Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung erhebt die Stadt Bad Oeynhausen einen öffentlich-rechtlichen Beitrag (Elternbeitrag) als Finanzierungsanteil an den Jahresbetriebskosten.
Die Höhe des Monatsbeitrages wird nach § 51 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Bad Oeynhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Bad Oeynhausen ermittelt.
Die Höhe des Elternbeitrages wird auf Grundlage Ihrer Brutto-Einkünfte des laufenden Kalenderjahres sowie der wöchentlich gebuchten Betreuungszeit bestimmt.
Die Kindertageseinrichtungen übermitteln nach Anmeldung Ihres Kindes die notwendigen Daten an die Stadt Bad Oeynhausen.
Nach der Übermittlung der Daten erhalten Sie von der Stadt Bad Oeynhausen eine Aufforderung zur „Erklärung zu Ihrem Einkommen“ (Selbsteinschätzung). Diese Erklärung senden Sie ausgefüllt an den Bereich Jugend zurück. Aufgrund Ihrer Selbsteinschätzung wird dann der Elternbeitrag festgesetzt und Sie erhalten einen vorläufigen Elternbeitragsbescheid. Vorläufige Festsetzung des Elternbeitrages bedeutet, dass nachträglich (bis zu vier Jahre nachträglich) eine Einkommensprüfung durchgeführt wird und der Elternbeitrag dann abschließend festgesetzt wird. Ergebnis kann dann sein: keine Änderung, Nachzahlung oder Erstattung. Beitragsrelevante Einkommensänderungen sind zeitnah mitzuteilen, damit eine Anpassung der Elternbeiträge erfolgen kann.
Die Kosten richten sich nach der jeweils gültigen Fassung der Elternbeitragssatzung:
Elternbeitragssatzung gültig ab August 2023
Elternbeitragssatzung gültig ab August 2024
- Anschrift
- 001Steinstraße 2032547Bad Oeynhausen
Dirk
Kunze
- d.kunze@badoeynhausen.de
Julia
Drechshage
- j.drechshage@badoeynhausen.de
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung erhebt die Stadt Bad Oeynhausen einen öffentlich-rechtlichen Beitrag (Elternbeitrag) als Finanzierungsanteil an den Jahresbetriebskosten.
Die Höhe des Monatsbeitrages wird nach § 51 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Bad Oeynhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Bad Oeynhausen ermittelt.
Die Höhe des Elternbeitrages wird auf Grundlage Ihrer Brutto-Einkünfte des laufenden Kalenderjahres sowie der wöchentlich gebuchten Betreuungszeit bestimmt.
Die Kindertageseinrichtungen übermitteln nach Anmeldung Ihres Kindes die notwendigen Daten an die Stadt Bad Oeynhausen.
Nach der Übermittlung der Daten erhalten Sie von der Stadt Bad Oeynhausen eine Aufforderung zur „Erklärung zu Ihrem Einkommen“ (Selbsteinschätzung). Diese Erklärung senden Sie ausgefüllt an den Bereich Jugend zurück. Aufgrund Ihrer Selbsteinschätzung wird dann der Elternbeitrag festgesetzt und Sie erhalten einen vorläufigen Elternbeitragsbescheid. Vorläufige Festsetzung des Elternbeitrages bedeutet, dass nachträglich (bis zu vier Jahre nachträglich) eine Einkommensprüfung durchgeführt wird und der Elternbeitrag dann abschließend festgesetzt wird. Ergebnis kann dann sein: keine Änderung, Nachzahlung oder Erstattung. Beitragsrelevante Einkommensänderungen sind zeitnah mitzuteilen, damit eine Anpassung der Elternbeiträge erfolgen kann.
Die Kosten richten sich nach der jeweils gültigen Fassung der Elternbeitragssatzung:
Elternbeitragssatzung gültig ab August 2023
Elternbeitragssatzung gültig ab August 2024