Museumspädagogisches Programm Das Märchenmuseum bietet für Kindergartengruppen und Schulklassen folgende museumspädagogische Programme an: Geheimnisvolle Märchenpiktogramme Die Schweizer Künstlerin Warja Lavater (1912 – 2005) setzt Märchen nicht in Illustrationen um, sondern erzählt sie allein mit farbigen Zeichen. Ihre sogenannten Märchenpiktogramme stehen im Mittelpunkt dieser Unterrichtseinheit. Nach einem kurzen Rundgang durch das Museum werden die Märchenpiktogramme zunächst ausführlich besprochen und in animierter Form im Video betrachtet, bevor die Kinder selbst ein Märchen als Gemeinschaftsarbeit grafisch umsetzen. Die intensive Beschäftigung mit dem Text lässt die Kinder in die tieferen Schichten der Geschichte eintauchen. Alter: Klasse 1-4; Dauer: 120 Min.; Kosten: 95 Euro Märchenerzählstunde Die Kinder erleben die Ursprünglichkeit und Unmittelbarkeit des freien Erzählens. Märchen erzählen vom Leben und Zusammenleben, von Geburt und Tod ebenso wie von Liebe und Hass, Reichtum und Armut. Auch berichten sie von den Schwierigkeiten, sich vom Elternhaus abzulösen und den eigenen Weg zu finden. Je nach Alter der Kinder stellt die jeweilige Erzählerin passende Märchen zusammen. Die Erzählstunde beginnt mit einer Kurzführung durch das Museum. Alter: ab 5 Jahren; Dauer: 60 Min.; Kosten: 55 Euro Buchung Die Kosten verstehen sich inklusive Material, zuzüglich Museumseintritt. Bad Oeynhausener Schulklassen und Kindergartengruppen haben freien Museumseintritt. Ihren Terminwunsch teilen Sie uns bitte möglichst rechtzeitig mit, mindestens aber 14 Tage im Voraus. Bitte kommen Sie pünktlich. Sollten Sie sich aus unvorhersehbaren Gründen verspäten, rufen Sie bitte an. Bitte geben Sie uns auch so rechtzeitig wie möglich Bescheid, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können. Für nicht abgesagte Buchungen müssen wir Ihnen leider die Kosten in Rechnung stellen. Haben Sie besondere Wünsche oder Ideen, die Sie, zum Beispiel im Rahmen von Projekttagen, zusammen mit dem Museum umsetzen möchten, rufen Sie gerne an. Deutsches Märchen- und Wesersagenmuseum Am Kurpark 3 32545 Bad Oeynhausen Stadtplan Telefon: +49 (0) 5731 14 - 3410 E-Mail: museum@badoeynhausen.de Öffnungszeiten Mittwoch - Sonntag 11:00 – 13:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr (und nach Vereinbarung) Links Impressum Datenschutz / Informationspflichten Cookieeinstellungen Erklärung zur Barrierefreiheit Bildnachweis Hinweisgebersystem Feedback
Anmeldung zur Eheschließung Das früher allgemein als "Aufgebot bestellen" bekannte Anmeldeverfahren wurde vor ein paar Jahren durch die formelle Anmeldung zur Eheschließung ersetzt. Doch wie läuft diese Anmeldung tatsächlich ab? Unsere Standesbeamtinnen und -beamten versuchen Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Unterlagen & Beratungsgespräch Die formelle Anmeldung ist Voraussetzung für die Eheschließung und kann rechtlich frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung verbindlich erfolgen. Im Rahmen der Anmeldung wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes geprüft, ob evtl. gesetzliche oder persönliche Ehehindernisse bestehen. So dürfen z.B. keine andere Ehe oder Lebenspartnerschaft Bestand haben, die zukünftigen Eheleute dürfen nicht verwandt und müssen beide über 18 Jahre alt sein. Die Anmeldung zur Ehe erfolgt entsprechend der jeweiligen Wohnsitze (Haupt- oder Nebenwohnsitz) der Eheschließenden. Sollten verschiedene Wohnsitze bestehen, so kann zwischen den relevanten Standesämtern frei gewählt werden. In dem Fall, dass beide nicht in Bad Oeynhausen wohnhaft sind, aber hier die Ehe geschlossen werden soll, erfolgt die formale Anmeldung bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Der Austausch der relevanten Unterlagen findet zwischen den Standesämtern direkt statt, so dass für die Eheschließenden kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Welche Unterlagen und Urkunden für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt werden, orientiert sich nach den persönlichen Verhältnissen der Eheschließenden wie z.B. Familienstand, Staatsangehörigkeit oder Vorehen. Beispielhaft für zwei ledige volljährige deutsche Staatsangehörige, die keine Kinder haben, werden folgende Dokumente benötigt: Gültiger Personalausweis oder Reisepass erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Haupts – und Nebenwohnsitzes, wenn eine Partnerin oder ein Partner nicht in Bad Oeynhausen gemeldet ist (erhältlich bei der Meldebehörde des Wohnortes) aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch (erhältlich beim Standesamt des jeweiligen Geburtsortes) Bitte erkundigen Sie sich vor der Anmeldung der Eheschließung, welche Unterlagen Sie benötigen. Im Rahmen der Anmeldung empfehlen wir generell ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Neben der Prüfung relevanter Unterlagen besteht hier auch die Gelegenheit zur Absprache und verbindlichen Reservierung eines Wunschtrautermines. Das Beratungsgespräch im Standesamt ist allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Weiterlesen Heiraten in Bad Oeynhausen Übersicht über Trauorte in Bad Oeynhausen Heiraten im Ausland Was benötigen Sie hierfür? Namensführung in der Ehe Wahl des Ehenamens Gebühren Gebühren im Rahmen der Eheschließung
Informations- und Beratungsangebote Sie haben Fragen, wie Sie als Hauseigentümer/in oder Mieter/in Ihren Energieverbrauch reduzieren können? Sie wollen wissen, wie Sie am besten die Sanierung Ihres Gebäudes angehen können? Oder Sie wollen mehr Informationen dazu, wie Sie Ihre Heizung verbessern oder mit hoher staatlicher Förderung eine neue kaufen können? Hier finden Sie verschiedene Informations- und Beratungsangebote. Persönliche Beratung der Verbraucherzentrale NRW Beim Thema Reduzierung des Energieverbrauchs in Wohnräumen hilft Ihnen die Erstberatung unseres Kooperationspartners, die Verbraucherzentrale NRW: Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Minden Portastr. 9 32423 Minden Telefon: +49 (0) 571 386379 - 01 E-Mail https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/minden Die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale stehen Ihnen persönlich vor Ort (Stadtbücherei im Lennè-Karree) für Beratungsgespräche zur Verfügung. Diese sind kostenfrei und richten sich sowohl an Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer als auch Mieterinnen und Mieter. Alle Fragen rund um das Thema Energie in Haushalt und Gebäude können hierbei angesprochen werden. Folgende Termine sind im Rahmen der Kooperation der Stadt Bad Oeynhausen mit der Verbraucherzentrale für Bad Oeynhausener Bürgerinnen und Bürger reserviert: 11.06.2026, 14:00 - 17:00 Uhr 02.07.2026, 14:00 - 17:00 Uhr 06.08.2026, 14:00 - 17:00 Uhr 03.09.2026, 14:00 - 17:00 Uhr 08.10.2026, 14:00 - 17:00 Uhr 05.11.2026, 14:00 - 17:00 Uhr 03.12.2026, 14:00 - 17:00 Uhr Die Terminvereinbarung erfolgt direkt über die Verbraucherzentrale (s.o.) oder über die Koordinierungsstelle Klimaschutz. Informationsportal AltBauNeu für den Kreis Minden-Lübbecke ALTBauNEU ist eine gemeinsame Initiative der Kommunen und Kreise in NRW in der wir Sie zu vielen sinnvollen Umsetzungen und Maßnahmen bei einer energetischen Gebäudesanierung beraten. Planen Sie eine solche Sanierung? Auf dem dafür geschaffenen Internetprotal finden Sie umfangreiche Informationen über Sanierungsthemen, Fördermöglichkeiten, Veranstaltungen und mehr. http://www.alt-bau-neu.de/kreis-minden-luebbecke/
Eine aktive Demokratie lebt von der Beteiligung seiner Bürger. Wir wollen die aktive Bürgerbeteiligung fördern. Deswegen bieten wir in jeder Ratssitzung eine 30-minütige Fragestunde an. Dabei sind Einwohner der Stadt berechtigt nach Aufruf des Tagesordnungspunkts bis zu zwei mündlichen Nachfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Antworten erfolgen in der Regel sofort. Ist eine Beantwortung nicht sofort möglich, muss die Antwort innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich erfolgen. Die Verweigerung einer Auskunft muss begründet werden. Genaueres zur Fragestunde können sie in der aktuellen Geschäftsordnung nachlesen. Die aktuellen Termine für die Ratssitzungen finden Sie im Sitzungskalender . Bei individuellen Fragen haben wenden sie sich bitte an die unten stehenden Ansprechpartner. Geschäftsordnung Gemeindeordnung NRW
Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Beide Organe sind Vertreter der Bürgerschaft, wobei dem Bürgermeister zugleich auch die Vertretung und Repräsentation des Rates obliegt. Der Bürgermeister ist zudem verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er ist persönliches und institutionelles Bindeglied zwischen hauptamtlicher Verwaltung und ehrenamtlicher Politik. Die unmittelbare Wahl durch die Bürgerschaft verleiht dem Bürgermeister eine unmittelbare politische Legitimation. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Seit dem 1. November 2020 ist Lars Bökenkröger Bürgermeister der Stadt Bad Oeynhausen. Gerne vereinbaren die Mitarbeiterinnen mit Ihnen auf Wunsch einen persönlichen Termin. Sie können ihn über die Mitarbeiterinnen im Sekretariat unter der Telefonnummer 05731 / 14 10 11 (12) erreichen.
Ratsinformationssystem Informieren Sie sich über den Rat der Stadt Bad Oeynhausen und seine aktuellen Aktivitäten! Hier erfahren Sie mehr über seine Mitglieder und Gremien, können alle öffentlichen Sitzungsunterlagen einsehen und sich über die Beratungsthemen informieren. Mittels RSS Feed (RSS-Reader erforderlich!) können Sie sich zudem bequem informieren lassen, wenn neue Informationen zu Sitzungen oder Vorlagen im Ratsinformationssystem zur Verfügung stehen. Ratsdokumente, Sitzungskalender & Gremien Volltextsuche Finden Sie schnell und unkompliziert Themen und Dokumente, die Sie interessieren Sitzungskalender Aktuelle Termine auf einen Blick Gremien Übersicht über Stadtrat, Ausschüsse, Fraktionen, Beiräte, Beteiligungen und Mitgliedschaften der Stadt Bad Oeynhausen Anmeldung Ratsinformationssystem Geschützter Bereich für die Mandatsträger der Stadt Bad Oeynhausen Alle Aufführungen & Tickets
Der Abfallkalender der Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR) informiert Sie über Sammel- und Abfuhrtermine eines Jahres. Sie erhalten wertvolle Informationen im Umgang mit Abfällen und Ihnen werden die einzelnen Sammelsysteme wie z. B. die Restmülltonne, Biotonne oder der gelbe Sack vorgestellt. Hier finden Sie Antworten auf Fragen wie: - was gehört in welche Tonne, - wohin mit dem Sperrmüll, - wie funktioniert der Austausch eines Abfallgefäßes? Weiter werden Sie über die Schadstoffsammlung, die Sperrmüllsammlung und den Recyclinghof informiert. Weitere Infornationen zur Abfallentsorgung finden sie auf der Homepage der Stadtwerke . Über die Online-Services können Sie auch Dienstleistungen der Stadtwerke online beantragen. Sie erhalten den Abfuhrkalender im Rathaus I, Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen oder online hier .
Wohn-Geld Jeder Mensch braucht Geld zum Leben. Zum Beispiel für Essen, für Kleidung, für die Wohnung. Die Menschen brauchen unterschiedlich viel Geld zum Leben: Menschen mit Kindern brauchen zum Beispiel mehr Geld als Menschen ohne Kinder. Menschen mit bestimmten Krankheiten brauchen zum Beispiel mehr Geld als andere Menschen. Wer wenig Geld zum Leben hat, kann Geld vom Amt beantragen. Dann rechnet das Amt genau aus: Wieviel Geld zum Leben braucht der Mensch? Zum Beispiel 800 Euro im Monat. Es gibt 3 Möglichkeiten Ein Mensch hat weniger Geld, als er zum Leben braucht. Ein Mensch hat viel mehr Geld als er zum Lebens braucht. Ein Mensch hat ein bisschen mehr Geld, als er zum Leben braucht. Menschen mit weniger Geld bekommen Geld vom Amt. Zum Beispiel Grund-Sicherung oder Arbeitslosen-Geld. Menschen mit viel mehr Geld bekommen kein Geld vom Amt. Menschen mit ein bisschen mehr Geld können einen Antrag stellen auf Wohn-Geld. Die Menschen können mit dem Wohn-Geld ihre Wohnung bezahlen. Oder ein Haus. Sie möchten einen Antrag auf Wohn-Geld stellen? Sie bekommen den Antrag im Sozial-Amt. Die Adresse ist: Steinstraße 20 32545 Bad Oeynhausen Es gibt eine Internet-Seite. Dort ist alles zum Wohn-Geld genau erklärt. Aber: Nicht alles auf der Internet-Seite ist in Leichter Sprache. Hier kommen Sie zu der Internet-Seite. Sie sind unsicher und möchten wissen: Können Sie Wohn-Geld bekommen? Fragen Sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Wohn-Geld-Stelle. Öffnungs-Zeiten von der Wohn-Geld-Stelle nur mit Termin Montag 8 Uhr bis 12:30 Uhr Dienstag 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 8 Uhr bis 12:30 Uhr So machen Sie einen Termin mit der Wohn-Geld-Stelle: Sie können anrufen. Telefon: 0 57 31 14 - 45 55 Oder Sie schreiben eine E-Mail an: wohngeldstelle@badoeynhausen.de Adresse von der Wohn-Geld-Stelle Stadt Bad Oeynhausen Wohn-Geld-Stelle Steinstraße 20 32545 Bad Oeynhausen Telefon 0 57 31 14 - 45 55 E-Mail wohngeldstelle@badoeynhausen.de
Der Beginn eines stehenden Gewerbes ist unter Verwendung des beigefügten Vordruckes der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur die Neuerrichtung eines Betriebes beziehungswiese einer Zweigniederlassung den Beginn eines Gewerbes darstellt, sondern auch die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes sowie die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform. Die Verlegung eines Betriebes aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde ist bei der einen Behörde eine Gewerbeabmeldung, bei der anderen Behörde als Gewerbeanmeldung zu behandeln. Informationen auf Ihrem Weg zur Selbstständigkeit bekommen Sie auch beim Go! – Gründungsnetzwerk NRW der Gemeinschaftsaktion von Land und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen . Dieses Netzwerk unterstützt Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen Der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 der Gewerbeordnung unter Verwendung des beigefügten Vordruckes bei der Gewerbemeldestelle des jeweiligen Ortes anzuzeigen. Folgende Tätigkeiten sind überwachungsbedürftig. Der örtlichen Ordnungsbehörde sind daher von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optischen Erzeugnisse, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen, Edelstein, Perlen und Schmuck und Altmetallen, auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien) Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften, Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen ein-schließlich des Schlüsseldienst, Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungs-werkzeuge. Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig (Beispiele: Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe, Spielhallen und Gaststätten) Von der Gewerbeanzeige werden verschiedene Behörden informiert (unter anderem das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft und viele andere mehr). Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro Gewerbeanmeldung: 26,00 € für Einzelunternehmen, 33 € für juristische Personen Zweitschrift der Gewerbemeldung: 15,00 € evtl. jeweils 13 € für das Führungszeugnis und die Auskunft auf dem Gewerbezentralregister Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen vorzulegen: Personalausweis evtl. Handwerkskarte evtl. Vollmacht zusätzlich: bei einer GmbH in Gründung: Gesellschaftsvertrag bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: persönlichen Angaben zum Geschäftsführer, Auszug aus dem Handelsregister bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbe-zentralregister bei Ausländern: gültige Aufenthaltserlaubnis (selbstständige Tätigkeit muss ausländerrechtlich erlaubt sein) Gewerbeordnung
Die Stadt Bad Oeynhausen heißt Sie herzlich willkommen! Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, müssen Sie sich laut Bundesmeldegesetz (§ 17 BMG) innerhalb von zwei Wochen anmelden. Je nach persönlicher Situation wird in Deutschland zwischen Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz und weiteren Wohnungen unterschieden: Hauptwohnsitz Die Wohnung, in der Sie meist wohnen , gilt als Hauptwohnsitz. Sind Sie verheiratet oder leben in einer Partnerschaft, ist der Hauptwohnsitz die Wohnung, in der Ihre Familie oder Ihr Partner hauptsächlich lebt. Nebenwohnsitz Wenn Sie eine zweite Wohnung in Bad Oeynhausen anmelden, kümmert sich die Stadt automatisch um die Meldung an die Hauptwohnsitzgemeinde. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen in einen Nebenwohnsitz ändern möchten, melden Sie das bitte der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes. Weitere Wohnungen Auch jede weitere Wohnung in Deutschland muss angemeldet werden. Jetzt auch online möglich! Sie können Ihren Wohnsitz ab sofort digital anmelden – ganz bequem von zu Hause aus. Dafür brauchen Sie nicht mehr persönlich ins Bürgerbüro zu kommen. So funktioniert die Online-Anmeldung Mit der Online-Wohnsitzanmeldung können Sie: den Umzug für die ganze Familie (Ehepartner und Kinder) melden, auch Zuzüge aus anderen Städten oder Gemeinden anmelden, die Wohnungsgeberbescheinigung direkt hochladen, sich mit Ihrem digitalen Ausweis anmelden (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger). Nach der erfolgreichen Anmeldung bekommen Sie automatisch eine digitale Meldebestätigung mit QR-Code und Digitalsiegel. Die Adressänderung im Ausweis erfolgt ebenfalls digital über die AusweisApp . Anschließend schickt die Bundesdruckerei den neuen Adressaufkleber per Post zu Ihnen nach Hause. Zur Online-Anmeldung: https://wohnsitzanmeldung.gov.de/ Persönliche Anmeldung im Bürgerbüro Sie können Ihren Wohnsitz auch weiterhin im Bürgerbüro anmelden. Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro Weitergehende Hinweise Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich am alten Wohnort nicht abmelden . Die Abmeldung erfolgt automatisch durch die Anmeldung in der neuen Stadt. Sie haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Auskunftsersuchen sperren zu lassen. Weiter Informationen zur Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister finden Sie hier . Für die Anmeldung (egal ob online oder im Bürgerbüro) benötigen Sie: Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) von jeder anzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis wegen einer evtl. Anschriftenänderung Bei minderjährigen Kindern, die keinen eigenen Ausweis besitzen, die Geburts- oder Abstammungsurkunde Ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung (vom Vermieter oder Eigentümer) Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person sind zusätzlich das ausgefüllte Formular „Wohnungsanmeldung“ sowie die „Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde (Überbringungsvollmacht)“ vorzulegen. Meldegesetz NRW Bundesmeldegesetz (BMG) Informationen für Neubürger Abmeldung des Wohnsitzes