Die Verlegung innerhalb des Bereiches einer Behörde, die Erweiterung oder die Änderung einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 der Gewerbeordnung unter Verwendung des beigefügten Vordruckes der Gewerbemeldestelle des jeweiligen Ortes anzuzeigen.
Folgende Tätigkeiten sind überwachungsbedürftig. Der örtlichen Ordnungsbehörde sind daher von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
An- und Verkauf von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen, sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- Edelstein, Perlen und Schmuck,
- Altmetallen,
- auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich des Schlüsseldienst,
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig (unter anderem Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe, Spielhallen, Gaststätten)
Von der Änderung der Gewerbeanzeige werden verschiedene Behörden informiert (unter anderem Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft).
- Formular Gewerbeummeldung
- Personalausweis
- eventuell Handwerkskarte
- eventuell Vollmacht
- bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten:
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Gewerbeummeldung: 26,00 € für Einzelunternehmen, 33 € für juristische Personen
- Zweitschrift der Gewerbemeldung 15,00 €
- eventuell jeweils 13,00 € für das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Anschrift
- 001Ostkorso 832545Bad Oeynhausen
Bürgerbüro
Bürgerbüro Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag
08:00 - 12:30 & 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
Terminvereinbarung Online oder per Telefon unter 05731 14-1111.
- buergerbuero@badoeynhausen.de
Gewerbeummeldung
Die Verlegung innerhalb des Bereiches einer Behörde, die Erweiterung oder die Änderung einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 der Gewerbeordnung unter Verwendung des beigefügten Vordruckes der Gewerbemeldestelle des jeweiligen Ortes anzuzeigen.
Folgende Tätigkeiten sind überwachungsbedürftig. Der örtlichen Ordnungsbehörde sind daher von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
An- und Verkauf von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen, sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- Edelstein, Perlen und Schmuck,
- Altmetallen,
- auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich des Schlüsseldienst,
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig (unter anderem Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe, Spielhallen, Gaststätten)
Von der Änderung der Gewerbeanzeige werden verschiedene Behörden informiert (unter anderem Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft).
- Gewerbeummeldung: 26,00 € für Einzelunternehmen, 33 € für juristische Personen
- Zweitschrift der Gewerbemeldung 15,00 €
- eventuell jeweils 13,00 € für das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Formular Gewerbeummeldung
- Personalausweis
- eventuell Handwerkskarte
- eventuell Vollmacht
- bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten:
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister