Ortsrecht & Satzungen Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten ortsrechtlichen Vorschriften der Stadt Bad Oeynhausen, die wir für Sie thematisch wie folgt gegliedert haben: Abfallbeseitigung Die Verordnungen, Gebührensatzungen sowie die Entgeltordnungen zum Thema Abfallbeseitigung finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR . Allgemeine Verwaltung Hauptsatzung Zuständigkeitsregelungen für die Ausschüsse des Rates Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse Rechnungsprüfungsordnung Verwaltungsgebührenordnung Satzung über die Verleihung des Ehrenringes Satzung über die Festschreibung der Anzahl der Mitglieder des Rates Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden Satzung über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft Grundsätze zum Ehrenpreis für bürgerschaftliches Engagement Archiv Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt Bad Oeynhausen Bauaufsicht Satzung über die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielflächen für Kleinkinder Denkmalschutz Satzung Denkmalbereich „Hindenburgstraße, Bad Oeynhausen“ Entwässerung Die Verordnungen, Gebührensatzungen sowie die Entgeltordnungen zum Thema Entwässerung finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR . Finanzen Hundesteuersatzung Vergnügungssteuersatzung Satzung über die Bestimmung von haushaltsrechtlichen Wert- und Erheblichkeitsgrenzen Förderprogramme Richtlinien zum Förderprogramm „Richtlinie der Stadt Bad Oeynhausen zur Vergabe von Fördermitteln des Verfügungsfonds“ Richtlinien zum Förderprogramm „Richtlinie der Stadt Bad Oeynhausen zur Vergabe von Fördermitteln der Profilierung und Standortaufwertung (Fassadenprogramm)“ Richtlinien zum Förderprogramm "ProKlima" für private Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung Jugend Satzung für das Jugendamt Kindergartenordnung für die städt. Kindergärten in den Stadtteilen BO-Süd, Dehme und Wulferdingsen Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit Satzung zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege und Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege - ab August 2025 Satzung zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege und Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege - ab August 2024 Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege - ab August 2025 Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege - ab August 2024 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an den Grundschulen - ab August 2024 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an den Grundschulen - ab August 2025 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder - ab August 2025 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder - ab August 2024 Kultur Musikschulordnung der Stadt Bad Oeynhausen Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Bad Oeynhausen Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Bad Oeynhausen ab 2025 Entgeltordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten bei den städtischen Museen Benutzungsordnung und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Bad Oeynhausen Richtlinien für die Gewährungen von Zuschüssen Teilnehmer von Fahrten mit städte- und schulpartnerschaftlichem Charakter Kulturförderungsrichtlinien Lärmschutz Lärmschutzbeiratsordnung Naturschutz Satzung der Stadt Bad Oeynhausen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Öffentliche Einrichtungen Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Bad Oeynhausen Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren für Wochenmärkte in der Stadt Bad Oeynhausen Ordnungsbehördliche Verordnung über die Gegenstände der Wochenmärkte Kurparkordnung Recht, Sicherheit, Ordnung Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen Ordnungsbehördliche Verordnung zum Alkoholverbot in einem Teilbereich des Stadtgebietes Bad Oeynhausen Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung der Meldepflicht bei Wohnortwechsel Ordnungsbehördliche Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen im Gebiet derStadt Bad Oeynhausen Verordnung des Kreises Minden-Lübbecke zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte (ab 01.01.2023) Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Gebührensatzung für den Rettungsdienst (ab 01.01.2026) Gebührenordnung für Parkscheinautomaten Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen Vorordnung über die Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und für sonstige brandschutzrechtliche Leistungen Richtlinie zur Förderung des Ehrenamtes im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Oeynhausen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in einem Teilbereich des Stadtgebietes für den 14.10.2018 Soziales Richtlinien zur Förderung von Organisationen der freien Gesundheits- und Wohlfahrtspflege sowie der offenen Altenarbeit Satzung des Seniorenbeirates Geschäftsordnung des Seniorenbeirates Wahlordnung zur Wahl der direkt in den Ausschuss für Chencengerechtigkeit und Integration zu wählenden Mitglieder Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen Sport Sportförderungsrichtlinien Richtlinien für die Sportlerehrung Stadtwerke AÖR Satzung der Stadt Bad Oeynhausen über die Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR) Satzung zur Überleitung der Gebührensatzungen der Stadt Bad Oeynhausen auf die Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR) Die Verordnungen, Gebührensatzungen sowie die Entgeltordnungen der Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR finden Sie auf der Internetseite https://www.stadtwerke-badoeynhausen.de/ . Straßen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen -KAG NRW- für straßenbauliche Maßnahmen Satzung der Stadt Bad Oeynhausen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages für die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Oeynhausen Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung als Wirtschaftsweg, Gemarkung Volmerdingsen, der Stadt Bad Oeynhausen Satzung der Stadt Bad Oeynhausen über den Verzicht auf die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung als Wirtschaftsweg, Gemarkung Eidinghausen, der Stadt Bad Oeynhausen Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung als Wirtschaftsweg, Gemarkung Dehme, der Stadt Bad Oeynhausen Straßenreinigung Die Verordnungen, Gebührensatzungen sowie die Entgeltordnungen zum Thema Straßenreinigung finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR . Wirtschaftliche Unternehmen Betriebssatzung der Stadt Bad Oeynhausen für den Eigenbetrieb „Staatsbad“ Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Oeynhausen Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Oeynhausen ab Januar 2026 Weiterlesen Organisation Verwaltungsgliederungsplan der Stadt Bad Oeynhausen Verwaltungsvorstand Steuerung der Stadtverwaltung Was erledige ich wo? Überblick über Anlaufstellen, Dienstleistungen, Formulare und Kontakte Verwaltungsstandorte der Stadt Bad Oeynhausen Wo finden Sie uns? Einrichtungen & Beteiligungen Auswahl an öffentlichen Beteiligungen
Wochenmärkte An verschiedenen Standorten im Stadtgebiet finden Wochenmärkte in Bad Oeynhausen statt. Das Warenangebot der Markthändlerinnen und -händler bietet Ihnen hierbei ein breites Angebot an frischen und regionalen Produkten. Standorte und Marktzeiten Kaiser-Wilhelm-Platz: samstags in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines Jahres von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr, in der übrigen Zeit eine Stunde später. Wear-Valley-Platz: mittwochs in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines Jahres von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr, in der übrigen Zeit eine Stunde später. Inowroclaw-Platz mittwochs in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Fällt ein gesetzlicher Feiertag im Sinne des Gesetzes über Sonn- und Feiertage auf einen Mittwoch oder Samstag, findet der Wochenmarkt am vorherigen Tage statt. Ist auch dieser ein Feiertag, fällt der Markt aus. Fällt ein Feiertag auf einen Donnerstag, fällt der Wochenmarkt ebenfalls aus. Interesse an einem Standplatz? Bewerbungen senden Sie gerne mit dem ausgefüllten Formular per Post oder Email an uns. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden! Bewerbung Standplatz Wochenmarkt Marktstandgebühren Gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren für Wochenmärkte in der Stadt Bad Oeynhausen muss derjenige, wer auf Wochenmärkten Waren feilhält, eine Gebühr für die Überlassung des Standplatzes zahlen. Nach § 3 der Satzung beträgt die Wochenmarktgebühr je Tag für jeden angefangenen Quadratmeter Standfläche 0,40 Euro. Als Standfläche gelten hier bei die Grundflächen der Verkaufswagen oder -anhänger des Verkaufsstandes einschließlich der durch Überstände in Anspruch genommenen Flächen. Die Mindestgebühr beträgt 4,00 Euro. Für saisonale bzw. einmalige oder Kurzzeitbeschicker wird ein Aufschlag von 20 % berechnet ( § 3 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung). Eine Barzahlung auf dem Markt erfolgt nicht; jeder Markthändler erhält einen Gebührenbescheid , nachdem er die Gebühr zu entrichten hat. Für unsere Stammbeschicker ergeht dieser ein halbes Jahr im Voraus. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch unseren Satzungen: Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Bad Oeynhausen Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren für Wochenmärkte in der Stadt Bad Oeynhausen Ordnungsbehördliche Verordnung über die Gegenstände der Wochenmärkte
Die Wochenmärkte haben einen festen Platz bei den Verbrauchern. Gerade, wer keine Lust mehr auf Schlange stehen im Supermarkt hat und seine Lebensmittel gerne frisch vom Markt kaufen möchte, ist hier genau richtig. Ob Fleisch, Wurst, Fisch, Geflügel, Gemüse, Oliven, Backwaren, Grillhähnchen, Käse und Milchprodukte - das Angebot ist bunt und reichhaltig. Regelmäßig stellen saisonale Produkte, z. B. frischer Spargel und Erdbeeren direkt vom Erzeuger eine schöne Ergänzung dar. In Bad Oeynhausen finden folgende Wochenmärkte statt: Standort Wochentag 01.04. - 31.10. d. J. 01.01. - 31.03. & 01.11. - 31.12. d. J. Kaiser Wilhelm Platz Samstag 07.00-13.00 Uhr 08.00-13.00 Uhr Wear-Valley-Platz Mittwoch 07.00-13.00 Uhr 08.00-13.00 Uhr Inowroclaw-Platz Mittwoch 14.00-18.00 Uhr 14.00-18.00 Uhr Fällt ein gesetzlicher Feiertag im Sinne des Gesetzes über Sonn- und Feiertage auf einen Mittwoch oder Samstag, findet der Wochenmarkt am vorherigen Tage statt. Ist auch dieser ein Feiertag, fällt der Markt aus. Fällt ein Feiertag auf einen Donnerstag, fällt der Wochenmarkt ebenfalls aus. Interesse an einem Standplatz? Hier geht es zum Online-Bewerbungsformular Marktstandgebühren Gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren für Wochenmärkte in der Stadt Bad Oeynhausen muss derjenige, wer auf Wochenmärkten Waren feilhält, eine Gebühr für die Überlassung des Standplatzes zahlen. Nach § 3 der Satzung beträgt die Wochenmarktgebühr je Tag für jeden angefangenen Quadratmeter Standfläche 0,40 Euro. Als Standfläche gelten hier bei die Grundflächen der Verkaufswagen oder -anhänger des Verkaufsstandes einschließlich der durch Überstände in Anspruch genommenen Flächen. Die Mindestgebühr beträgt 4,00 Euro. Für saisonale bzw. einmalige oder Kurzzeitbeschicker wird ein Aufschlag von 20 % berechnet ( § 3 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung). Eine Barzahlung auf dem Markt erfolgt nicht; jeder Markthändler erhält einen Gebührenbescheid , nachdem er die Gebühr zu entrichten hat. Für unsere Stammbeschicker ergeht dieser ein halbes Jahr im Voraus. Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Bad Oeynhausen Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren für Wochenmärkte in der Stadt Bad Oeynhausen Ordnungsbehördliche Verordnung über die Gegenstände der Wochenmärkte
Beiräte Die Beiräte der Stadt Bad Oeynhausen sind ein wichtiges Bindeglied zwischen verschiedenen Interessengruppen auf der einen und Verwaltung und Politik auf der anderen Seite. Sie wirken in den Ausschüssen des Rates bei der Ideenfindung mit und können so die Interessen direkt einbringen. Auf den folgenden Seiten können Sie sich über die Arbeit der verschiedenen Beiräte informieren und finden ausführliche Informationen zu den anstehenden Beiratswahlen 2025. Seniorenbeirat Erfahren Sie mehr zur Arbeit des Seniorenbeirates Beirat für Menschen mit Behinderungen Erfahren Sie mehr zur Arbeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Erfahren Sie mehr zur Arbeit des Ausschusses Lärmschutzbeirat Erfahren Sie mehr zur Arbeit des Lärmschutzbeirates Weiterlesen Ratsinformationssytem Informationen über aktuelle Aktivitäten des Stadtrates mit seinen Ausschüssen Mitglieder und Sitzverteilung im Stadtrat Vorstellung und Zusammensetzung Der Bürgermeister Lars Bökenkröger stellt sich vor Wahlen Informationen zu den aktuellen Wahlen Ortsrecht & Satzungen Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Stadt Bad Oeynhausen Amtliche Bekanntmachungen Aktuelle Informationen zu Satzungen, Bauleitpläne und Allgemeinverfügungen Aktuelles Pressemitteilungen der Stadt Bad Oeynhausen
Erschließungsbeitrag: Um bauliche oder gewerbliche Grundstücke nutzen zu können müssen diese Erschlossen werden. Die Erschließung beeinhaltet den Anschluss an das Entwässerungssystem für Schmutz und Oberflächenwasser und den Anschluss an das Straßensystem inklusive Beleuchtungseinrichtungen. Der Erschließungsbeitrag fällt bei dem erstmaligen Bau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an und muss vom Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten gezahlt werden. Die Beiträge werden nach nach dem Baugesetzbuch (BauGB) abgerechnet. Die Regeln dafür sind in der Erschließungsbeitragssatzung festgelegt. Bei einer grundhaften Sanierung einer vorhandenen und bereits erstmalig nach dem Baugesetzbuch abgerechneten Straße nach einer angemessenen First werden die Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz(KAG) berechnet. Näheres regelt die Wegebaubeitragssatzung . Anliegerbescheinigung: Anliegerbescheinigungen werden von Banken, Bausparkassen und Versicherungen im Rahmen der Finanzierung eines Bauvorhabens oder Kauf eines Grundstücks angefordert. Aus ihnen kann geschlossen werden, ob für ein Grundstück noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabegesetzt zu zahlen sind. Anliegerbescheinigungen sind ebenfalls bei dem Abschluss von Grundstücksverträgen und bei Erbauseinandersetzungen erforderlich. Bei weiteren Fragen wenden sie sich an den unten stehenden Ansprechpartner. §§ 127 - 135 Baugesetzbuch (BauGB) Kommunalabgabengesetz (KAG) Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen -KAG NRW- für straßenbauliche Maßnahmen
Politik Die Verwaltung der Gemeinde wird durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Wichtigstes Organ der Gemeinde ist der Rat. Die 54 Mitglieder des Rates sind für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Der Rat ist für alle Angelegenheiten zuständig. Er hat allerdings die Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben an andere Stellen bzw. das Gesetz hat verschiedene Aufgaben anderen Organen, zum Beispiel entscheidungsbefugten Ausschüssen, der Stadt übertragen. Die laufenden Geschäfte der Verwaltung sind so zum Beispiel auf den Bürgermeister übertragen. Die Ratssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Einige Dinge bedürfen ihrer Natur nach eines besonderen Schutzes durch Geheimhaltung. Dazu zählen zum Beispiel Personal- und Grundstücksangelegenheiten. Nur in diesen Fällen gilt der Öffentlichkeitsgrundsatz nicht. Um die Geschicke der Stadt Bad Oeynhausen transparent zu halten, finden Sie in unserem Ratsinformationssystem Angaben über die Zusammensetzung der Gremien, die aktuellen Sitzungstermine, deren Inhalte und die dazugehörigen Unterlagen. Ratsinformationssystem Informationen über aktuelle Aktivitäten des Stadtrates mit seinen Ausschüssen Mitglieder und Sitzverteilung im Stadtrat Vorstellung und Zusammensetzung Beiräte Bindeglied zwischen Interessengruppen, Verwaltung und Politik Weiterlesen Der Bürgermeister Lars Bökenkröger stellt sich vor Wahlen Informationen zu den aktuellen Wahlen Ortsrecht & Satzungen Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Stadt Bad Oeynhausen Amtliche Bekanntmachungen Aktuelle Informationen zu Satzungen, Bauleitpläne und Allgemeinverfügungen Aktuelles Pressemitteilungen der Stadt Bad Oeynhausen
Fördergebiet Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt Im Rahmen der politischen Beschlussfassung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und den Rat im Jahr 2014 erfolgte auch die Beschlussfassung der räumlichen Abgrenzung des Stadtumbaugebietes (§ 171 b Abs. 1 BauGB). Das Stadtumbaugebiet Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt bildet die Fördergebietskulisse der Städtebaufördermaßnahmen in Bad Oeynhausen ab. Im Zuge der ISEK-Fortschreibung und der Neuausrichtung des Städtebauförderprozesses in Bad Oeynhausen erfolgte auch die Erweiterung der festgelegten Fördergebietskulisse „Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt“. Mit Beschluss vom Rat am 24.06.2020 vergrößerte sich das Fördergebiet von ursprünglich 119 ha auf 296 ha. Mit der Erweiterung des Stadtumbaugebietes erfolgte die Aufnahme des Sielparks inkl. der Werreaue, der Bad Oeynhausener Schweiz, des gesamten Kurparks und des östlichen Abschnittes der Mindener Straße. Dies bildet die Grundlage zur Realisierung der dortigen geplanten Maßnahmen innerhalb des Stadterneuerungsprogrammes. Innerhalb des Stadtumbaugebietes sind zwei Sanierungsgebiete, das Sanierungsgebiet Mindener Straße - Nordbahn und das Sanierungsgebiet Innenstadt Bad Oeynhausen , gemäß § 142 BauGB durch Satzung förmlich festgelegt. Im Geltungsbereich der Sanierungssatzungen können Eigentümer von Objekten bei Sanierungsmaßnahmen von erhöhten steuerlichen Begünstigungen profitieren . Gleichzeitig können seitens der Stadt durch den Einsatz von Genehmigungsvorbehalten gemäß § 144 BauGB tatsächliche und rechtliche Veränderungen innerhalb der Sanierungsgebiete unterbunden werden, die sich erschwerend auf den Sanierungsablauf auswirken könnten. Übersichtskarten und Satzungen der Stadtumbau- und Sanierungsgebiete Stadtumbaugebiet Mindener Straße - Nordbahn - Innenstadt Sanierungsgebiete: Sanierungssatzung Mindener Straße - Nordbahn Sanierungsgebiet Mindener Straße - Nordbahn Sanierungsgebiet und -satzung Innenstadt Bad Oeynhausen Service: Informationsblatt zur Genehmigungspflicht gemäß § 144 BauGB Antragstellung Sie können Ihren Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung bequem online bei uns einreichen: Online-Antrag sanierungsrechtliche Genehmigung Zusätzlich zu unserem Online-Angebot können Sie den Antrag auch im Rahmen Ihres Bauantrags einreichen. Das entsprechende Formular steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung . Weiterlesen Fördermöglichkeiten für Private Attraktiven Fördermöglichkeiten ISEK-Prozess Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept ISEK-Maßnahmen Aufwertung und nachhaltigen Entwicklung der Innenstadtbereiche Pflege- und Entwicklungskonzept für den Sielpark Langfristige Sicherung und Aufwertung der innenstadtnahen Parkanlage
Bürgerbegehren Alle bei Kommunalwahlen in Bad Oeynhausen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können beantragen, anstelle des Rates über eine Angelegenheit der Stadt selbst zu entscheiden, wobei § 26 Absatz 5 GO NRW in bestimmten Angelegenheiten Bürgerbegehren nicht zulässt. Ein Bürgerbegehren ( § 26 GO NRW ) ist nur zulässig, wenn nicht über diese Angelegenheit in den letzten zwei Jahren bereits ein Bürgerentscheid durchgeführt worden ist. Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss eines kommunalen Gremiums, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. Bedarf der Beschluss keiner Bekanntmachung, ist das Bürgerbegehren innerhalb von drei Monaten nach dem Sitzungstag einzureichen. Das Bürgerbegehren wird durch den Bürgermeister entgegengenommen. Nachdem das Bürgerbegehren eingereicht wurde, entscheidet der Rat nach Vorprüfung aller rechtlichen und formellen Voraussetzungen unverzüglich über dessen Zulässigkeit. Danach entscheidet der Rat über den Antrag. Wenn das gewünschte Begehren beschlossen wird, ist das Verfahren beendet. Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren nicht, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Bürgerentscheid Bei einem Bürgerentscheid ( § 26 Absatz 6-9 GO NRW ) sind Sie aufgerufen, über die zur Entscheidung stehende Frage mit "JA" oder "NEIN" abzustimmen. Alle zur Kommunalwahl in Bad Oeynhausen Wahlberechtigten können abstimmen. Die Abstimmung findet per Briefwahl statt. Die Abstimmungsberechtigten erhalten eine schriftliche Benachrichtigung. Der Bürgerentscheid hat Erfolg, wenn sich eine Mehrheit für den abzustimmenden Sachverhalt ausspricht. Diese Mehrheit muss mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit "NEIN" beantwortet. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid wirkt wie ein Ratsbeschluss. Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden § 26 Gemeindeordnung NRW Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden
Das Baurecht unterscheidet grundsätzlich zwischen dem „unbeplanten Innenbereich“ nach § 34 BauGB und dem „Außenbereich“ nach § 35 BauGB. Als unbeplanten Innenbereich hat die Rechtsprechung definiert, dass es sich um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteile mit tatsächlich aufeinanderfolgender zusammenhängender Bebauung handelt, die Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. Als Abgrenzung umfasst der Außenbereich alle Flächen außerhalb des unbeplanten Innenbereichs und außerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen. Durch Innenbereichssatzungen können Kommunen die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen (Klarstellungssatzung), bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festzulegen, wenn die Flächen im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt sind (Entwicklungssatzung), einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind (Ergänzungs-, Erweiterungs- bzw. Abrundungssatzung). Liegt ein Grundstück innerhalb einer Innenbereichssatzung, richtet sich die zulässige Bebauung nach der Satzung und § 34 BauGB. Der Außenbereich ist grundsätzlich von Bebauung freizuhalten, es sei denn das BauGB sieht bestimmte Nutzungen dort vor (z. B. landwirtschaftliche Betriebe und Windenergieanlagen). Für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, kann gemäß § 35 Absatz 6 BauGB durch die Gemeinde bestimmt werden, dass Wohnzwecken dienende Vorhaben leichter zugelassen werden können. Mit der Außenbereichssatzung gehört der Geltungsbereich aber weiterhin zum planungsrechtlichen Außenbereich, auch sind hierdurch Bauvorhaben innerhalb der Satzung nicht entsprechend § 35 Absatz 1 BauGB privilegiert. Für die Aufstellung von Innen- und Außenbereichssatzungen ist die Kommune zuständig, den Satzungsbeschluss fasst der Rat. Für eine Außenbereichs- oder Innenbereichssatzung ist außer bei Klarstellungssatzungen eine Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung vorgesehen. Bauleitplanung und aktuelle Bauleitverfahren Bebauungsplan Rechtskräftige Bebauungspläne in Bad Oeynhausen Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan Bad Oeynhausen
Organisation der Verwaltung Der Verwaltungsgliederungsplan der Stadt Bad Oeynhausen bietet einen ersten Überblick über die einzelnen Bereiche der Stadtverwaltung. Verwaltungsgliederungsplan der Stadt Bad Oeynhausen Weiterlesen Verwaltungsvorstand Steuerung der Stadtverwaltung Was erledige ich wo? Überblick über Anlaufstellen, Dienstleistungen, Formulare und Kontakte Verwaltungsstandorte der Stadt Bad Oeynhausen Wo finden Sie uns? Einrichtungen & Beteiligungen Auswahl an öffentlichen Beteiligungen Ortsrecht & Satzungen Rechtliche Grundlagen