Führerscheinanträge

Es besteht eine grundsätzliche Ausbildungsverpflichtung durch eine Fahrschule. Diese erhalten vom Straßenverkehrsamt die entsprechenden Anträge auf Erteilung/Erweiterung von Fahrerlaubnissen. Die Anträge müssen im Bürgerbüro abgegeben werden. Wir leiten die zuständigen Unterlagen gern an das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke weiter.

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis in den verschiedenen Klassen sind vom Antragsteller unterschiedliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Auskünfte über diese Anforderungen geben die Fahrschulen, das Straßenverkehrsamt und das Bürgerbüro der Stadt Bad Oeynhausen.

 

Hinweis:

Zuständig für die Bearbeitung und Ausstellung der Führerscheine ist das Straßenverkehrsamt. Für die Führerscheinanträge wird ein ausgedrucktes Foto benötigt. Dieses kann leider nicht vor Ort gemacht werden. Der Antrag kann auch bei uns im Bürgerbüro gestellt werden. 
Das gilt auch für den Führerscheinumtausch.


Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro

Umtausch Führerschein26,50 €
Änderung Kartenführerschein37,20 €
Erstantrag Führerschein45,90 €
Eintragung Schl.Nr. 95, 96, 196, 19728,60 €
Fahren ab 17 (1 Begleiter)63,60 €
Fahren ab 17 (2 Begleiter)73,60 €
Fahren ab 17 (3 Begleiter)83,60 €
Fahren ab 17 (4 Begleiter)93,60 €
Erweiterung Führerschein45,10 €
Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis45,10 €
Fahrerkarte 46,00 €
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)35,00 €
Umschreibung aus einem EU-Staat37,50 €
Umschreibung FE "Drittstaaten" 45,10 €
Neuerteilung einer FE 203,60 €

Auskünfte über die erforderlichen Antragsunterlagen in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen erteilen die Fahrschulen, das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke sowie das Bürgerbüro der Stadt Bad Oeynhausen.

Kontakt

Bürgerbüro

buergerbuero@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1111