- Anschrift
- 001Ostkorso 532545Bad Oeynhausen
Tanja
Peper
- t.peper@badoeynhausen.de
Straßenverkehr (ruhender)
Straßenverkehrsrechtlich zählt als ruhender Verkehr das gewollte Halten und Parken von Fahrzeugen. Für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs in Bad Oeynhausen ist das Ordnungsamt der Stadt zuständig.
- Parken Ausnahmegenehmigung (mündlich)
Antrag auf Erteilung einer mündlichen Park-Ausnahmegenehmigung
- Parken Ausnahmegenehmigung (schriftlich)
Antrag auf Erteilung einer schriftlichen Park-Ausnahmegenehmigung