Es gibt immer mehr Eltern die in einer Lebenspartnerschaft, aber gleichzeitig nicht verheiratet sind. In diesen Fällen braucht es eine Sorgeerklärung, in der beide Eltern erklären gemeinsam für das Kind zu sorgen.
Hierfür ist ein persönlicher Termin beim Jugendamt zwingend erforderlich. Im Vorhinein der Erklärung sollten sie sich sorgsam über Pflichten und Rechte beraten lassen, da eine Aufhebung der Sorgeerklärung nur gerichtlich möglich ist. Für die Sorgeerklärung ist weiterhin die Anerkennung der Vaterschaft eine Vorrausetzung.
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Sorgeerklärung
Es gibt immer mehr Eltern die in einer Lebenspartnerschaft, aber gleichzeitig nicht verheiratet sind. In diesen Fällen braucht es eine Sorgeerklärung, in der beide Eltern erklären gemeinsam für das Kind zu sorgen.
Hierfür ist ein persönlicher Termin beim Jugendamt zwingend erforderlich. Im Vorhinein der Erklärung sollten sie sich sorgsam über Pflichten und Rechte beraten lassen, da eine Aufhebung der Sorgeerklärung nur gerichtlich möglich ist. Für die Sorgeerklärung ist weiterhin die Anerkennung der Vaterschaft eine Vorrausetzung.