Parkberechtigungen für Schwerbehinderte

Im Stadtgebiet von Bad Oeynhausen stehen besonders gekennzeichnete Parkplätze für schwerbehinderte Menschen zur Verfügung. Nur mit einer Parkberechtigung für Schwerbehinderte dürfen Sie auf diesen Parkplätzen Ihr Kraftfahrzeug abstellen. 

Es stehen verschiedene Parkberechtigungen für Schwerbehinderte zur Verfügung:

Schwerbehindertenparkausweis (blauer Ausweis mit Rollstuhlsymbol):

  • Die Parkberechtigung ist nicht an ein Fahrzeug gebunden, sondern wird für die schwerbehinderte Person ausgestellt.
  • Der Grad der Behinderung ist hierbei nicht von Bedeutung. Voraussetzung ist lediglich ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" oder "BI".
  • Der Parkausweis ist personenbezogen und nicht auf andere übertragbar.

Ausnahmegenehmigung ParkberechtigungaG-Light“ (orangener Ausweis):

  • Die Ausnahmegenehmigung ist für Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder Operation fußläufig eingeschränkt sind.
  • Der Grad der Behinderung ist von Bedeutung.

Befristeter Schwerbehindertenparkausweis (weißer Ausweis):

  • Der Ausweis ist nur im Stadtgebiet Bad Oeynhausen gültig
  • Der weiße Ausweis ist für Personen gültig, die aufgrund einer Erkrankung oder Operation fußläufig eingeschränkt und somit vorübergehend Schwerbehinderten nach § 46 StVO gleichzustellen sind.
  • Die Ausnahmegenehmigung wird befristet auf 6 Monate erteilt und kann nur einmal um weitere 6 Monate verlängert werden

Informationen zu den weiteren Voraussetzungen erhalten Sie durch den für Sie zuständigen Sachbearbeiter.

  • gebührenfrei

 

Blauer Parkausweis

  • Nachweis über die Merkzeichen aG oder Bl 
  • Ein Lichtbild (ein biometrisches Passbild ist nicht erforderlich; es genügt, wenn Ihr Gesicht auf dem Bild gut zu erkennen ist)
  • Bei der Beantragung für Dritte ist eine Vollmacht notwendig

 

Orangener Parkausweis

  • ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 alleine für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen ( und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken )
  • und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionseinschränkungen des Herzens oder Atmungsorgane sowie die Merkzeichen "G" oder "B" 
  • oder ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein wegen eines künstlichen Darmausganges und zugleich einer künstlichen Harnableitung 
  • oder ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen eines Morbus Crohn oder einer Colitis Ulcerosa 
  • oder eine versorgungsärztliche Feststellung, dass Sie dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen sind 
  • Stellungnahme des Kreissozialamtes

 

Weißer Parkausweis

  • für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist eine ärztliche Bescheinigung auf einem speziellen Vordruck erforderlich 

Die Beantragung erfolgt gemäß § 46 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung.

Kontakt

Frau Müller

n.mueller@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-3333

Bürgerbüro

buergerbuero@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1111