Grundbesitzabgaben

Die Grundsteuer ist objektbezogen gestaltet und richtet sich nach Wert und Beschaffenheit eines Grundstücks.

Das Grundsteuerverfahren ist zweigeteilt.

Das zuständige Finanzamt setzt im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes den sog. Einheitswert fest. Unter Anwendung einer Steuermesszahl wird der Grundsteuermessbetrag errechnet. Die Höhe des Einheitswertes und des Messbetrages ergeben sich aus dem jeweiligen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid, den jeder Eigentümer vom Finanzamt erhält.

Die Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde und setzt die Grundsteuer durch den Bescheid über Grundbesitzabgaben fest.

Dieser Bescheid wird jedem Eigentümer grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben.

Die Grundsteuer wird in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (jeweils zum 15.02./ 15.05./ 15.08./ 15.11.) fällig.

Auf Antrag kann die Grundsteuer auch in einem Jahresbetrag zum 01.07. entrichtet werden. Der Antrag ist bis zum 30.09. des Vorjahres zu stellen.

Die Grundsteuerhebesätze werden vom Rat der Stadt beschlossen.

 

Grundsteuerhebesatz:

  • Grundsteuer A = 240 v. H.
  • Grundsteuer B = 480 v. H.

Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich an die unten stehende Organisationseinheit.
 

Gebühren werden erhoben für städtische Leistungen wie

  • Abwasserentsorgung
  • Abfallentsorgung
  • Straßenreinigung

Die Höhe der jeweiligen Gebühren ergibt sich aus der jährlichen Kostenkalkulation.

Die Gebühren werden wie die Grundsteuer in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (jeweils zum 15.02./ 15.05./ 15.08./ 15.11.) fällig.

 

Bei Fragen zu den Gebühren wenden Sie sich an die

Stadtwerke Bad Oeynhausen (AöR)
Weserstr. 23
2545 Bad Oeynhausen

Telefon +49(0)5731 139000
Fax +49(0)5731 139900
E-Mail info@stadtwerke-badoeynhausen.de
www.stadtwerke-badoeynhausen.de

  • Entwässerungsgebühren:
    Der Beitrag beträgt 3,00 € je Quadratmeter (m²) Veranlagungsfläche
     
  • Abfallentsorgungsgebühren:
    Die Benutzungsgebühr beträgt jährlich:
    für jedes 80-l-Restmüllgefäß: 81,60 €
    für jede 80-l-Biotonne: 55,20 €
    bei 14-tägiger Entleerung

    für jedes 120-I-Restmüllgefäß 122,40 €
    für jede 120-l-Biotonne 82,80 €
    bei 14-tägiger Entleerung

    für jedes 240-I-Restmüllgefäß 244,80 €
    für jede 240-l-Biotonne 165,60 €
    bei 14-tägiger Entleerung
     
  • Straßenreinigung:
    Die Benutzungsgebühr je Frontmeter (Absätze 1 – 3) beträgt jährlich:
    Für Fußgängerzonen: 2,75 €
    Für Straßen, die vorwiegend dem Anliegerverkehr dienen: 1,55 €
    Für Straßen des innerörtlichen Verkehrs: 1,40 €
    Für Straßen des überörtlichen Verkehrs 1,25 €
     
    Bei mehrfacher Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

    Für die Winterwartung wird zusätzlich eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Benutzungsgebühr je Frontmeter (Absätze 1 – 3) beträgt jährlich:
    in Reinigungsklasse 1 : 0,97 €
    in Reinigungsklasse 2 : 0,87 €
    in Reinigungsklasse 3 : 0,77 €

    Die Reinigungklassen ergebe sich aus dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung.

 

Weiteres entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung.

Kontakt

Herr Galle

steuern@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1216

Frau Pönnighaus

steuern@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1216

Frau Nagel

steuern@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1217