Wohnsitz anmelden

Die Stadt Bad Oeynhausen heißt Sie herzlich willkommen!

Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, müssen Sie sich laut Bundesmeldegesetz (§ 17 BMG) innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Je nach persönlicher Situation wird in Deutschland zwischen Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz und weiteren Wohnungen unterschieden:

Hauptwohnsitz

Die Wohnung, in der Sie meist wohnen, gilt als Hauptwohnsitz.
Sind Sie verheiratet oder leben in einer Partnerschaft, ist der Hauptwohnsitz die Wohnung, in der Ihre Familie oder Ihr Partner hauptsächlich lebt.

Nebenwohnsitz

Wenn Sie eine zweite Wohnung in Bad Oeynhausen anmelden, kümmert sich die Stadt automatisch um die Meldung an die Hauptwohnsitzgemeinde. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen in einen Nebenwohnsitz ändern möchten, melden Sie das bitte der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes.

Weitere Wohnungen

Auch jede weitere Wohnung in Deutschland muss angemeldet werden.


Jetzt auch online möglich!

Sie können Ihren Wohnsitz ab sofort digital anmelden – ganz bequem von zu Hause aus.
Dafür brauchen Sie nicht mehr persönlich ins Bürgerbüro zu kommen.


So funktioniert die Online-Anmeldung

Mit der Online-Wohnsitzanmeldung können Sie:

  • den Umzug für die ganze Familie (Ehepartner und Kinder) melden,
  • auch Zuzüge aus anderen Städten oder Gemeinden anmelden,
  • die Wohnungsgeberbescheinigung direkt hochladen,
  • sich mit Ihrem digitalen Ausweis anmelden (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger).

Nach der erfolgreichen Anmeldung bekommen Sie automatisch eine digitale Meldebestätigung mit QR-Code und Digitalsiegel. Die Adressänderung im Ausweis erfolgt ebenfalls digital über die AusweisApp. Anschließend schickt die Bundesdruckerei den neuen Adressaufkleber per Post zu Ihnen nach Hause.

Zur Online-Anmeldung:

https://wohnsitzanmeldung.gov.de/


Persönliche Anmeldung im Bürgerbüro

Sie können Ihren Wohnsitz auch weiterhin im Bürgerbüro anmelden.

Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro
 

Weitergehende Hinweise

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich am alten Wohnort nicht abmelden. Die Abmeldung erfolgt automatisch durch die Anmeldung in der neuen Stadt.

Sie haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Auskunftsersuchen sperren zu lassen. Weiter Informationen zur Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister finden Sie hier.

Für die Anmeldung (egal ob online oder im Bürgerbüro) benötigen Sie:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) von jeder anzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis wegen einer evtl. Anschriftenänderung
  • Bei minderjährigen Kindern, die keinen eigenen Ausweis besitzen, die Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter oder Eigentümer)
  • Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person sind zusätzlich das ausgefüllte Formular „Wohnungsanmeldung“ sowie die „Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde (Überbringungsvollmacht)“ vorzulegen.

Kontakt

Bürgerbüro

buergerbuero@​badoeynhausen.de +49 (0) 5731 14 - 1111