Gewerbeummeldung

Die Verlegung innerhalb des Bereiches einer Behörde, die Erweiterung oder die Änderung einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 der Gewerbeordnung unter Verwendung des beigefügten Vordruckes der Gewerbemeldestelle des jeweiligen Ortes anzuzeigen.

Folgende Tätigkeiten sind überwachungsbedürftig. Der örtlichen Ordnungsbehörde sind daher von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
An- und Verkauf von

  • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
  • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
  • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen, sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
  • Edelstein, Perlen und Schmuck,
  • Altmetallen,
  • auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
  • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich des Schlüsseldienst,
  • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig (unter anderem Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe, Spielhallen, Gaststätten)

Von der Änderung der Gewerbeanzeige werden verschiedene Behörden informiert (unter anderem Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft).

  • Gewerbeummeldung: 26,00 € für Einzelunternehmen, 33 € für juristische Personen
  • Zweitschrift der Gewerbemeldung 15,00 €
  • eventuell jeweils 13,00 € für das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 
  • Formular Gewerbeummeldung
  • Personalausweis
  • eventuell Handwerkskarte
  • eventuell Vollmacht
  • bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten:
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Kontakt

Bürgerbüro

buergerbuero@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1111