Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich für die Bildung von Wohnungseigentum zur Vorlage beim Notar und beim Grundbuchamt. Zum Prüfungsumfang gehören neben dem Abgleich der Unterlagen für die Abgeschlossenheitsbescheinigung mit den genehmigte Bauvorlagen auch die Überprüfung auf eigenständige Nutzungsmöglichkeit der Wohnung . Die Bescheinigung ersetzt nicht eine erforderliche Baugenehmigung.

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Herr Warmke

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