Überwachung von Gewerbebetrieben und Gaststätten

Inhaber beziehungsweise Betreiber eines Gewerbes oder einer Gaststätte können von der zuständigen Behörde dahingehend überwacht werden, ob die für sie einschlägigen Rechtsvorschriften aus dem Gewerbe- oder Gaststättenrecht eingehalten werden.

Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind dabei sehr unterschiedlich geregelt und richten sich nach der jeweiligen Erlaubnisart. So sind

  • für die Überwachung und den Widerruf erlaubnispflichtiger Gewerbe die jeweiligen Genehmigungsbehörde,
  • für die Überwachung und Untersagung erlaubnisfreier Gewerbe sind in Ostwestfalen-Lippe
    • alle Kreise,
    • die kreisfreie Stadt Bielefeld sowie
    • alle Großen kreisangehörigen Städte (Detmold, Gütersloh, Herford und Paderborn), 
  • für Erlaubnisse gemäß Gewerbeordnung und Gaststättengesetz alle Städte und Gemeinden in Ostwestfalen-Lippe und
  • für Erlaubnisse gem. §§ 30, 34c Gewerbeordnung die Kreise und die Stadt Bielefeld

zuständig.

 

Weitere Informationen

Auskünfte zu Untersagungs- und Widerrufsverfahren werden nur an Verfahrenbeteiligte gem. § 13 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW erteilt.

Je nach Art Ihres Anliegens sind Formerfordernisse erforderlich.

Bitte nennen und beschreiben Sie detailliert Ihr Anliegen und der Einheitliche Ansprechpartner oder die zuständige Stelle benennen Ihnen eventuell einzuhaltende Formerfordernisse. 

Kontakt

Herr Pohlmann

m.pohlmann@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-3309