Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister

Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Daten nur an Behörden und ähnliche Körperschaften übermittelt werden und nicht unmittelbar an Privatpersonen.

Die Datenübermittlungssperre entspricht der umgangssprachlichen „Adressbuchsperre“. Damit haben Sie die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden. 

Kontakt

Bürgerbüro

buergerbuero@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1111