Eine Sondernutzung liegt vor, wenn eine Gemeindestraße (einschließlich Wegen und Plätzen) über den Gemeingebrauch hinaus benutzt wird. Das gleiche gilt für Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen.
Zur Sondernutzung gehören beispielsweise Werbe-, Verkaufs- und Informationsstände, Fahrradständer, Bauzäune, Stadtfeste, Aufstellen von Tischen und Stühlen, Imbissstuben, Plakate, Aufstellen von Fahrzeugen zu Werbezwecken.
In der Regel bedarf eine Sondernutzung der Erlaubnis der Stadt Bad Oeynhausen.
Weitere Sondernutzungen und Ausnahmen enthält die Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Oeynhausen.
- Straßen- und Wegegesetz NRW
- Ortsrecht Bad Oeynhausen: Sondernutzungssatzung
Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Fälle erfragen Sie die dafür benötigten Unterlagen bei Ihrem Ansprechpartner.
Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzungen beträgt 10,00 Euro.
Die einzelnen Gebühren entnehmen Sie der Anlage "Gebührentarif" der Sondernutzungssatzung oder erfragen diese bei dem zuständigen Sachbearbeiter.
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn eine Gemeindestraße (einschließlich Wegen und Plätzen) über den Gemeingebrauch hinaus benutzt wird. Das gleiche gilt für Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen.
Zur Sondernutzung gehören beispielsweise Werbe-, Verkaufs- und Informationsstände, Fahrradständer, Bauzäune, Stadtfeste, Aufstellen von Tischen und Stühlen, Imbissstuben, Plakate, Aufstellen von Fahrzeugen zu Werbezwecken.
In der Regel bedarf eine Sondernutzung der Erlaubnis der Stadt Bad Oeynhausen.
Weitere Sondernutzungen und Ausnahmen enthält die Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Oeynhausen.
- Straßen- und Wegegesetz NRW
- Ortsrecht Bad Oeynhausen: Sondernutzungssatzung
Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Fälle erfragen Sie die dafür benötigten Unterlagen bei Ihrem Ansprechpartner.
Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzungen beträgt 10,00 Euro.
Die einzelnen Gebühren entnehmen Sie der Anlage "Gebührentarif" der Sondernutzungssatzung oder erfragen diese bei dem zuständigen Sachbearbeiter.
- Anschrift
- 001Ostkorso 532545Bad Oeynhausen
Christian
Blase
- c.blase@badoeynhausen.de
Sondernutzungen
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn eine Gemeindestraße (einschließlich Wegen und Plätzen) über den Gemeingebrauch hinaus benutzt wird. Das gleiche gilt für Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen.
Zur Sondernutzung gehören beispielsweise Werbe-, Verkaufs- und Informationsstände, Fahrradständer, Bauzäune, Stadtfeste, Aufstellen von Tischen und Stühlen, Imbissstuben, Plakate, Aufstellen von Fahrzeugen zu Werbezwecken.
In der Regel bedarf eine Sondernutzung der Erlaubnis der Stadt Bad Oeynhausen.
Weitere Sondernutzungen und Ausnahmen enthält die Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Oeynhausen.
Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzungen beträgt 10,00 Euro.
Die einzelnen Gebühren entnehmen Sie der Anlage "Gebührentarif" der Sondernutzungssatzung oder erfragen diese bei dem zuständigen Sachbearbeiter.
Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Fälle erfragen Sie die dafür benötigten Unterlagen bei Ihrem Ansprechpartner.
- Straßen- und Wegegesetz NRW
- Ortsrecht Bad Oeynhausen: Sondernutzungssatzung
- Sondernutzungserlaubnis (jährlich wiederkehrend)
Antrag auf Erteilung einer jährlich wiederkehrenden Sondernutzungserlaubnis
- Sondernutzungserlaubnis (zeitlich begrenzt)
Antrag auf Erteilung einer zeitlich begrenzten Sondernutzungserlaubnis
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