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      Gleichstellung

      Relevanz:

      Willkommen in der Gleichstellungsstelle der Stadt Bad Oeynhausen! Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist in der Verfassung garantiert. Im Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes steht: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Aktuelles Die Gleichstellungsstelle stellt sich vor Flyer Gleichstellungsstelle der Stadt Bad Oeynhausen Mental Load – Der unsichtbare Stress Wer den Familien-Alltag organisiert, macht neben Job und Alltagserledigungen eine Menge Arbeit im Kopf. Die Koordination aller Aufgaben, das Gefühl, für alles verantwortlich zu sein und die emotionale Sorge um alle Familienmitglieder, kann zu einer starken mentalen Belastung führen. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Minden-Lübbecke haben die wichtigsten Aspekte der mentalen Überforderung in einer kleinen, anschaulich illustrierten Fibel zusammengestellt. Finanzielle Unterstützung gab es von der Gleichstellungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke. Die Broschüre macht nicht nur viele alltägliche To-dos und Probleme sichtbar, sondern bietet auch Anregungen für Eltern, wie die Familien-Arbeit besser und fair für alle geteilt werden kann und Wege aus der Erschöpfung des stärker belasteten Elternteils gefunden werden können. „Wenn frau den Einkaufszettel schreibt, damit er einkaufen geht, dann sind wir drin in der Mental-Load-Falle. Es gibt einen Unterschied zwischen der Person, die ihre Mithilfe im Haushalt und in der Familienarbeit anbietet und der Person, die letztlich die Verantwortung trägt,“ sagt Sascha Verlan. Der Autor engagiert sich zum Thema „Equal Care“ für aktive Vaterschaft und eine faire Verteilung der Sorgearbeit. Am 20.10.2022 wird Sascha Verlan bei einer Veranstaltung der Gleichstellungsbeauftragten im Müllerhaus in Hille seine Ideen zum Thema „Mental Load“ mitteilen. Genaue Informationen zu dieser Veranstaltung werden Ende September bzw. Anfang Oktober herausgegeben. Die Kontaktdaten der Gleichstellungsstellen sind in der Fibel zu finden und sie können bei Fragen und Anregungen gerne kontaktiert werden. Außerdem ist die Arbeitsgemeinschaft neuerdings auf Facebook (Gleichstellung in Minden-Lübbecke) und Instagram (gleichstellung_agkreismilue) vertreten. Dort werden zukünftig alle Veranstaltungen der Gleichstellungsbeauftragten beworben und Informationen herausgegeben. Mental Load - Der unsichtbare Stress Altersarmut - Ein Projekt der Gleichstellungsstellen des Kreises Minden-Lübbecke Die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Minden-Lübbecke setzt sich dafür ein, Bewusstsein für ein zentrales Thema zu schaffen, das Frauen betrifft: Altersvorsorge und Rente Wie können wir Ihnen weiterhelfen? Sie haben Interesse an gleichstellungsrelevanten Themen? Sie benötigen Hilfe oder Beratung in Ihrer aktuellen Lebenssituation? Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf eine Nachricht von Ihnen! Handlungsfelder der Gleichstellung Trotz Verankerung in der Verfassung ist die Gleichstellung von Frauen und Männern kein „Selbstläufer“. In vielen Lebensbereichen und Politikfeldern gibt es nach wie vor viel zu tun: Politik In der Politik sind Frauen immer noch unterrepräsentiert Führungsfunktionen Sowohl in der Wirtschaft als auch in den Verwaltungen gibt es überwiegend keine geschlechterparitätische Besetzung von Führungsfunktionen Lohnunterschiede Auch aktuell bestehen Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern bei gleichwertiger Arbeit zu Ungunsten von Frauen Verteilung von Haus- und Sorgearbeit Den überwiegenden Anteil der unbezahlten Haus- und Sorgearbeit leisten mehr Frauen als Männer. Diese Handlungsfelder und eine Vielzahl weiterer Themen stehen auf der Agenda einer Gleichstellungsstelle. Netzwerk im Kreis Minden-Lübbecke Das Team der Gleichstellung setzt sich aus den Gleichstellungsbeauftragten aller Kommunen im Kreis Minden-Lübbecke und der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises zusammen. Sie sind auf Instagram ( team_gleichstellung_ ) und Facebook ( Gleichstellung in Minden-Lübbecke ) vertreten und informieren hier über Fakten, Veranstaltungen, Aktionstage etc.

      Festsetzung von Messen und Ausstellungen

      Relevanz:

      Nach § 64 Gewerbeordnung ist eine Messe eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt. Der Veranstalter kann in beschränktem Umfang an einzelnen Tagen während bestimmter Öffnungszeiten Letztverbraucher zum Kauf zulassen. Nach § 65 Gewerbeordnung(GewO) ist eine Ausstellung eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförde-rung informiert. Für die Veranstaltung von Ausstellungen gemäß § 65 GewO bedarf es u.a. folgender Voraussetzungen: Zeitlich begrenzte Veranstaltungen Ausstellungen sind zeitlich begrenzte Veranstaltungen. Die Ausstellung kann einmal oder mehrmals durchgeführt werden. Vielzahl von Ausstellern Die Voraussetzungen einer „Vielzahl“ von Ausstellern ist erfüllt, wenn nicht nur einige wenige Anbieter, sondern Aussteller in solcher Zahl die Veranstaltung beschicken, dass den Besuchern hinlängliche Vergleichsmöglichkeiten zwischen den Angeboten eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete gegeben werden. Eine bestimmte Zahl von Ausstellern, die als hinreichend angesehen werden kann, lässt sich nicht nennen, weil sie je nach Art der betreffenden Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete differiert. Jedenfalls muss die Zahl der Aussteller so groß sein, dass den Einkäufern eine hinreichende Vergleichsmöglichkeit unter gleichartigen Angeboten geboten wird. Jeder Hersteller muss also über einen räumlich abgegrenzten Ausstellungsstand verfügen, an dem sein eigenes Personal ausschließlich über die eigenen Produkte informiert. Repräsentatives Angebot Unter den Ausstellungen weisen nur solche Veranstaltungen ein „repräsentatives“ Angebot auf und sind damit privilegierungswürdig, die zumindest einen charakteristischen, typischen Ausschnitt und Querschnitt aus dem Angebot des betreffenden Wirtschaftszweiges oder Wirtschaftsgebietes zeigen. Eine Ausstellung muss den Besuchern hinreichende Vergleichsmöglichkeiten unter gleichartigen Angeboten vermitteln und damit die Marktübersicht verbessern. Ist eine Veranstaltung durch eine mehr zufällige Zusammenstellung des dargebotenen Sortiments und Ausstellern unterschiedlicher Herkunft geprägt, weist sie also einen ganz unspezifischen Charakter auf, wie dies oft bei sog. Verbraucherausstellungen der Fall ist, so liegt weder das repräsentative Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige noch das eines oder mehrerer Wirtschaftsgebiete (s) vor. Eine Veranstaltung mit dem Untertiteln „Verkaufsausstellung und Leistungsschau/Industrie-Handwerk-Handel/Für die ganze Familie/Konsum und Investition“ ist allenfalls als Jahrmarkt festsetzbar. Das gleiche gilt für eine Veranstaltung mit dem Gegenstand „Wohnen, Einrichten, Mode, Kosmetika, Kunstgewerbe, Haushaltstechnik, Nahrung und Genußmittel, Hobby und Freizeit, Fertigbau, Rohbau, Ausbau, Sonstiges“, solange nicht für jeden einzelnen Wirtschaftszweig ein repräsentatives Angebot vorliegt. Wirtschaftszweig Der Begriff Wirtschaftszweig ist insbesondere bei nachfrageorientierten Veranstaltungen aus der Sicht der Veranstaltungsbesucher zu bestimmen. In jedem Fall muss ein klar eingegrenzter Sachzusammenhang erkennbar sein, der bei breiten und unbestimmten Begriffen wie „Leben und Wohnen“ oder „Dienstleistung“ fehlt. Die Festlegung des Wirtschaftszweiges muss vielmehr unter dem Aspekt erfolgen, welche Ausstellungsgruppen der Be-sucher aufgrund der Vorankündigung und unter der Berücksichtigung der Tatsache erwarten darf, dass er in Erwartung eines charakteristischen Querschnitts in der Regel ein Eintrittsgeld entrichtet hat. Deshalb sollte bei der Prüfung der Festsetzungsfähigkeit jeder Art von Ausstellung von den Gütergruppen, -zweigen und –klassen des produzierenden Gewerbes ausgegangen werden. Für die Feststellung, ob ein Wirtschaftszweig als gegeben anzusehen ist, kann die amtliche Wirtschaftsstatistik ein geeignetes Hilfsmittel sein; sie zeigt außer den herstellungsorientierten auch die verbrauchs- oder verwendungsorientierten Begriffskategorien auf. Wirtschaftsgebiet Der Begriff „Wirtschaftsgebiet“ kann angebots- und nachfrageorientiert bestimmt werden. Als Wirtschaftsgebiet kommt jede geographische, abgrenzbare Gebietseinheit in Betracht, so dass von einem Land, einer Re-gion oder einer Stadt diese Voraussetzung erfüllt werden kann. Eine Regionalausstellung erfüllt die Voraussetzung des repräsentativen Abgebots, wenn auf ihr für die das betreffende Wirtschaftsgebiet charakteristischen Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die jedoch klar eingrenz-bar sein müssen. Die Gebietsbezogenheit der Waren und Leistungen ist entscheidend, nicht etwa das Angebot der Waren im Wirtschaftsgebiet. Wirtschaftsgebiet und Wirtschaftszweig können auch miteinander verknüpft werden, allerdings ist hierbei darauf zu achten, dass nicht das repräsentative Warenangebot fordernde Merkmal „Wirtschaftszweig“ durch eine örtliche Beschränkung ausgehöhlt wird. Ausstellen und Vertreiben oder zum Zweck der Absatzförderung informieren Das Ausstellen betrifft auch Dienstleistungen, der Vertrieb umfasst als Oberbegriff die Vorbereitung, Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Vertragsabschlüssen. Der entscheidende Unterschied zu § 64 GewO besteht darin, dass der Vertrieb nicht überwiegend nach Muster erfolgen muss. Es kann also auch Handverkauf oder auch Verkauf nach Katalog stattfinden. Eine Ausstellung muss aber nicht dem Vertrieb, sondern kann auch der Information zum Zwecke der Absatzförderung dienen. Dient eine Ausstellung nicht dem Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, so muss sie, um privilegierungswürdig zu sein, der in § 65 GewO festgelegten Alternative gerecht werden und über das Angebot von Waren und Dienstleistungen eines oder mehrerer Wirtschaftszweige (s) oder Wirtschaftgebiete zum Zweck der Absatzförderung informieren. Festlegung der Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung: Festsetzung von • Messen 200,00 bis 4.500,00 Euro • Ausstellungen 150,00 bis 3.500,00 Euro • Führungszeugnis • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister • Ausstellerverzeichnis (Anzahl und Zusammensetzung) • Anschriften aller Aussteller • ggf. Auszug aus dem Handels-/Genossenschaftsregister bei juristi-scher Person • ggf. abnahmepflichtige „Fliegende Bauten“ (auch Zelte) sind vor Inbetriebnahme zur Gebrauchsabnahme bei der Abteilung Bauordnung anzumelden. • ggf. sine sonstige öffentliche Erlaubnisse/Genehmigungen (beispielsweise Gestattung nach dem Gaststättengesetz, Erlaubnis nach dem Straßenverkehrsgesetz) zu beantragen. Gewerbeordnung (GewO)

      Stellvertretungserlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz (GastG)

      Relevanz:

      Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (siehe Gaststättenerlaubnis) durch einen Stellvertreter betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber für einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. (…) Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen. (§ 9 GastG) Demnach wird der Betrieb zwar im Namen und auf Rechnung des Betriebsinhabers, im Übrigen aber unter eigener Verantwortung durch den Stellvertreter selbständig geführt. vorläufige Stellvertretungserlaubnis 100,00 € endgültige Stellvertretungserlaubnis 250,00 € Für den Gaststättenbetreiber: ausgefüllter Antrag auf eine Stellvertretungserlaubnis (Antragsformular als Download) Für den Stellvertreter/die Stellvertreterin: Kopie des Ausweisdokumentes, bei Ausländern auch der Aufenthaltserlaubnis Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde* Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde* steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes im Original Unterrichtungsnachweis der IHK (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz) Gesundheitszeugnis oder eine Bescheinigung über die Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045) von Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt *Beide Dokumente können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro beantragen. § 9 Gaststättengesetz

      Fahrradabstellanlagen

      Relevanz:

      Fahrradabstellanlagen Die Stadt Bad Oeynhausen hat sich zum Ziel gesetzt, die Anzahl an Radabstellanlagen kontinuierlich zu erhöhen, um damit den Radverkehr zu fördern. Gerade an Bushaltestellen und zentralen Orten ist eine ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln notwendig, um eine Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger zu stärken. Fahrradparkhaus am Nordbahnhof Das 2022 fertiggestellte Fahrradparkhaus westlich des Bahnhofsgebäudes am Nordbahnhof Bad Oeynhausen verfügt über etwa 400 Stellplätze. Ausführliche Informationen zu der Stellplatzbuchung finden Sie hier ! Fahrradparkhaus am Bahnhof Bad Oeynhausen Außenansicht Fahrradparkhaus Stellplätze im Fahrradparkhaus Fassade Fahrradparkhaus

      Geeignetheitsbestätigung - Aufstellung von Spielgeräten

      Relevanz:

      Wer als Gewerbetreibender Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, bedarf der schriftlichen Bestätigung der zuständigen Behörde, dass der Aufstellungsort den auf der Grundlage des § 33 f Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung erlassenen Durchführungsbestimmungen entspricht. Die Aufstellung von Geldspielgeräten ist in der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV) geregelt: § 1 SpielV: (1) Ein Spielgerät, bei dem der Gewinn in Geld besteht (Geldspielgerät), darf nur aufgestellt werden in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder in Beherbergungsbetrieben, Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes, es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten vermittelt. (2) Ein Geldspielgerät darf nicht aufgestellt werden in Betrieben auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten, Trinkhallen, Speiseeiswirtschaften, Milchstuben, Betrieben, in denen die Verabreichung von Speisen oder Getränken nur eine untergeordnete Rolle spielt, Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetrieben, die sich auf Sportplätzen, in Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten, Sport- oder Jugendheimen oder Jugendherbergen befinden, oder in anderen Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetrieben, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen besucht werden oder Betriebsformen, die unter Betriebe im Sinne von § 2 Absatz 2 des Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist, fallen. Nach § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung darf der Gewerbetreibende Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten nur aufstellen, wenn die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Danach dürfen Geldspielgeräte auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder einer Einrichtung, die überwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden, nicht aufgestellt werden (s. Auszug SpielV). In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen darf je 12 Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Geldspielgerät aufgestellt werden, die Gesamtzahl ist auf zwölf Geräte beschränkt. In konzessionierten Gaststätten (siehe Gaststättenerlaubnis) dürfen maximal drei Geldspielgeräte und ab dem 10. November 2019 maximal zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden. in konzessionierten Gaststätten, Beherbergungsbetrieben sowie Wettannahmestellen der Konzessionierten Buchmacher 30,00 bis 100,00 Euro in Spielhallen 50,00 bis 600,00 Euro ausgefüllter Antrag auf eine Geeignetheitsbestätigung (Antragsformular als Download) Aufstellerlaubnis Personalausweis Gewerbeanmeldung Plan/Grundriss von der Gaststätte mit eingezeichnetem Aufstellort Gewerbeordnung Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Formular Geeignetheitsbestätigung

      Erlaubnis für das Reisegewerbe

      Relevanz:

      Nach § 55 Gewerbeordnung betreibt ein Reisegewerbe, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren anbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Der Inhaber einer Reisegewerbekarte ist verpflichtet, sie während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei sich zu führen, auf Verlangen den zuständigen Behörden und Beamten vorzuzeigen und seine Tätigkeit auf Verlangen bis zur Herbeischaffung der Reisegewerbekarte einzustellen. Auf Verlangen hat er die von ihm geführten Waren vorzulegen. Angestellte im Reisegewerbe: Der Angestellte benötigt eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Inhabers, wenn er unmittelbaren Kundenkontakt hat. Der Angestellte ist verpflichtet, sie während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei sich zu führen, auf Verlangen den zuständigen Behörden und Beamten vorzuzeigen und seine Tätigkeit auf Verlangen bis zur Herbeischaffung der Reisegewerbekarte einzustellen. Auf Verlangen hat er die von ihm geführten Waren vorzulegen Die Festlegung der Gebühr findet durch die örtliche Ordnungsbehörde nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung statt. Die Entscheidung über die Erteilung einer Reisegewerbekarte kostet zwischen 50,00 und 500,00 Euro. Die Änderung der zugelassenen Reisegewerbetätigkeit kostet zwischen 10,00 und 250,00 Euro und die Ausstellung einer Zweitschrift kostet 15,00 Euro. gültiger Personalausweis Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes Bescheinigung in Steuersachen der Gemeinde Auszug aus dem Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts Bescheinigung des zuständigen Insolvenzgerichts, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist Auszug aus dem Gewerbezentralregister Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) Hinweis: Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (beispielsweise Aktengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sind die Nachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen. Das Gleiche gilt für Gesellschafter, die 50 Prozent oder mehr des Stammkapitals halten oder über 50 Prozent der Stimmen oder mehr verfügen. § 55 Gewerbeordnung

      Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

      Relevanz:

      Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Minden unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 0571 804-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de . Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen: Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen. Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt. Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden. Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten. Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: www.grundsteuer.nrw.de

      Altersvorsorge von Frauen

      Relevanz:

      Frauen erhalten in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 30 % weniger Rente als Männer. Ohne Berücksichtigung von Hinterbliebenenrenten ist das Rentengefälle zwischen Frauen und Männer mit rund 43 % noch deutlich größer. Dies resultiert aus verschiedenen Gründen: Frauen arbeiten häufig in schlechter bezahlten Branchen, sind öfter in Teilzeit beschäftigt, nehmen längere Auszeiten für Care-Arbeit (z.B. Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen) und sind seltener in Führungspositionen vertreten. Die unabhängige und eigenständige Altersabsicherung hat im Alltag zwischen all den beruflichen und familiären Verpflichtungen häufig keinen großen Stellenwert. Die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Minden-Lübbecke setzt sich mit ihrem neuen Projekt dafür ein, die eigene Altersvorsorge und Rente ins Bewusstsein von Frauen zu holen und dieses zu stärken. Dafür haben die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Minden-Lübbecke drei Postkarten entworfen, die mit eingängigen Motiven und kurzen Informationen auf die Probleme der finanziellen Absicherung im Alter aufmerksam machen und das Interesse an diesem Thema wecken. Unter der untenstehenden Internetseite auf der Seite der Gleichstellungsstelle der Stadt Minden hat die Arbeitsgemeinschaft Wissenswertes zu Fallbeispielen, welche Faktoren sich wie auf die Rente auswirken können, zu Vorsorgemöglichkeiten sowie Tipps zusammengestellt. Ein Blick und Klick darauf lohnt sich: https://www.minden.de/rathaus-service-zukunft/gleichstellung/wissenswertes/ Die Postkarten sind, neben der digitalen Version auf der Seite der Gleichstellungsstelle der Stadt Minden, bereits bei den Gleichstellungsbeauftragten erhältlich und werden im August auch an Kitas und weitere städtische Stellen verteilt. Weitere Informationen finden Sie hier: Gleichstellungsstelle der Stadt Bad Oeynhausen

      Wohn-Geld

      Relevanz:

      Wohn-Geld Jeder Mensch braucht Geld zum Leben. Zum Beispiel für Essen, für Kleidung, für die Wohnung. Die Menschen brauchen unterschiedlich viel Geld zum Leben: Menschen mit Kindern brauchen zum Beispiel mehr Geld als Menschen ohne Kinder. Menschen mit bestimmten Krankheiten brauchen zum Beispiel mehr Geld als andere Menschen. Wer wenig Geld zum Leben hat, kann Geld vom Amt beantragen. Dann rechnet das Amt genau aus: Wieviel Geld zum Leben braucht der Mensch? Zum Beispiel 800 Euro im Monat. Es gibt 3 Möglichkeiten Ein Mensch hat weniger Geld, als er zum Leben braucht. Ein Mensch hat viel mehr Geld als er zum Lebens braucht. Ein Mensch hat ein bisschen mehr Geld, als er zum Leben braucht. Menschen mit weniger Geld bekommen Geld vom Amt. Zum Beispiel Grund-Sicherung oder Arbeitslosen-Geld. Menschen mit viel mehr Geld bekommen kein Geld vom Amt. Menschen mit ein bisschen mehr Geld können einen Antrag stellen auf Wohn-Geld. Die Menschen können mit dem Wohn-Geld ihre Wohnung bezahlen. Oder ein Haus. Sie möchten einen Antrag auf Wohn-Geld stellen? Sie bekommen den Antrag im Sozial-Amt. Die Adresse ist: Steinstraße 20 32545 Bad Oeynhausen Es gibt eine Internet-Seite. Dort ist alles zum Wohn-Geld genau erklärt. Aber: Nicht alles auf der Internet-Seite ist in Leichter Sprache. Hier kommen Sie zu der Internet-Seite. Sie sind unsicher und möchten wissen: Können Sie Wohn-Geld bekommen? Fragen Sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Wohn-Geld-Stelle. Öffnungs-Zeiten von der Wohn-Geld-Stelle nur mit Termin Montag 8 Uhr bis 12:30 Uhr Dienstag 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 8 Uhr bis 12:30 Uhr So machen Sie einen Termin mit der Wohn-Geld-Stelle: Sie können anrufen. Telefon: 0 57 31 14 - 45 55 Oder Sie schreiben eine E-Mail an: wohngeldstelle@badoeynhausen.de Adresse von der Wohn-Geld-Stelle Stadt Bad Oeynhausen Wohn-Geld-Stelle Steinstraße 20 32545 Bad Oeynhausen Telefon 0 57 31 14 - 45 55 E-Mail wohngeldstelle@badoeynhausen.de

      Fernleihe

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      Fernleihe Über die Fernleihe können Sie Fachliteratur bestellen, die nicht im Bestand der Stadtbücherei vorhanden ist, sowie Zeitschriftenaufsätze. Ausgenommen von der Fernleihe sind Medien, die im Handel zu einem geringen Preis erhältlich sind, DVDs, CDs, CD-ROMs sowie Neuerscheinungen und Romane. Bestellzeiten Die Lieferzeit liegt bei ca. 10 Tagen, in Einzelfällen kann eine längere Lieferzeit nicht ausgeschlossen werden. Sobald Ihre Fernleihbestellung bei uns eingetroffen ist, werden wir Sie telefonisch oder auf Wunsch auch per E-Mail benachrichtigen. Leihfristen Die Ausleihbedingungen wie Leihfrist, Benutzung in der Bibliothek oder Kopierverbot werden von der Lieferbibliothek festgelegt und können von uns nicht beeinflusst werden. Bestellprozess und Kosten Sie benötigen einen gültigen Stadtbüchereiausweis und möglichst genaue Angaben zum gewünschten Medium (Autor, Titel, ISBN). Je genauer die Angaben sind, umso schneller können wir Ihre Bestellung bearbeiten. Für eine Bestellung berechnen wir eine Gebühr von 3,00 Euro. Bestellf​​​​​omular Fernleihe Ausführliche Erläuterungen zur Fernleihe finden Sie in unserem Online-Katalog .

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