Beim Anfang einer Ausbildung erfolgt in der Regel eine ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung. Falls der Auszubildende unter 18 Jahre ist, braucht es dafür einen Untersuchungsberechtigungsschein. Der Schein wird nur in einem persönlichen Termin an den Jugendlichen oder einen Personensorgebrechtigten (Eltern, Elternteil, Vormundschaft) ausgehändigt.
Bei Fragen zur Beantragung wenden sie sich gerne an uns.
Beim Anfang einer Ausbildung erfolgt in der Regel eine ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung. Falls der Auszubildende unter 18 Jahre ist, braucht es dafür einen Untersuchungsberechtigungsschein. Der Schein wird nur in einem persönlichen Termin an den Jugendlichen oder einen Personensorgebrechtigten (Eltern, Elternteil, Vormundschaft) ausgehändigt.
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Untersuchungsberechtigungsschein
Beim Anfang einer Ausbildung erfolgt in der Regel eine ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung. Falls der Auszubildende unter 18 Jahre ist, braucht es dafür einen Untersuchungsberechtigungsschein. Der Schein wird nur in einem persönlichen Termin an den Jugendlichen oder einen Personensorgebrechtigten (Eltern, Elternteil, Vormundschaft) ausgehändigt.
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