Die Stadt Bad Oeynhausen heißt Sie herzlich willkommen.
Nach § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) sind Sie verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich an Ihrem neuen Wohnort anzumelden.
Erst-/Hauptwohnsitz:
- Bei mehreren Wohnungen im Inland ist die vorwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung anzusehen. Hauptwohnung eines Verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauerhaft von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutze Wohung der Familie oder der Lebenspartner (§ 22 Abs. 1 BMG).
- Die Anmeldung müssen Sie persönlich (oder Ihr gesetzl. Vertreter/Betreuer) mit den erforderlichen Unterlagen im Bürgerbüro vornehmen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung mit.
- Falls die meldepflichtige Person in ein Alten- oder Pflegeheim zieht und aus gesundheitlichen Gründen ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, kann die Anmeldung auch durch einen Angehörigen mit einer Original-Vorsorgevollmacht, dem Ausweisdokument sowie der Wohnungsgeberbescheinigung erfolgen.
- Ist die meldepflichtige Person verhindert und kann die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, besteht im Ausnahmefall die Möglichkeit, die Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person durchführen zu lassen. Diese muss das unterschriebene Anmeldeformular, das Ausweisdokument, die Überbringungsvollmacht sowie die Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen.
Zweit-/Nebenwohnsitz:
- Ein Zweit-/Nebenwohnsitz kann persönlich im Bürgerbüro angemeldet werden. Meldet sich eine Person in Bad Oeynhausen mit Zweit-/Nebenwohnsitz an, setzt sich die Gemeinde automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung.
- Soll der Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen in einen Nebenwohnsitz umgeändert werden, ist dies der Gemeinde des Hauptwohnsitzes mitzuteilen. Die Statusänderung erfolgt dann automatisch.
Weitere Wohnsitze:
- Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.
Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister
- Sie haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Auskunftsersuchen sperren zu lassen. Weiter Informationen finden Sie hier.
Hinweis:
Eine Abmeldung bei Umzug innerhalb Deutschlands ist nicht erforderlich. Bei Anmeldung in der neuen Stadt/Gemeinde erfolgt die Abmeldung automatisch!
- Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) von jeder anzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis wegen einer evtl. Anschriftenänderung
- Bei minderjährigen Kindern, die keinen eigenen Ausweis besitzen, die Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde (Überbringungsvollmacht)
- Wohnungsanmeldung
- Wohnungsgeberbestätigung Informationen für Neubürger. Abmeldung des Wohnsitzes
Die Stadt Bad Oeynhausen heißt Sie herzlich willkommen.
Nach § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) sind Sie verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich an Ihrem neuen Wohnort anzumelden.
Erst-/Hauptwohnsitz:
- Bei mehreren Wohnungen im Inland ist die vorwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung anzusehen. Hauptwohnung eines Verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauerhaft von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutze Wohung der Familie oder der Lebenspartner (§ 22 Abs. 1 BMG).
- Die Anmeldung müssen Sie persönlich (oder Ihr gesetzl. Vertreter/Betreuer) mit den erforderlichen Unterlagen im Bürgerbüro vornehmen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung mit.
- Falls die meldepflichtige Person in ein Alten- oder Pflegeheim zieht und aus gesundheitlichen Gründen ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, kann die Anmeldung auch durch einen Angehörigen mit einer Original-Vorsorgevollmacht, dem Ausweisdokument sowie der Wohnungsgeberbescheinigung erfolgen.
- Ist die meldepflichtige Person verhindert und kann die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, besteht im Ausnahmefall die Möglichkeit, die Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person durchführen zu lassen. Diese muss das unterschriebene Anmeldeformular, das Ausweisdokument, die Überbringungsvollmacht sowie die Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen.
Zweit-/Nebenwohnsitz:
- Ein Zweit-/Nebenwohnsitz kann persönlich im Bürgerbüro angemeldet werden. Meldet sich eine Person in Bad Oeynhausen mit Zweit-/Nebenwohnsitz an, setzt sich die Gemeinde automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung.
- Soll der Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen in einen Nebenwohnsitz umgeändert werden, ist dies der Gemeinde des Hauptwohnsitzes mitzuteilen. Die Statusänderung erfolgt dann automatisch.
Weitere Wohnsitze:
- Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.
Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister
- Sie haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Auskunftsersuchen sperren zu lassen. Weiter Informationen finden Sie hier.
Hinweis:
Eine Abmeldung bei Umzug innerhalb Deutschlands ist nicht erforderlich. Bei Anmeldung in der neuen Stadt/Gemeinde erfolgt die Abmeldung automatisch!
- Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) von jeder anzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis wegen einer evtl. Anschriftenänderung
- Bei minderjährigen Kindern, die keinen eigenen Ausweis besitzen, die Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde (Überbringungsvollmacht)
- Wohnungsanmeldung
- Wohnungsgeberbestätigung Informationen für Neubürger. Abmeldung des Wohnsitzes
Die Stadt Bad Oeynhausen heißt Sie herzlich willkommen.
Nach § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) sind Sie verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich an Ihrem neuen Wohnort anzumelden.
Erst-/Hauptwohnsitz:
- Bei mehreren Wohnungen im Inland ist die vorwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung anzusehen. Hauptwohnung eines Verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauerhaft von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutze Wohung der Familie oder der Lebenspartner (§ 22 Abs. 1 BMG).
- Die Anmeldung müssen Sie persönlich (oder Ihr gesetzl. Vertreter/Betreuer) mit den erforderlichen Unterlagen im Bürgerbüro vornehmen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung mit.
- Falls die meldepflichtige Person in ein Alten- oder Pflegeheim zieht und aus gesundheitlichen Gründen ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, kann die Anmeldung auch durch einen Angehörigen mit einer Original-Vorsorgevollmacht, dem Ausweisdokument sowie der Wohnungsgeberbescheinigung erfolgen.
- Ist die meldepflichtige Person verhindert und kann die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, besteht im Ausnahmefall die Möglichkeit, die Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person durchführen zu lassen. Diese muss das unterschriebene Anmeldeformular, das Ausweisdokument, die Überbringungsvollmacht sowie die Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen.
Zweit-/Nebenwohnsitz:
- Ein Zweit-/Nebenwohnsitz kann persönlich im Bürgerbüro angemeldet werden. Meldet sich eine Person in Bad Oeynhausen mit Zweit-/Nebenwohnsitz an, setzt sich die Gemeinde automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung.
- Soll der Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen in einen Nebenwohnsitz umgeändert werden, ist dies der Gemeinde des Hauptwohnsitzes mitzuteilen. Die Statusänderung erfolgt dann automatisch.
Weitere Wohnsitze:
- Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.
Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister
- Sie haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Auskunftsersuchen sperren zu lassen. Weiter Informationen finden Sie hier.
Hinweis:
Eine Abmeldung bei Umzug innerhalb Deutschlands ist nicht erforderlich. Bei Anmeldung in der neuen Stadt/Gemeinde erfolgt die Abmeldung automatisch!
- Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) von jeder anzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis wegen einer evtl. Anschriftenänderung
- Bei minderjährigen Kindern, die keinen eigenen Ausweis besitzen, die Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde (Überbringungsvollmacht)
- Wohnungsanmeldung
- Wohnungsgeberbestätigung Informationen für Neubürger. Abmeldung des Wohnsitzes
- Anschrift
- 001Ostkorso 832545Bad Oeynhausen
Bürgerbüro
Bürgerbüro Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag
08:00 - 12:30 & 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
Terminvereinbarung Online oder per Telefon unter 05731 14-1111.
- buergerbuero@badoeynhausen.de
An- und Ummeldungen des Wohnsitzes
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Nach § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) sind Sie verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich an Ihrem neuen Wohnort anzumelden.
Erst-/Hauptwohnsitz:
- Bei mehreren Wohnungen im Inland ist die vorwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung anzusehen. Hauptwohnung eines Verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauerhaft von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutze Wohung der Familie oder der Lebenspartner (§ 22 Abs. 1 BMG).
- Die Anmeldung müssen Sie persönlich (oder Ihr gesetzl. Vertreter/Betreuer) mit den erforderlichen Unterlagen im Bürgerbüro vornehmen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung mit.
- Falls die meldepflichtige Person in ein Alten- oder Pflegeheim zieht und aus gesundheitlichen Gründen ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, kann die Anmeldung auch durch einen Angehörigen mit einer Original-Vorsorgevollmacht, dem Ausweisdokument sowie der Wohnungsgeberbescheinigung erfolgen.
- Ist die meldepflichtige Person verhindert und kann die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, besteht im Ausnahmefall die Möglichkeit, die Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person durchführen zu lassen. Diese muss das unterschriebene Anmeldeformular, das Ausweisdokument, die Überbringungsvollmacht sowie die Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen.
Zweit-/Nebenwohnsitz:
- Ein Zweit-/Nebenwohnsitz kann persönlich im Bürgerbüro angemeldet werden. Meldet sich eine Person in Bad Oeynhausen mit Zweit-/Nebenwohnsitz an, setzt sich die Gemeinde automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung.
- Soll der Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen in einen Nebenwohnsitz umgeändert werden, ist dies der Gemeinde des Hauptwohnsitzes mitzuteilen. Die Statusänderung erfolgt dann automatisch.
Weitere Wohnsitze:
- Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.
Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister
- Sie haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Auskunftsersuchen sperren zu lassen. Weiter Informationen finden Sie hier.
Hinweis:
Eine Abmeldung bei Umzug innerhalb Deutschlands ist nicht erforderlich. Bei Anmeldung in der neuen Stadt/Gemeinde erfolgt die Abmeldung automatisch!
- Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) von jeder anzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis wegen einer evtl. Anschriftenänderung
- Bei minderjährigen Kindern, die keinen eigenen Ausweis besitzen, die Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde (Überbringungsvollmacht)
- Wohnungsanmeldung
- Wohnungsgeberbestätigung
Beantragung einer Wohnungsgeberbestätigung