Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung

Erschließungsbeitrag:

  • Um bauliche oder gewerbliche Grundstücke nutzen zu können müssen diese Erschlossen werden. Die Erschließung beeinhaltet den Anschluss an das Entwässerungssystem für Schmutz und Oberflächenwasser und den Anschluss an das Straßensystem inklusive Beleuchtungseinrichtungen.

    Der Erschließungsbeitrag fällt bei dem erstmaligen Bau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an und muss vom Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten gezahlt werden. Die Beiträge werden nach  nach dem Baugesetzbuch (BauGB) abgerechnet. Die Regeln dafür sind in der Erschließungsbeitragssatzung festgelegt.

  • Bei einer grundhaften Sanierung einer vorhandenen und bereits erstmalig nach dem Baugesetzbuch abgerechneten Straße nach einer angemessenen First werden die Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz(KAG) berechnet. Näheres regelt die  Wegebaubeitragssatzung.  

 

Anliegerbescheinigung:

Anliegerbescheinigungen werden von Banken, Bausparkassen und Versicherungen im Rahmen der Finanzierung eines Bauvorhabens oder Kauf eines Grundstücks angefordert. Aus ihnen kann geschlossen werden, ob für ein Grundstück noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabegesetzt zu zahlen sind.

Anliegerbescheinigungen sind ebenfalls bei dem Abschluss von Grundstücksverträgen und bei Erbauseinandersetzungen erforderlich.

Bei weiteren Fragen wenden sie sich an den unten stehenden Ansprechpartner.

Kontakt

Herr Müller

j.mueller@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-2107