Wohnsitz abmelden

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht, muss sich abmelden.

Eine Abmeldung ist nur erforderlich bei Umzug

  • ins Ausland
  • bei Aufgabe der Nebenwohnung
  • “ohne festen Wohnsitz“

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands müssen Sie sich nicht selbst abmelden. Die neue Stadt oder Gemeinde meldet Ihre alte Wohnung automatisch ab.

 

Wer ist für die Abmeldung verantwortlich?

  • Für Kinder bis 16 Jahre: die Person, aus deren Wohnung sie ausziehen.
  • Für Personen mit Pfleger oder Betreuer: die Person, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat (bitte Gerichtsbeschluss oder Bestellungsbescheid mitbringen.


Wie kann die Abmeldung erfolgen?

  • Grundsätzlich ist der Abmeldeschein persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status - Haupt-/Nebenwohnung.
  • Der Abmeldeschein kann auch mit der Post übersandt werden. Bitte achten Sie dann aber darauf, dass alle erfragten Angaben genau beantwortet sind.
  • Die Abmeldung ist gebührenfrei.
  • Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass)

Kontakt

Bürgerbüro

buergerbuero@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1111