Eine aktive Demokratie lebt von der Beteiligung seiner Bürger. Wir wollen die aktive Bürgerbeteiligung fördern. Deswegen bieten wir in jeder Ratssitzung eine 30-minütige Fragestunde an. Dabei sind Einwohner der Stadt berechtigt nach Aufruf des Tagesordnungspunkts bis zu zwei mündlichen Nachfragen an den Bürgermeister zu richten.
Die Antworten erfolgen in der Regel sofort. Ist eine Beantwortung nicht sofort möglich, muss die Antwort innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich erfolgen. Die Verweigerung einer Auskunft muss begründet werden.
Genaueres zur Fragestunde können sie in der aktuellen Geschäftsordnung nachlesen.
Die aktuellen Termine für die Ratssitzungen finden Sie im Sitzungskalender.
Bei individuellen Fragen haben wenden sie sich bitte an die unten stehenden Ansprechpartner.
Eine aktive Demokratie lebt von der Beteiligung seiner Bürger. Wir wollen die aktive Bürgerbeteiligung fördern. Deswegen bieten wir in jeder Ratssitzung eine 30-minütige Fragestunde an. Dabei sind Einwohner der Stadt berechtigt nach Aufruf des Tagesordnungspunkts bis zu zwei mündlichen Nachfragen an den Bürgermeister zu richten.
Die Antworten erfolgen in der Regel sofort. Ist eine Beantwortung nicht sofort möglich, muss die Antwort innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich erfolgen. Die Verweigerung einer Auskunft muss begründet werden.
Genaueres zur Fragestunde können sie in der aktuellen Geschäftsordnung nachlesen.
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Bei individuellen Fragen haben wenden sie sich bitte an die unten stehenden Ansprechpartner.
- Anschrift
- 001Ostkorso 832545Bad Oeynhausen
Kerstin
Vornheder
- k.vornheder@badoeynhausen.de
Sabrina
Röthemeier
- s.roethemeier@badoeynhausen.de
Einwohnerfragestunde
Eine aktive Demokratie lebt von der Beteiligung seiner Bürger. Wir wollen die aktive Bürgerbeteiligung fördern. Deswegen bieten wir in jeder Ratssitzung eine 30-minütige Fragestunde an. Dabei sind Einwohner der Stadt berechtigt nach Aufruf des Tagesordnungspunkts bis zu zwei mündlichen Nachfragen an den Bürgermeister zu richten.
Die Antworten erfolgen in der Regel sofort. Ist eine Beantwortung nicht sofort möglich, muss die Antwort innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich erfolgen. Die Verweigerung einer Auskunft muss begründet werden.
Genaueres zur Fragestunde können sie in der aktuellen Geschäftsordnung nachlesen.
Die aktuellen Termine für die Ratssitzungen finden Sie im Sitzungskalender.
Bei individuellen Fragen haben wenden sie sich bitte an die unten stehenden Ansprechpartner.