In Bad Oeynhausen sind mehr als 98 % der bebauten Grundstücke an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Sollte sich Ihr Grundstück im Außenbereich der Stadt Bad Oeynhausen befinden und nicht in die öffentliche/zentrale Kanalisation entwässern, sondern in eine Kleinkläranlage, sind Sie Betreiber einer private Abwasseranlage. Als Betreiber einer private Abwasseranlage ist der Kreis Minden-Lübbecke, Untere Wasserbehörde, die genehmigende Behörde. Dem Grundstückseigentümer wurde die Abwasserbeseitigungspflicht übertragen und eine wasserrechtliche Genehmigung zur Beseitigung des häuslichen Schmutzwassers für das Grundstück ist somit erforderlich. Einen Wasserrechtsantrag finden Sie hier auf der Internetseite der Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR . Die Entsorgung des angefallenen Klärschlamms erfolgt durch die Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR nach Mitteilung durch ein von Ihnen beauftragter Sachkundiger der Ihre Anlage wartet, denn der Abschluss eines Wartungsvertrag für Ihre private Abwasseranlage ist verpflichtend. Für Rückfragen stehen Ihnen die Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR - Geschäftsbereich Abwasser gerne zur Verfügung. Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis / Genehmigung zur Beseitigung häuslichen Schmutzwassers Entwässerungssatzung Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren Kreis Minden-Lübbecke, Untere Wasserbehörde, Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR
Amtliche Bekanntmachungen Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen wie zum Beispiel Satzungen, Bauleitpläne und Allgemeinverfügungen. Die öffentliche Bekanntmachung sind in der Stadt Bad Oeynhausen durch eine Rechtsvorschrift vorgeschrieben und werden im „ Amtlichen Kreisblatt “ des Kreises Minden-Lübbecke und hier auf unserer Webseite veröffentlicht. Aktuelle öffentliche Bekanntmachungen Einziehung eines Teilstückes der Straße "Am Meierbach" im Stadtteil Dehme gem. § 7 StrWG NRW und sofortige Vollziehung der Einziehung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO Ordnungsbehördliche Verordnung vom 22.07.2026 über die Aufhebung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Nutzung von Trinkwasser im Stadtgebiet Bad Oeynhausen vom 22.06.2026“ Bekanntmachung 4. Änderungssatzung Gebühren OGS Bekanntmachung Gebührensatzung Rettungsdienst vom 10.07.2026 5. Änderungssatzung vom 14.07.2026 zur Hauptsatzung der Stadt Bad Oeynhausen vom 18.09.2008 Bekanntmachung der Bezirksregierung Detmold 10. Änderungsbeschluss Flurbereinigung Gohfeld-Bischofshagen II Amtliche Bekanntmachung 6. Sitzung des Rates der Stadt Bad Oeynhausen in der 12. Wahlperiode am 9. Juli 2026 Bekanntmachung Ordnungsbehördliche Verordnung zur Nutzung von Trinkwasser im Stadtgebiet Bad Oeynhausen vom 22.06.2026 Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied Bekanntmachung der Informationsveranstaltung der Autobahn GmbH zum Umbau des Autobahnkreuzes Bad Oeynhausen und der Erneuerung der Weserquerung Bekanntmachung Änderung des Geltungsbereiches und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 9A „Quartier Südstadt – West“ der Stadt Bad Oeynhausen Amtliche Bekanntmachung 5. Sitzung des Rates der Stadt Bad Oeynhausen in der 12. Wahlperiode am 20. Mai 2026 Allgemeinverfügung Alkoholverbot Vatertag 2026 Bekanntmachung 1. Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Martin-Luther-Straße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB und 2. Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB Bekanntmachung Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 „Südlich Breedenhagen“ der Stadt Bad Oeynhausen und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Bekanntmachung Beschluss zur Einleitung der 70. Änderung des Flächennutzungsplans „Südlich Breedenhagen“ der Stadt Bad Oeynhausen und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Bekanntmachung Durchführung der 66. Änderung des Flächennutzungsplans - Westlich Straße „Am Kokturkanal“ der Stadt Bad Oeynhausen Bekanntmachung Vorverkaufssatzung Stadtmitte-Ost Bekanntmachung Feuerwehrsatzung Bekanntmachung Alkoholverbot Bekanntmachung ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bad Oeynhausen Bekanntmachung Erörterungstermin Planfeststellungsverfahren 380-kV-Leitung Ovenstädt-Eickum-Bechterdissen Amtliche Bekanntmachung 4. Sitzung des Rates der Stadt Bad Oeynhausen in der 12. Wahlperiode am 18. März 2026 Bekanntmachung zum Mietspiegel der Stadt Bad Oeynhausen Amtliche Bekanntmachung 3. Sitzung des Rates der Stadt Bad Oeynhausen in der 12. Wahlperiode am 18. Februar 2026 Bekanntmachung Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied Bekanntmachung über die öffentliche Versteigerung von Fundsachen Neubau des Radschnellwegs OWL RS3 im Abschnitt 2.2 Bad Oeynhausen - Linienzustimmung gemäß § 37 Abs. (3) StrWG NRW 2. Änderungssatzung vom 18.12.2025 zur Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Oeynhausen i.d.F. der ersten Änderungssatzung vom 17.10.2025 Gebührensatzung für den Rettungsdienst in der Stadt Bad Oeynhausen Amtliche Bekanntmachung 2. Sitzung des Rates der Stadt Bad Oeynhausen in der 12. Wahlperiode am 17. Dezember 2025 Amtliche Bekanntmachung 1. Sitzung des Wahlprüfungsausschuss am 18.11.2025 Bekanntmachung der 1. Sitzung des Rates der Stadt Bad Oeynhausen in der 12. Wahlperiode am 5. November 2025 Bekanntmachung der Ersatzbestimmungen für Ratsmitglieder Bekanntmachung der 4. Änderungssatzung vom 23.10.2025 zur Hauptsatzung der Stadt Bad Oeynhausen vom 18.09.2008 Bekanntmachung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bad Oeynhausen in der Neufassung vom 23.10.2025 Bekanntmachung der Wahlordnung zur Wahl der direkt in den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zu wählenden Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Bad Oeynhausen vom 07.07.2020 geändert durch Beschluss des Rates vom 08.10.2025 Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung vom 17.10.2025 zur Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Oeynhausen vom 17.12.2009 Das Gesuchte nicht dabei? Dann versuchen Sie es hier: Informationen über die Aktivitäten des Stadtrates mit seinen Ausschüssen Ratsinformationssystem Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Stadt Bad Oeynhausen Ortsrecht & Satzungen Aktuelle Stellen- und Ausbildungsangebote Karriereportal Weiterlesen Mitteilungen Aktuelle Meldungen Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe Bürgerbeteiligungen Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen Dienstleistungen A-Z Dienstleistungskatalog der Stadtverwaltung Online-Services Verwaltung digital: Onlineformulare und Onlineanträge
Die Grundsteuer ist objektbezogen gestaltet und richtet sich nach Wert und Beschaffenheit eines Grundstücks. Das Grundsteuerverfahren ist zweigeteilt. Das zuständige Finanzamt setzt im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes den sog. Einheitswert fest. Unter Anwendung einer Steuermesszahl wird der Grundsteuermessbetrag errechnet. Die Höhe des Einheitswertes und des Messbetrages ergeben sich aus dem jeweiligen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid, den jeder Eigentümer vom Finanzamt erhält. Die Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde und setzt die Grundsteuer durch den Bescheid über Grundbesitzabgaben fest. Dieser Bescheid wird jedem Eigentümer grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben. Die Grundsteuer wird in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (jeweils zum 15.02./ 15.05./ 15.08./ 15.11.) fällig. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch in einem Jahresbetrag zum 01.07. entrichtet werden. Der Antrag ist bis zum 30.09. des Vorjahres zu stellen. Die Grundsteuerhebesätze werden vom Rat der Stadt beschlossen. Grundsteuerhebesatz: Grundsteuer A = 276 v. H. Grundsteuer B = 552 v. H. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich an die unten stehende Organisationseinheit. Gebühren werden erhoben für städtische Leistungen wie Abwasserentsorgung Abfallentsorgung Straßenreinigung Die Höhe der jeweiligen Gebühren ergibt sich aus der jährlichen Kostenkalkulation. Die Gebühren werden wie die Grundsteuer in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (jeweils zum 15.02./ 15.05./ 15.08./ 15.11.) fällig. Bei Fragen zu den Gebühren wenden Sie sich an die Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR) Weserstr. 23 2545 Bad Oeynhausen Telefon +49(0)5731 139000 Fax +49(0)5731 139900 E-Mail info@stadtwerke-badoeynhausen.de www.stadtwerke-badoeynhausen.de Entwässerungsgebühren: Der Beitrag beträgt 3,00 € je Quadratmeter (m²) Veranlagungsfläche Abfallentsorgungsgebühren: Die Benutzungsgebühr beträgt jährlich: für jedes 80-l-Restmüllgefäß: 81,60 € für jede 80-l-Biotonne: 55,20 € bei 14-tägiger Entleerung für jedes 120-I-Restmüllgefäß 122,40 € für jede 120-l-Biotonne 82,80 € bei 14-tägiger Entleerung für jedes 240-I-Restmüllgefäß 244,80 € für jede 240-l-Biotonne 165,60 € bei 14-tägiger Entleerung Straßenreinigung: Die Benutzungsgebühr je Frontmeter (Absätze 1 – 3) beträgt jährlich: Für Fußgängerzonen: 2,75 € Für Straßen, die vorwiegend dem Anliegerverkehr dienen: 1,55 € Für Straßen des innerörtlichen Verkehrs: 1,40 € Für Straßen des überörtlichen Verkehrs 1,25 € Bei mehrfacher Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend. Für die Winterwartung wird zusätzlich eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Benutzungsgebühr je Frontmeter (Absätze 1 – 3) beträgt jährlich: in Reinigungsklasse 1 : 0,97 € in Reinigungsklasse 2 : 0,87 € in Reinigungsklasse 3 : 0,77 € Die Reinigungklassen ergebe sich aus dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung. Weiteres entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung. Satzung Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer Entwässerungssatzung Satzung der Stadtwerke B.O. (AöR) über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen u. Abwassergebühren Straßenreinigungs- u. Straßenreinigungsgebührensatzung Abfallentsorgungssatzung Abfallgebührensatzúng
Kontakt Stadt Bad Oeynhausen Postanschrift Ostkorso 8 32545 Bad Oeynhausen Telefon: +49 (0) 5731 14 - 0 Telefax: +49 (0) 5731 14 - 1900 E-Mail Verwaltungsstandorte der Stadt Bad Oeynhausen Hier finden Sie die Adressen und sonstigen Kontaktinformationen der Stadtverwaltung im Überblick. Online Terminvergabe Rathaus I Bürgerbüro, Büro des Bürgermeisters und des Rates, Rentenstelle, Standesamt, Organisation, Personal, Wirtschaftsförderung Rathaus II Bauordnung, Gebäudemanagement, Infrastrukturmanagement, IT, Stadtentwicklung Steinstraße 20 Jugend, Soziales und Wohnen Weitere Verwaltungsstandorte Team Asyl, Bildung und Kultur, Finanzen und Beteiligungen, Gleichstellung, Jugendförderung, Personalrat, Rechnungsprüfung, Sicherheit und Ordnung, Sport, Trauzimmer Städtische Einrichtungen Musikschule, Stadtarchiv, Stadtbücherei, Städtische Museen, Familienbüro Kurstadtkind Weiterlesen Organisation Verwaltungsgliederungsplan der Stadt Bad Oeynhausen Verwaltungsvorstand Steuerung der Stadtverwaltung Was erledige ich wo? Überblick über Anlaufstellen, Dienstleistungen, Formulare und Kontakte Einrichtungen & Beteiligungen Auswahl an öffentlichen Beteiligungen Ortsrecht & Satzungen Rechtliche Grundlagen
Für den Besuch einer offenen Ganztagsschule sind Elternbeiträge an die Stadt Bad Oeynhausen zu entrichten. Die Höhe des Monatsbeitrages wird entsprechend der Satzung der Stadt Bad Oeynhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder und Teilnahme am Offenen Ganztagsangebot der Grundschulen ermittelt. Der Elternbeitrag richtet sich nach den jeweiligen Einkommensgruppen sowie der Anzahl der zu betreuenden Kinder. Details zu den Beiträgen und Einkommensstufen finden Sie im Abschnitt „Kosten“. Zunächst sind für die vorläufige Berechnung und Festsetzung die Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Rahmen einer Selbsteinschätzung ausreichend. Maßgeblich für die endgültige Festsetzung ist das jeweilige jährliche Bruttoeinkommen. Diese erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Einkommensverhältnisse grundsätzlich rückwirkend. Im Stadtgebiet Bad Oeynhausen werden alle Grundschulstandorte im Offenen Ganztag geführt. Mehr Informationen über die offene Ganztagsschule erhalten auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Die Kosten richten sich nach der jeweils gültigen Fassung der Elternbeitragssatzung: Elternbeitragssatzung gültig ab Januar 2019 Elternbeitragssatzung gültig ab August 2020 Elternbeitragssatzung gültig ab August 2024 Elternbeitragssatzung gültig ab August 2025 AWO im Kreis Minden-Lübbecke IFAS - Initiative für Arbeit und Schule gem GmbH
Kindertagespflege ist eine Betreuungsform mit familienähnlichem Charakter. Eine geringe Anzahl an Kindern wird in den Wohnräumen der Tagesmutter oder des Tagesvaters oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreut. Sie ermöglicht es somit auch intensiv auf einzelne Kinder einzugehen. Besonders Kinder unter drei Jahren benötigen viel Zuwendung und Aufmerksamkeit, um eine verlässliche Bindung zu ihrer Betreuungsperson aufbauen zu können. Wärme, Nähe und Geborgenheit bieten dem Kind die Sicherheit, die es für eine gesunde Entwicklung benötigt. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz ist die Kindertagespflege als eigene Betreuungsform anerkannt und der institutionellen Betreuung gleichgestellt. Sie wird durch geeignete Tagesmütter und Tagesväter geleistet und dient der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern, vor allem von Kleinkindern. Eltern, die für Ihr Kind eine Tagesmutter oder einen Tagesvater suchen, erhalten Auskunft über freie Plätze bei unserer Fachberatung im Bereich Jugend. Alle Informationen können Sie zudem gesammelt dem folgenden Flyer entnehmen: Kindertagespflege in Bad Oeynhausen Wenn Sie Interesse an der Arbeit als Tagespflegeperson haben, informieren Sie sich bitte hier . Die Beiträge richten sich nach der Elternbeitragssatzung Die einzelnen Schritte für die Anmeldung sowie die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden für Eltern Schauen Sie bitte in die jeweils gültigen Fassungen der: Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Elternbeitragssatzung unter Ortsrecht & Satzungen Informationsblatt zur Kindertagespflege der Stadt Bad Oeynhausen
Formulare von A-Z A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Abfallbehälter abmelden Abfallbehälter abmelden Abfallbehälter bestellen Abfallbehälter bestellen Abfallbehälter defekt melden Abfallbehälter defekt melden Abfallbehälter tauschen Abfallbehälter tauschen Abfallbehälter verschwunden melden Abfallbehälter verschwunden melden Abmeldung eines Hundes nach dem Landeshundegesetz NRW Abmelden eines Hundes im Sinne des Landeshundegesetz NRW Abmeldung eines Hundes nach dem Landeshundegesetz NRW (Online) Abmelden eines Hundes im Sinne des Landeshundegesetz NRW Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich. Zugehörige Dienstleistungen: Hundehaltung Abmeldung von der Hundesteuer Abmeldung eines oder mehrerer Hunde von der Hundesteuer A Додаток_до_заяви_про_надання_пільг_відповідно_до_Закону_про_пільги_для_шукачів_притулку Zugehörige Dienstleistungen: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz A Заява_на_отримання_пільг_відповідно_до_Закону_про_пільги_для_шукачів_притулку Zugehörige Dienstleistungen: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Allgemeine Anfrage Allgemeine Anfragen (keine Anträge) an die Verwaltung der Stadt Bad Oeynhausen stellen. Zugehörige Dienstleistungen: Anregungen und allgemeine Beschwerden Allgemeine Anfrage Stadtwerke Bad Oeynhausen allgemeine Anfragen Anlage weitere Personen zum Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG Zugehörige Dienstleistungen: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Anmeldeportal Kindertageseinrichtungen Nach erfolgreichem Login können sie bis zu fünf Online-Voranmeldungen für Kitas Zugehörige Dienstleistungen: Tageseinrichtungen für Kinder Anmeldung als Wahlhelfende Person Anmelden als freiwillige Wahlhelfende Person für alle anstehenden Wahlen Zugehörige Dienstleistungen: Wahlhelferanmeldung Anmeldung zur Hundesteuer Anmeldung eines oder mehrerer Hunde zur Hundesteuer Zugehörige Dienstleistungen: Hundesteuer Antrag auf Entfernung oder wesentliche Veränderung eines Baumes nach der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bad Oeynhausen vom 21.01.2016 (Baumschutzsatzung) Antrag auf Entfernung oder wesentliche Veränderung eines Baumes nach der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bad Oeynhausen vom 21.01.2016 (Baumschutzsatzung) Zugehörige Dienstleistungen: Baumschutz Antrag auf Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Zugehörige Dienstleistungen: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Antrag auf Ermäßigung / Befreiung von der Hundesteuer Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer (z.B. für Blindenhunde, bei Bezug von Sozialleistungen, etc.) Zugehörige Dienstleistungen: Hundesteuer Antrag Aufwandsentschädigung Unterbringung schutzsuchender Menschen aus der Ukraine Antrag, um eine Aufwandsentschädigung für die Unterbringung schutzsuchender Menschen aus der Ukraine zu erhalten. Antrag Haltung eines gefährlichen Hundes / Hundes bestimmter Rasse nach dem Landeshundegesetz NRW Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder Hundes bestimmter Rasse nach § 4 Landeshundegesetz NRW Zugehörige Dienstleistungen: Hundehaltung Anzeige der Beseitigung von Anlagen Zugehörige Dienstleistungen: Abbruchgenehmigung Anzeige großer Hund nach dem Landeshundegesetz NRW Einen "großen Hund" gemäß § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW anzeigen Anzeige großer Hund nach dem Landeshundegesetz NRW (Online) Einen "großen Hund" gemäß § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW anzeigen Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich. Zugehörige Dienstleistungen: Hundehaltung Arbeitslosmeldung digital Seit dem 1. Januar 2022 können sich Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit online arbeitslos melden. Ein persönliches Erscheinen vor Ort ist nicht mehr erforderlich, bleibt aber möglich. Ausweis-Statusabfrage Bearbeitungsstand vom Reisepass oder Ausweis erfahren A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z
Unter einer Stundung versteht man das Hinausschieben der Fälligkeit einer Forderung, zumeist wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Schuldners. Häufig werden Stundungen als Ratenzahlung gewährt, wobei die ursprüngliche Forderung nicht mehr als Ganzes zu einem bestimmten Termin, sondern in kleineren Beträgen an mehreren Terminen fällig wird. In aller Regel schreiben Gesetze, Verordnungen, Satzungen, etc. vor, wann öffentlich-rechtliche Forderungen fällig sind. Das heißt, die Verwaltung ist rechtlich gebunden, was die Festlegung eines Fälligkeitsdatums angeht. Um von der Regelfälligkeit abweichen zu können, ist eine Vorschrift nötig die dies zulässt. Da öffentlich-rechtliche Forderungen aus einer Vielzahl von verschiedenen Normen hervorgehen, gibt es auch eine Vielzahl verschiedener Stundungsnormen - die Voraussetzungen für eine Stundung sind aber in allen weitestgehend identisch. Eine Stundung kann dann gewährt werden, wenn die Einziehung einer Forderung zur ursprünglichen Fälligkeit für den Schuldner eine erhebliche Härte bedeuten würde und die Forderung durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Eine "erhebliche Härte" liegt dann vor, wenn der Schuldner nicht über ausreichende Mittel verfügt, um die Forderung zu bezahlen, diese auch nicht beschaffen kann (z.B. durch einen Kredit) und nicht selbst für seine Notlage verantwortlich ist. Ob die Stundung zu einer Forderungsgefährdung führen würde, muss anhand vieler verschiedener Kriterien, wie Erwerbsstatus, weiterer Schulden, Vermögen, etc. abgewogen werden. Eine Stundung kann schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Anschließend werden in der Regel weitere Unterlagen, die sich je nach Einzelfall unterscheiden, zur Prüfung der beschriebenen Voraussetzungen von Ihnen angefordert.
Stadtverwaltung Bad Oeynhausen Die Stadtverwaltung ist Teil der öffentlichen Verwaltung und übt in ihrer Eigenschaft als Behörde bzw. Verwaltungsträger das in Artikel 28 des Grundgesetzes verbriefte Recht der kommunalen Selbstverwaltung aus. Eine Verwaltung erfüllt vor Ort die Aufgaben, die nicht von einer Bundes- oder Landesverwaltung wahrgenommen werden. Sie regelt die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Das Handeln der Stadtverwaltung orientiert sich im Wesentlichen an der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. An der Spitze der Stadtverwaltung steht Bürgermeister Lars Bökenkröger, der seit dem 1. November 2020 im Amt ist. Der Bürgermeister vertritt die Stadt nach außen und ist Leiter der Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung wird über den Verwaltungsvorstand geführt, an den die einzelnen Bereiche über die jeweiligen Beigeordneten angegliedert sind. Die Bereiche erledigen die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Die Verteilung der Aufgaben erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung des Rates sowie dem Verwaltungsgliederungsplan. Der Bürgermeister Lars Bökenkröger stellt sich vor Organisation Verwaltungsgliederungsplan der Stadt Bad Oeynhausen Verwaltungsvorstand Steuerung der Stadtverwaltung Was erledige ich wo? Überblick über Anlaufstellen, Dienstleistungen, Formulare und Kontakte der Stadt Bad Oeynhausen Verwaltungsstandorte der Stadt Bad Oeynhausen Wo finden Sie uns? Einrichtungen & Beteiligungen Auswahl an öffentlichen Beteiligungen Ortsrecht & Satzungen Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Stadt Bad Oeynhausen Tage mit Beflaggung Informationen zu Feier- und Gedenktagen Weiterlesen Wahlen Politik Stadtgeschichte Veranstaltungen Stadtteile Stadtplan
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung erhebt die Stadt Bad Oeynhausen einen öffentlich-rechtlichen Beitrag (Elternbeitrag) als Finanzierungsanteil an den Jahresbetriebskosten. Die Höhe des Monatsbeitrages wird nach § 51 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Bad Oeynhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Bad Oeynhausen ermittelt. Die Höhe des Elternbeitrages wird auf Grundlage Ihrer Brutto-Einkünfte des laufenden Kalenderjahres sowie der wöchentlich gebuchten Betreuungszeit bestimmt. Die Kindertageseinrichtungen übermitteln nach Anmeldung Ihres Kindes die notwendigen Daten an die Stadt Bad Oeynhausen. Nach der Übermittlung der Daten erhalten Sie von der Stadt Bad Oeynhausen eine Aufforderung zur „Erklärung zu Ihrem Einkommen“ (Selbsteinschätzung). Diese Erklärung senden Sie ausgefüllt an den Bereich Jugend zurück. Aufgrund Ihrer Selbsteinschätzung wird dann der Elternbeitrag festgesetzt und Sie erhalten einen vorläufigen Elternbeitragsbescheid. Vorläufige Festsetzung des Elternbeitrages bedeutet, dass nachträglich (bis zu vier Jahre nachträglich) eine Einkommensprüfung durchgeführt wird und der Elternbeitrag dann abschließend festgesetzt wird. Ergebnis kann dann sein: keine Änderung, Nachzahlung oder Erstattung. Beitragsrelevante Einkommensänderungen sind zeitnah mitzuteilen, damit eine Anpassung der Elternbeiträge erfolgen kann. Die Kosten richten sich nach der jeweils gültigen Fassung der Elternbeitragssatzung: Elternbeitragssatzung gültig ab August 2025 Elternbeitragssatzung gültig ab August 2024 § 51 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)