Schwerbehindertenausweise

Bitte beachten Sie die nachstehenden unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Erstausstellung und Änderung sowie die Verlängerung!

 

Erstausstattung und Änderung:

Für die Erstausstellung und Änderung der Schwerbehindertenausweise ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig.

Anträge auf Anerkennung oder auf Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

 

Verlängerung:

Der Verlängerungsantrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer direkt bei dem Bereich Soziales und Wohnen der Stadt Bad Oeynhausen bearbeitet werden

  • sofern keine Änderung beim Grad der Behinderung eingetreten ist und
  • der Ausweis noch nicht länger als 3 Monate ungültig ist.

In der Regel wird die Gültigkeit des Ausweises für 5 Jahre verlängert. Beträgt die Geltungsdauer des vorhandenen Ausweises weniger als 5 Jahre kann der Ausweis nur für 1 weiteres Jahr verlängert werden.

bei Erstausstellung und Änderung:

  • 1 Lichtbild
  • ggf. vorhandenen Schwerbehindertenausweis
  • Evtl. Bericht(e) vom behandelnder Arzt/ behandelnden Ärzten

 

bei Verlängerung:

  • den vorhandenen Schwerbehindertenausweis

Kontakt

Soziales und Wohnen

sozialamt@​badoeynhausen.de +49(0)5731 14-4555