Straßenverkehr (ruhender)

Straßenverkehrsrechtlich zählt als ruhender Verkehr das gewollte Halten und Parken von Fahrzeugen. Für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs in Bad Oeynhausen ist das Ordnungsamt der Stadt zuständig.

Kontakt

Frau Peper

t.peper@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-3311