Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung erhebt die Stadt Bad Oeynhausen einen öffentlich-rechtlichen Beitrag (Elternbeitrag) als Finanzierungsanteil an den Jahresbetriebskosten.

Die Höhe des Monatsbeitrages wird nach § 51 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Bad Oeynhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Bad Oeynhausen ermittelt.

Die Höhe des Elternbeitrages wird auf Grundlage Ihrer Brutto-Einkünfte des laufenden Kalenderjahres sowie der wöchentlich gebuchten Betreuungszeit bestimmt.

Die Kindertageseinrichtungen übermitteln nach Anmeldung Ihres Kindes die notwendigen Daten an die Stadt Bad Oeynhausen.

Nach der Übermittlung der Daten erhalten Sie von der Stadt Bad Oeynhausen eine Aufforderung zur „Erklärung zu Ihrem Einkommen“ (Selbsteinschätzung). Diese Erklärung senden Sie ausgefüllt an den Bereich Jugend zurück. Aufgrund Ihrer Selbsteinschätzung wird dann der Elternbeitrag festgesetzt und Sie erhalten einen vorläufigen Elternbeitragsbescheid. Vorläufige Festsetzung des Elternbeitrages bedeutet, dass nachträglich (bis zu vier Jahre nachträglich) eine Einkommensprüfung durchgeführt wird und der Elternbeitrag dann abschließend festgesetzt wird. Ergebnis kann dann sein: keine Änderung, Nachzahlung oder Erstattung. Beitragsrelevante Einkommensänderungen sind zeitnah mitzuteilen, damit eine Anpassung der Elternbeiträge erfolgen kann.

Kontakt

Herr Kunze

d.kunze@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-4202

Frau Drechshage

j.drechshage@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-4208