Das Bundesamt für Justiz führt in der gesamten Bundesrepublik das sogenannte Bundeszentralregister. In diesem Register werden ausnahmslos alle Verurteilungen einer Person gespeichert. Aus dem Bundeszentralregister kann jede Person einen Auszug verlangen. Dieser Auszug nennt sich Führungszeugnis. Das auf grünem Spezialpapier gedruckte Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Das Führungszeugnis kann für persönliche oder behördliche Zwecke beantragt werden. Bei einem Führungszeugnis für behördliche Zwecke werden neben strafrechtlichen Einträgen auch Entshceidungen von Verwaltungsgerichten mit aufgeführt. Ein erweitertes Führungszeugnis wird gegebenenfalls für die Jugendarbeit in Schulen und Sportvereinen benötigt.
Das polizeiliche Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) kann nur bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Der Antrag wird dann von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und - entsprechend der Beleg-Art - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.
- Personalausweis, Reisepass, oder Kinderausweis (mit Lichtbild)
- 13,00 €
Die Gebühr muss bei Antragstellung bezahlt werden
Im Normalfall dauert es ca. ein bis zwei Wochen, bis das Führungszeugnis den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.
- Erweitertes Führungszeugnis
- Führungszeugnisses hier online beantragen.
Das Bundesamt für Justiz führt in der gesamten Bundesrepublik das sogenannte Bundeszentralregister. In diesem Register werden ausnahmslos alle Verurteilungen einer Person gespeichert. Aus dem Bundeszentralregister kann jede Person einen Auszug verlangen. Dieser Auszug nennt sich Führungszeugnis. Das auf grünem Spezialpapier gedruckte Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Das Führungszeugnis kann für persönliche oder behördliche Zwecke beantragt werden. Bei einem Führungszeugnis für behördliche Zwecke werden neben strafrechtlichen Einträgen auch Entshceidungen von Verwaltungsgerichten mit aufgeführt. Ein erweitertes Führungszeugnis wird gegebenenfalls für die Jugendarbeit in Schulen und Sportvereinen benötigt.
Das polizeiliche Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) kann nur bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Der Antrag wird dann von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und - entsprechend der Beleg-Art - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.
- Personalausweis, Reisepass, oder Kinderausweis (mit Lichtbild)
- 13,00 €
Die Gebühr muss bei Antragstellung bezahlt werden
Im Normalfall dauert es ca. ein bis zwei Wochen, bis das Führungszeugnis den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.
- Erweitertes Führungszeugnis
- Führungszeugnisses hier online beantragen.
- Anschrift
- 001Ostkorso 532545Bad Oeynhausen
Claudia
Meise
- c.meise@badoeynhausen.de
Susann
Kempe
- s.kempe@badoeynhausen.de
Antje
Ahrens
- a.ahrens@badoeynhausen.de
Monika
Figurska-Gerke
- m.figurska-gerke@badoeynhausen.de
Marcus
Pohlmann
- m.pohlmann@badoeynhausen.de
Nathalie
Müller
- n.mueller@badoeynhausen.de
Bernd
Wehmeier
- b.wehmeier@badoeynhausen.de
Igor
Treit
- i.treit@badoeynhausen.de
Holger
Meyer
- h.meyer@badoeynhausen.de
Stefan
Hagemeier
- s.hagemeier@badoeynhausen.de
Barbara
Marks
- b.marks@badoeynhausen.de
Rona
Körtner
- r.koertner@badoeynhausen.de
Ulrike
Janz
Bürgerbüro Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 bis 16:00
Dienstag
Nur nach Terminvereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
Nur nach Terminvereinbarung
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Terminvereinbarung Online oder per Telefon unter 05731 14-1111.
- u.janz@badoeynhausen.de
Simone
Breuer
Bürgerbüro Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 bis 16:00
Dienstag
Nur nach Terminvereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:30
Donnerstag
Nur nach Terminvereinbarung
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
Terminvereinbarung Online oder per Telefon unter 05731 14-1111.
- s.breuer@badoeynhausen.de
Christian
Blase
- c.blase@badoeynhausen.de
Sebastian
Beyer
- s.beyer@badoeynhausen.de
- Anschrift
- 001Ostkorso 832545Bad Oeynhausen
Bürgerbüro
Bürgerbüro Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
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Dienstag
Nur nach Terminvereinbarung
Mittwoch
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Donnerstag
Nur nach Terminvereinbarung
Freitag
08:00 - 12:30
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Terminvereinbarung Online oder per Telefon unter 05731 14-1111.
- buergerbuero@badoeynhausen.de
Führungszeugnisse
Das Bundesamt für Justiz führt in der gesamten Bundesrepublik das sogenannte Bundeszentralregister. In diesem Register werden ausnahmslos alle Verurteilungen einer Person gespeichert. Aus dem Bundeszentralregister kann jede Person einen Auszug verlangen. Dieser Auszug nennt sich Führungszeugnis. Das auf grünem Spezialpapier gedruckte Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Das Führungszeugnis kann für persönliche oder behördliche Zwecke beantragt werden. Bei einem Führungszeugnis für behördliche Zwecke werden neben strafrechtlichen Einträgen auch Entshceidungen von Verwaltungsgerichten mit aufgeführt. Ein erweitertes Führungszeugnis wird gegebenenfalls für die Jugendarbeit in Schulen und Sportvereinen benötigt.
Das polizeiliche Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) kann nur bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Der Antrag wird dann von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und - entsprechend der Beleg-Art - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.
- 13,00 €
Die Gebühr muss bei Antragstellung bezahlt werden
- Personalausweis, Reisepass, oder Kinderausweis (mit Lichtbild)
Im Normalfall dauert es ca. ein bis zwei Wochen, bis das Führungszeugnis den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.
- Erweitertes Führungszeugnis
Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses