Untersuchungsberechtigungsschein

Beim Anfang einer Ausbildung erfolgt in der Regel eine ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung. Falls der Auszubildende unter 18 Jahre ist, braucht es dafür einen Untersuchungsberechtigungsschein. Der Schein wird nur in einem persönlichen Termin an den Jugendlichen oder einen Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil, Vormundschaft) ausgehändigt.

https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/

 

Man kann den Untersuchungsberechtigungsschein auch bei uns im Bürgerbüro beantragen:

Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro

Kontakt

Bürgerbüro

buergerbuero@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-1111