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Stadt Bad Oeynhausen

Bereich Sicherheit und Ordnung

Frau Ahrens
Ostkorso 5
32545 Bad Oeynhausen

Telefon: +49 (0) 5731 14 - 33 11

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Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Wochenmärkte

An verschiedenen Standorten im Stadtgebiet finden Wochenmärkte in Bad Oeynhausen statt. Das Warenangebot der Markthändlerinnen und -händler bietet Ihnen hierbei ein breites Angebot an frischen und regionalen Produkten.

Standorte und Marktzeiten

Kaiser-Wilhelm-Platz:
samstags in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines Jahres von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr, in der übrigen Zeit eine Stunde später.
 
 

Wear-Valley-Platz:
mittwochs in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines Jahres von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr, in der übrigen Zeit eine Stunde später.

 

Inowroclaw-Platz
mittwochs in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Fällt ein gesetzlicher Feiertag im Sinne des Gesetzes über Sonn- und Feiertage auf einen Mittwoch oder Samstag, findet der Wochenmarkt am vorherigen Tage statt. Ist auch dieser ein Feiertag, fällt der Markt aus. Fällt ein Feiertag auf einen Donnerstag, fällt der Wochenmarkt ebenfalls aus.

Interesse an einem Standplatz?

Bewerbungen senden Sie gerne mit dem ausgefüllten Formular per Post oder Email an uns. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden!

Bewerbung Standplatz Wochenmarkt

Marktstandgebühren

Gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren für Wochenmärkte in der Stadt Bad Oeynhausen muss derjenige, wer auf Wochenmärkten Waren feilhält, eine Gebühr für die Überlassung des Standplatzes zahlen.
 
Nach § 3 der Satzung beträgt die Wochenmarktgebühr je Tag für jeden angefangenen Quadratmeter Standfläche 0,40 Euro. Als Standfläche gelten hier bei die Grundflächen der Verkaufswagen oder -anhänger des Verkaufsstandes einschließlich der durch Überstände in Anspruch genommenen Flächen. Die Mindestgebühr beträgt 4,00 Euro.
 
Für saisonale bzw. einmalige oder Kurzzeitbeschicker wird ein Aufschlag von 20 % berechnet ( § 3 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung).
 
Eine Barzahlung auf dem Markt erfolgt nicht; jeder Markthändler erhält einen Gebührenbescheid, nachdem er die Gebühr zu entrichten hat. Für unsere Stammbeschicker ergeht dieser ein halbes Jahr im Voraus.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch unseren Satzungen:

Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Bad Oeynhausen

Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren für Wochenmärkte in der Stadt Bad Oeynhausen

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Gegenstände der Wochenmärkte