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Stadt Bad Oeynhausen

Stadtentwicklung

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Allgemeine Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Fördergebiet Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt

Im Rahmen der politischen Beschlussfassung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und den Rat im Jahr 2014 erfolgte auch die Beschlussfassung der räumlichen Abgrenzung des Stadtumbaugebietes (§ 171 b Abs. 1 BauGB). Das Stadtumbaugebiet Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt bildet die Fördergebietskulisse der Städtebaufördermaßnahmen in Bad Oeynhausen ab.

Im Zuge der ISEK-Fortschreibung und der Neuausrichtung des Städtebauförderprozesses in Bad Oeynhausen erfolgte auch die Erweiterung der festgelegten Fördergebietskulisse „Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt“. Mit Beschluss vom Rat am 24.06.2020 vergrößerte sich das Fördergebiet von ursprünglich 119 ha auf 296 ha. Mit der Erweiterung des Stadtumbaugebietes erfolgte die Aufnahme des Sielparks inkl. der Werreaue, der Bad Oeynhausener Schweiz, des gesamten Kurparks und des östlichen Abschnittes der Mindener Straße. Dies bildet die Grundlage zur Realisierung der dortigen geplanten Maßnahmen innerhalb des Stadterneuerungsprogrammes.

Innerhalb des Stadtumbaugebietes sind zwei Sanierungsgebiete, das Sanierungsgebiet Mindener Straße - Nordbahn und das Sanierungsgebiet Innenstadt Bad Oeynhausen, gemäß § 142 BauGB durch Satzung förmlich festgelegt. Im Geltungsbereich der Sanierungssatzungen können Eigentümer von Objekten bei Sanierungsmaßnahmen von erhöhten steuerlichen Begünstigungen profitieren. Gleichzeitig können seitens der Stadt durch den Einsatz von Genehmigungsvorbehalten gemäß § 144 BauGB tatsächliche und rechtliche Veränderungen innerhalb der Sanierungsgebiete unterbunden werden, die sich erschwerend auf den Sanierungsablauf auswirken könnten.

Antragstellung

Sie können Ihren Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung bequem online bei uns einreichen:

Zusätzlich zu unserem Online-Angebot können Sie den Antrag auch im Rahmen Ihres Bauantrags einreichen. Das entsprechende Formular steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.