Bitte beachten Sie die nachstehenden unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Erstausstellung und Änderung sowie die Verlängerung!
Erstausstattung und Änderung:
Für die Erstausstellung und Änderung der Schwerbehindertenausweise ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig.
Anträge auf Anerkennung oder auf Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie
- im Rathaus I (Bürgerbüro),
- im Sozialamt oder
- im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke sowie
- online unter www.elsa.nrw.de.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Verlängerung:
Der Verlängerungsantrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer direkt bei dem Bereich Soziales und Wohnen der Stadt Bad Oeynhausen bearbeitet werden
- sofern keine Änderung beim Grad der Behinderung eingetreten ist und
- der Ausweis noch nicht länger als 3 Monate ungültig ist.
In der Regel wird die Gültigkeit des Ausweises für 5 Jahre verlängert. Beträgt die Geltungsdauer des vorhandenen Ausweises weniger als 5 Jahre kann der Ausweis nur für 1 weiteres Jahr verlängert werden.
bei Erstausstellung und Änderung:
- 1 Lichtbild
- ggf. vorhandenen Schwerbehindertenausweis
- Evtl. Bericht(e) vom behandelnder Arzt/ behandelnden Ärzten
bei Verlängerung:
- den vorhandenen Schwerbehindertenausweis
- Anschrift
- 001Steinstraße 2032547Bad Oeynhausen
Wohngeldstelle
- wohngeldstelle@badoeynhausen.de
Jugendamt
- jugendamt@badoeynhausen.de
Christian
Althoff
- c.althoff@badoeynhausen.de
- Anschrift
- 001Ostkorso 832545Bad Oeynhausen
Soziales und Wohnen
- sozialamt@badoeynhausen.de
Schwerbehindertenausweise
Bitte beachten Sie die nachstehenden unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Erstausstellung und Änderung sowie die Verlängerung!
Erstausstattung und Änderung:
Für die Erstausstellung und Änderung der Schwerbehindertenausweise ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig.
Anträge auf Anerkennung oder auf Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie
- im Rathaus I (Bürgerbüro),
- im Sozialamt oder
- im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke sowie
- online unter www.elsa.nrw.de.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Verlängerung:
Der Verlängerungsantrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer direkt bei dem Bereich Soziales und Wohnen der Stadt Bad Oeynhausen bearbeitet werden
- sofern keine Änderung beim Grad der Behinderung eingetreten ist und
- der Ausweis noch nicht länger als 3 Monate ungültig ist.
In der Regel wird die Gültigkeit des Ausweises für 5 Jahre verlängert. Beträgt die Geltungsdauer des vorhandenen Ausweises weniger als 5 Jahre kann der Ausweis nur für 1 weiteres Jahr verlängert werden.
bei Erstausstellung und Änderung:
- 1 Lichtbild
- ggf. vorhandenen Schwerbehindertenausweis
- Evtl. Bericht(e) vom behandelnder Arzt/ behandelnden Ärzten
bei Verlängerung:
- den vorhandenen Schwerbehindertenausweis
- Schwerbehinderung Online-Antrag
Erstantrag oder Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht