Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen - Befreiung von der Genehmigungspflicht

In Bad Oeynhausen sind mehr als 98 % der bebauten Grundstücke an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Sollte sich Ihr Grundstück im Außenbereich der Stadt Bad Oeynhausen befinden und nicht in die öffentliche/zentrale Kanalisation entwässern, sondern in eine Kleinkläranlage, sind Sie Betreiber einer private Abwasseranlage. 

Als Betreiber einer private Abwasseranlage ist der Kreis Minden-Lübbecke, Untere Wasserbehörde, die genehmigende Behörde. Dem Grundstückseigentümer wurde die Abwasserbeseitigungspflicht übertragen und eine wasserrechtliche Genehmigung zur Beseitigung des häuslichen Schmutzwassers für das Grundstück ist somit erforderlich. Einen Wasserrechtsantrag finden Sie hier auf der Internetseite der Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR. Die Entsorgung des angefallenen Klärschlamms erfolgt durch die Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR nach Mitteilung durch ein von Ihnen beauftragter  Sachkundiger der Ihre Anlage wartet, denn der Abschluss eines Wartungsvertrag für Ihre private Abwasseranlage ist verpflichtend.   

Für Rückfragen stehen Ihnen die Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR - Geschäftsbereich Abwasser gerne zur Verfügung.

 

Kontakt

Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR) - Geschäftsbereich Abwasser

info@​stadtwerke-badoeynhausen.de 05731 13-9120