Abmeldung des Wohnsitzes

Meldepflichtig ist, wer aus einer Wohnung auszieht und im Inland keine neue Wohnung bezieht.

Eine Abmeldung ist nur erforderlich bei Umzug

  • ins Ausland
  • bei Aufgabe der Nebenwohnung
  • “ohne festen Wohnsitz“
     

Eine Abmeldung bei Umzug innerhalb Deutschlands ist nicht erforderlich. Bei Anmeldung in der neuen Stadt/Gemeinde erfolgt die Abmeldung automatisch!
 

  • Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem, aus dessen Wohnung diese Personen ausziehen.
  • Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.
  • Grundsätzlich ist der Abmeldeschein persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status - Haupt-/Nebenwohnung.
  • Der Abmeldeschein kann auch mit der Post übersandt werden. Bitte achten Sie dann aber darauf, dass alle erfragten Angaben genau beantwortet sind.
  • Die Abmeldung ist gebührenfrei.
  • Der Vordruck wird vom Bürgerbüro kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass)

Kontakt

Bürgerbüro

buergerbuero@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1111