Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind, wenn es
- hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und
- von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält oder der unterhaltspflichtige Elternteil verstorben ist und
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Das Kind und der alleinerziehende Elternteil müssen in einem Haushalt zusammenleben.
Beachten Sie bitte, dass Sie die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz schriftlich beantragen müssen.
Über die Höhe des Unterhaltsvorschusses und weitere Anspruchsvoraussetzungen informiert Sie die Sachbearbeitung.
Frage und Antworten zum Unterhaltsvorschuss finden Sie hier
Wenn Sie Hilfe von einem der Ansprechpartner benötigen, beachten Sie bitte die Zuordnung der MItarbeitenden zu den Buchstabengruppen:
A-G Herr Rasche
H-N Herr Wozniak
O-Z Frau Meyer
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind, wenn es
- hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und
- von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält oder der unterhaltspflichtige Elternteil verstorben ist und
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Das Kind und der alleinerziehende Elternteil müssen in einem Haushalt zusammenleben.
Beachten Sie bitte, dass Sie die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz schriftlich beantragen müssen.
Über die Höhe des Unterhaltsvorschusses und weitere Anspruchsvoraussetzungen informiert Sie die Sachbearbeitung.
Frage und Antworten zum Unterhaltsvorschuss finden Sie hier
Wenn Sie Hilfe von einem der Ansprechpartner benötigen, beachten Sie bitte die Zuordnung der MItarbeitenden zu den Buchstabengruppen:
A-G Herr Rasche
H-N Herr Wozniak
O-Z Frau Meyer
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
- Anschrift
- 001Steinstraße 2032547Bad Oeynhausen
Sarah-Karina
Wisura
- s.wisura@badoeynhausen.de
Sarah
Steinbach
- s.steinbach@badoeynhausen.de
Anke
Driftmann-Möller
- a.driftmann-moeller@badoeynhausen.de
Julia
Drechshage
- j.drechshage@badoeynhausen.de
Nico
Hogan
- n.hogan@badoeynhausen.de
Jugendamt
- jugendamt@badoeynhausen.de
Susanne
Kühme
- s.kuehme@badoeynhausen.de
Elke
Vortmeyer
- e.vortmeyer@badoeynhausen.de
Jürgen
Enns
- j.enns@badoeynhausen.de
Peter
Wolf
- p.wolf@badoeynhausen.de
Manuela
Windmöller
- m.windmoeller@badoeynhausen.de
Arndt
Stienekemeier
- a.stienekemeier@badoeynhausen.de
Claudia
Sehlbrede
- c.sehlbrede@badoeynhausen.de
Petra
Scholz
- p.scholz@badoeynhausen.de
Olga
Schoch
- o.schoch@badoeynhausen.de
Christina
Scheiding
- c.scheiding@badoeynhausen.de
Thomas
Sielhöfer
- t.sielhoefer@badoeynhausen.de
Dirk
Kunze
- d.kunze@badoeynhausen.de
Elke
Heyda
- elke.heyda@badoeynhausen.de
Anja
Koch
- anja.koch@badoeynhausen.de
Heike
Brase
- h.brase@badoeynhausen.de
Vanessa
Bigalke
- v.bigalke@badoeynhausen.de
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind, wenn es
- hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und
- von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält oder der unterhaltspflichtige Elternteil verstorben ist und
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Das Kind und der alleinerziehende Elternteil müssen in einem Haushalt zusammenleben.
Beachten Sie bitte, dass Sie die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz schriftlich beantragen müssen.
Über die Höhe des Unterhaltsvorschusses und weitere Anspruchsvoraussetzungen informiert Sie die Sachbearbeitung.
Frage und Antworten zum Unterhaltsvorschuss finden Sie hier
Wenn Sie Hilfe von einem der Ansprechpartner benötigen, beachten Sie bitte die Zuordnung der MItarbeitenden zu den Buchstabengruppen:
A-G Herr Rasche
H-N Herr Wozniak
O-Z Frau Meyer
- Geburtsurkunde
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