An- und Ummeldungen des Wohnsitzes

Die Stadt Bad Oeynhausen heißt Sie herzlich willkommen.

Nach § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) sind Sie verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich an Ihrem neuen Wohnort anzumelden.

Erst-/Hauptwohnsitz:

  • Bei mehreren Wohnungen im Inland ist die vorwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung anzusehen. Hauptwohnung eines Verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauerhaft von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutze Wohung der Familie oder der Lebenspartner (§ 22 Abs. 1 BMG).
  • Die Anmeldung müssen Sie persönlich (oder Ihr Vertreter) mit den erforderlichen Unterlagen im Bürgerbüro vornehmen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung mit.

Zweit-/Nebenwohnsitz:

  • Ein Zweit-/Nebenwohnsitz kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im Bürgerbüro angemeldet werden. Meldet sich eine Person in Bad Oeynhausen mit Zweit-/Nebenwohnsitz an, setzt sich die Gemeinde automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung.
  • Soll der Hauptwohnsitz in Bad Oeynhausen in einen Nebenwohnsitz umgeändert werden, ist dies der Gemeinde des Hauptwohnsitzes mitzuteilen. Die Statusänderung erfolgt dann automatisch.

Weitere Wohnsitze:

  • Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.

 

Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister

  • Sie haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Auskunftsersuchen sperren zu lassen. Weiter Informationen finden Sie hier.

 

Hinweis:
Eine Abmeldung bei Umzug innerhalb Deutschlands ist nicht erforderlich. Bei Anmeldung in der neuen Stadt/Gemeinde erfolgt die Abmeldung automatisch!

 

Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro

  • Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) von jeder anzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis wegen einer evtl. Anschriftenänderung
  • Bei minderjährigen Kindern, die keinen eigenen Ausweis besitzen, die Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Kontakt

Bürgerbüro

buergerbuero@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1111