Wild- und Jagdschäden

Ein Anspruch auf Ersatz von Wild- und Jagdschäden erlischt, wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde anmeldet.

Für die Anmeldung von auf dem Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen entstandenen Wild– und Jagdschäden ist der Bereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Bad Oeynhausen zuständig.

Kontakt

Wildschaden

wildschaden@​badoeynhausen.de +49 (0) 5731 14-3304