Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Mietwohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Dieser ist für ein Jahr gültig und enthält Angaben
- über die Personen, die in die Wohnung einziehen dürfen und
- die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf, sowie
- die maßgeblich einzuhaltende Einkommensgrenze.
Der WBS muss zum Zeitpunkt des Einzugs noch gültig und in Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden sein. Ein WBS eines anderen Bundeslandes ist in NRW nicht gültig.
Ein WBS kann erteilt werden, wenn entsprechende Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Ab dem 1. Januar 2022 gelten für die Einkommensgruppe A folgende Nettoeinkommensgrenzen:
Haushaltsgröße | Einkommensgrenze | Wohnungsgröße |
1 Person | 20.420 EUR | 50 qm |
2 Personen | 24.600 EUR | 2 Wohnräume oder 65 qm |
3 Personen | 30.260 EUR | 3 Wohnräume oder 80 qm |
4 Personen | 35.920 EUR | 4 Wohnräume oder 95 qm |
5 Personen | 41.580 EUR | 5 Wohnräume oder 110 qm |
Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich
- die maßgebliche Einkommensgrenze um 5.660 EUR
- und die angemessene Wohnungsgröße um 15 qm oder 1 Raum.
Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz (Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird), erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 740 EUR.
Bei Zwei-Personen-Haushalten und jungen Ehepaaren mit mindestens einem Kind, erhöht sich die Gesamtjahreseinkommensgrenze um 4000 EUR. Als junge Ehepaare gelten Verheiratete bis zum Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Das Jahresbruttoeinkommen kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall gemindert werden durch
- Werbungskosten (z.B. 1000 EUR als jährliche Pauschale, bei Rentnern 102 EUR)
- Abzugsbeträge pauschal für Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen usw.
- Freibeträge für Schwerbehinderte
- Das Einkommen hilfloser Personen sowie das Einkommen Auszubildender,die gleichzeitig Kindergeld beziehen, wird bei der Vorlage entsprechender Nachweise bei der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt.
Die obigen Informationen sind Anhaltspunkte, an denen Sie sich schon einmal orientieren können. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung bei dem zuständigen Sachbearbeiter.
Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen.
Die Gebühren für einen WBS sind einkommensabhängig und betragen 5 bis 10 EUR.
Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Mietwohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Dieser ist für ein Jahr gültig und enthält Angaben
- über die Personen, die in die Wohnung einziehen dürfen und
- die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf, sowie
- die maßgeblich einzuhaltende Einkommensgrenze.
Der WBS muss zum Zeitpunkt des Einzugs noch gültig und in Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden sein. Ein WBS eines anderen Bundeslandes ist in NRW nicht gültig.
Ein WBS kann erteilt werden, wenn entsprechende Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Ab dem 1. Januar 2022 gelten für die Einkommensgruppe A folgende Nettoeinkommensgrenzen:
Haushaltsgröße | Einkommensgrenze | Wohnungsgröße |
1 Person | 20.420 EUR | 50 qm |
2 Personen | 24.600 EUR | 2 Wohnräume oder 65 qm |
3 Personen | 30.260 EUR | 3 Wohnräume oder 80 qm |
4 Personen | 35.920 EUR | 4 Wohnräume oder 95 qm |
5 Personen | 41.580 EUR | 5 Wohnräume oder 110 qm |
Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich
- die maßgebliche Einkommensgrenze um 5.660 EUR
- und die angemessene Wohnungsgröße um 15 qm oder 1 Raum.
Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz (Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird), erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 740 EUR.
Bei Zwei-Personen-Haushalten und jungen Ehepaaren mit mindestens einem Kind, erhöht sich die Gesamtjahreseinkommensgrenze um 4000 EUR. Als junge Ehepaare gelten Verheiratete bis zum Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Das Jahresbruttoeinkommen kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall gemindert werden durch
- Werbungskosten (z.B. 1000 EUR als jährliche Pauschale, bei Rentnern 102 EUR)
- Abzugsbeträge pauschal für Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen usw.
- Freibeträge für Schwerbehinderte
- Das Einkommen hilfloser Personen sowie das Einkommen Auszubildender,die gleichzeitig Kindergeld beziehen, wird bei der Vorlage entsprechender Nachweise bei der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt.
Die obigen Informationen sind Anhaltspunkte, an denen Sie sich schon einmal orientieren können. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung bei dem zuständigen Sachbearbeiter.
Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen.
Die Gebühren für einen WBS sind einkommensabhängig und betragen 5 bis 10 EUR.
- Anschrift
- 001Steinstraße 2032547Bad Oeynhausen
Wohngeldstelle
- wohngeldstelle@badoeynhausen.de
Torsten
Horst
- t.horst@badoeynhausen.de
Jugendamt
- jugendamt@badoeynhausen.de
- Anschrift
- 001Schwarzer Weg 632549Bad Oeynhausen
Eckhard
Dettmer
- e.dettmer@badoeynhausen.de
Wohnberechtigungsbescheinigungen
Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Mietwohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Dieser ist für ein Jahr gültig und enthält Angaben
- über die Personen, die in die Wohnung einziehen dürfen und
- die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf, sowie
- die maßgeblich einzuhaltende Einkommensgrenze.
Der WBS muss zum Zeitpunkt des Einzugs noch gültig und in Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden sein. Ein WBS eines anderen Bundeslandes ist in NRW nicht gültig.
Ein WBS kann erteilt werden, wenn entsprechende Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Ab dem 1. Januar 2022 gelten für die Einkommensgruppe A folgende Nettoeinkommensgrenzen:
Haushaltsgröße | Einkommensgrenze | Wohnungsgröße |
1 Person | 20.420 EUR | 50 qm |
2 Personen | 24.600 EUR | 2 Wohnräume oder 65 qm |
3 Personen | 30.260 EUR | 3 Wohnräume oder 80 qm |
4 Personen | 35.920 EUR | 4 Wohnräume oder 95 qm |
5 Personen | 41.580 EUR | 5 Wohnräume oder 110 qm |
Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich
- die maßgebliche Einkommensgrenze um 5.660 EUR
- und die angemessene Wohnungsgröße um 15 qm oder 1 Raum.
Gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz (Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird), erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 740 EUR.
Bei Zwei-Personen-Haushalten und jungen Ehepaaren mit mindestens einem Kind, erhöht sich die Gesamtjahreseinkommensgrenze um 4000 EUR. Als junge Ehepaare gelten Verheiratete bis zum Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Das Jahresbruttoeinkommen kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall gemindert werden durch
- Werbungskosten (z.B. 1000 EUR als jährliche Pauschale, bei Rentnern 102 EUR)
- Abzugsbeträge pauschal für Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen usw.
- Freibeträge für Schwerbehinderte
- Das Einkommen hilfloser Personen sowie das Einkommen Auszubildender,die gleichzeitig Kindergeld beziehen, wird bei der Vorlage entsprechender Nachweise bei der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt.
Die obigen Informationen sind Anhaltspunkte, an denen Sie sich schon einmal orientieren können. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung bei dem zuständigen Sachbearbeiter.
Die Gebühren für einen WBS sind einkommensabhängig und betragen 5 bis 10 EUR.
Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen.