Im Stadtgebiet von Bad Oeynhausen stehen besonders gekennzeichnete Parkplätze für schwerbehinderte Menschen zur Verfügung. Nur mit einer Parkberechtigung für Schwerbehinderte dürfen Sie auf diesen Parkplätzen Ihr Kraftfahrzeug abstellen.
Die Parkberechtigung (blauer Ausweis mit Rollstuhlsymbol) ist nicht an ein Fahrzeug gebunden, sondern wird für die schwerbehinderte Person ausgestellt; Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" oder "BI".
Unter gewissen Umständen besteht die Möglichkeit eine Parkberechtigung (orangener Ausweis) für eine besondere Gruppe behinderter Personen zu erhalten. Grundvoraussetzung hierfür ist das Merkzeichen „G“, sowie ein Behinderungsrad von mind. 70%
Informationen zu den weiteren Voraussetzungen erhalten Sie durch den für Sie zuständigen Sachbearbeiter.
Die Parkberechtigung ist maximal fünf Jahre gültig, längstens jedoch bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises.
Blauer Parkausweis
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" oder "B"
- aktuelles Passbild
Orangener Parkausweis
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ und einem Behinderungsgrad von 70
- Bescheid des Kreissozialamtes
- gebührenfrei
- Anschrift
- 001Ostkorso 532545Bad Oeynhausen
- Anschrift
- 001Ostkorso 532545Bad Oeynhausen
- Telefon
- Telefon: +49(0)5731 14-3300
- Fax
- Fax: +49(0)5731 14-1901
- mi.brune@badoeynhausen.de
- Bemerkung
Bürgerbüro
Bürgerbüro Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 bis 16:00
Dienstag
08:00 - 16:00 (nur nach Terminvereinbarung)
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
08:00 - 18:00 (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Terminvereinbarung Online oder per Telefon unter 05731/14-11 11.
Email:
buergerbuero@badoeynhausen.de
- Anschrift
- 001Ostkorso 532545Bad Oeynhausen
- Telefon
- Telefon: +49(0)5731 14-3300
- Fax
- Fax: +49(0)5731 14-1901
- mi.brune@badoeynhausen.de
- Bemerkung
Frau
Nathalie
Müller
Email:
n.mueller@badoeynhausen.de
Parkberechtigungen für Schwerbehinderte
Im Stadtgebiet von Bad Oeynhausen stehen besonders gekennzeichnete Parkplätze für schwerbehinderte Menschen zur Verfügung. Nur mit einer Parkberechtigung für Schwerbehinderte dürfen Sie auf diesen Parkplätzen Ihr Kraftfahrzeug abstellen.
Die Parkberechtigung (blauer Ausweis mit Rollstuhlsymbol) ist nicht an ein Fahrzeug gebunden, sondern wird für die schwerbehinderte Person ausgestellt; Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" oder "BI".
Unter gewissen Umständen besteht die Möglichkeit eine Parkberechtigung (orangener Ausweis) für eine besondere Gruppe behinderter Personen zu erhalten. Grundvoraussetzung hierfür ist das Merkzeichen „G“, sowie ein Behinderungsrad von mind. 70%
Informationen zu den weiteren Voraussetzungen erhalten Sie durch den für Sie zuständigen Sachbearbeiter.
Die Parkberechtigung ist maximal fünf Jahre gültig, längstens jedoch bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises.
- gebührenfrei
Blauer Parkausweis
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" oder "B"
- aktuelles Passbild
Orangener Parkausweis
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ und einem Behinderungsgrad von 70
- Bescheid des Kreissozialamtes
- Sicherheit und Ordnung