.kuhlo@badoeynhausen.de
Jörg
Domeyer
- j.domeyer@badoeynhausen.de
Grundstückszufahrten
Grundstückszufahrten stellen unter bestimmten Voraussetzungen eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes dar. Bei Neubauten und bei der Veränderung bestehender Zufahrten ist daher vorher die Zustimmung des Straßenbaulastträgers einzuholen.
- Sondernutzung Straßen Grundstückszufahrten
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Herstellung einer Grabenverrohrung/Grundstückszufahrt