Die Wochenmärkte haben einen festen Platz bei den Verbrauchern. Gerade, wer keine Lust mehr auf Schlange stehen im Supermarkt hat und seine Lebensmittel gerne frisch vom Markt kaufen möchte, ist hier genau richtig. Ob Fleisch, Wurst, Fisch, Geflügel, Gemüse, Oliven, Backwaren, Grillhähnchen, Käse und Milchprodukte - das Angebot ist bunt und reichhaltig. Regelmäßig stellen saisonale Produkte, z. B. frischer Spargel und Erdbeeren direkt vom Erzeuger eine schöne Ergänzung dar.
In Bad Oeynhausen finden folgende Wochenmärkte statt:
Standort | Wochentag | 01.04. - 31.10. d. J. | 01.01. - 31.03. & |
Kaiser Wilhelm Platz | Samstag | 07.00-13.00 Uhr | 08.00-13.00 Uhr |
Wear-Valley-Platz | Mittwoch | 07.00-13.00 Uhr | 08.00-13.00 Uhr |
Inowroclaw-Platz | Mittwoch | 14.00-18.00 Uhr | 14.00-18.00 Uhr |
Fällt ein gesetzlicher Feiertag im Sinne des Gesetzes über Sonn- und Feiertage auf einen Mittwoch oder Samstag, findet der Wochenmarkt am vorherigen Tage statt. Ist auch dieser ein Feiertag, fällt der Markt aus. Fällt ein Feiertag auf einen Donnerstag, fällt der Wochenmarkt ebenfalls aus.
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Marktstandgebühren
Gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren für Wochenmärkte in der Stadt Bad Oeynhausen muss derjenige, wer auf Wochenmärkten Waren feilhält, eine Gebühr für die Überlassung des Standplatzes zahlen.
Nach § 3 der Satzung beträgt die Wochenmarktgebühr je Tag für jeden angefangenen Quadratmeter Standfläche 0,40 Euro. Als Standfläche gelten hier bei die Grundflächen der Verkaufswagen oder -anhänger des Verkaufsstandes einschließlich der durch Überstände in Anspruch genommenen Flächen. Die Mindestgebühr beträgt 4,00 Euro.
Für saisonale bzw. einmalige oder Kurzzeitbeschicker wird ein Aufschlag von 20 % berechnet ( § 3 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung).
Eine Barzahlung auf dem Markt erfolgt nicht; jeder Markthändler erhält einen Gebührenbescheid, nachdem er die Gebühr zu entrichten hat. Für unsere Stammbeschicker ergeht dieser ein halbes Jahr im Voraus.
Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Bad Oeynhausen
Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren für Wochenmärkte in der Stadt Bad Oeynhausen
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Gegenstände der Wochenmärkte
- Anschrift
- 001Ostkorso 532545Bad Oeynhausen
Antje
Ahrens
- a.ahrens@badoeynhausen.de
Wochenmarkt
Die Wochenmärkte haben einen festen Platz bei den Verbrauchern. Gerade, wer keine Lust mehr auf Schlange stehen im Supermarkt hat und seine Lebensmittel gerne frisch vom Markt kaufen möchte, ist hier genau richtig. Ob Fleisch, Wurst, Fisch, Geflügel, Gemüse, Oliven, Backwaren, Grillhähnchen, Käse und Milchprodukte - das Angebot ist bunt und reichhaltig. Regelmäßig stellen saisonale Produkte, z. B. frischer Spargel und Erdbeeren direkt vom Erzeuger eine schöne Ergänzung dar.
In Bad Oeynhausen finden folgende Wochenmärkte statt:
Standort | Wochentag | 01.04. - 31.10. d. J. | 01.01. - 31.03. & |
Kaiser Wilhelm Platz | Samstag | 07.00-13.00 Uhr | 08.00-13.00 Uhr |
Wear-Valley-Platz | Mittwoch | 07.00-13.00 Uhr | 08.00-13.00 Uhr |
Inowroclaw-Platz | Mittwoch | 14.00-18.00 Uhr | 14.00-18.00 Uhr |
Fällt ein gesetzlicher Feiertag im Sinne des Gesetzes über Sonn- und Feiertage auf einen Mittwoch oder Samstag, findet der Wochenmarkt am vorherigen Tage statt. Ist auch dieser ein Feiertag, fällt der Markt aus. Fällt ein Feiertag auf einen Donnerstag, fällt der Wochenmarkt ebenfalls aus.
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Marktstandgebühren
Gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren für Wochenmärkte in der Stadt Bad Oeynhausen muss derjenige, wer auf Wochenmärkten Waren feilhält, eine Gebühr für die Überlassung des Standplatzes zahlen.
Nach § 3 der Satzung beträgt die Wochenmarktgebühr je Tag für jeden angefangenen Quadratmeter Standfläche 0,40 Euro. Als Standfläche gelten hier bei die Grundflächen der Verkaufswagen oder -anhänger des Verkaufsstandes einschließlich der durch Überstände in Anspruch genommenen Flächen. Die Mindestgebühr beträgt 4,00 Euro.
Für saisonale bzw. einmalige oder Kurzzeitbeschicker wird ein Aufschlag von 20 % berechnet ( § 3 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung).
Eine Barzahlung auf dem Markt erfolgt nicht; jeder Markthändler erhält einen Gebührenbescheid, nachdem er die Gebühr zu entrichten hat. Für unsere Stammbeschicker ergeht dieser ein halbes Jahr im Voraus.
- Wochenmarkt: Bewerbung Standplatz
Bewerbung für einen Standplatz auf einem der städtischen Wochenmärkte